Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 02.02.2023

Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplans 2023
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden dem Gremium die ersten Kennzahlen des aktuellen Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2023 vorgestellt. Gemeindekämmerer Leander Missel ging hierbei nochmals kurz auf die wichtigsten Positionen des neuen Haushaltsplans sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dornstadt ein. Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Haushaltsplans bzw. Wirtschaftsplans zur Kenntnis. Über die Inhalte soll nun zunächst innerhalb der Fraktionen diskutiert werden. Die ausführliche Haushaltsplanberatung findet in der Gemeinderatssitzung am 09.03.2023 statt.

Bebauungsplan „Himmelweiler III“ in Dornstadt,
erneuter Auslegungsbeschluss
Zur Erweiterung des Gewerbegebiets Himmelweiler hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Himmelweiler III“ beschlossen. Die Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.12.2022 bis zum 27.01.2023 durchgeführt. Bereits während der Auslegungszeitraums war ersichtlich, dass der Bebauungsplanentwurf in einzelnen Punkten nochmals angepasst werden muss. Die Änderungen betreffen unter anderem die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen, der Baugrenzen, der Dachbegrünung und der anzupflanzenden Bäume. Diese Anpassungen haben eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange zur Folge. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsdauer wird auf 2 Wochen verkürzt.

Bebauungsplan „Himmelweiler I+II, 1. Änderung“ in Dornstadt,
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Eine weitere Bebauungsplanänderung im Gewerbegebiet Himmelweiler umfasst den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan „Himmelweiler I+II“. Dieser soll im Geltungsbereich des Flurstücks Nr. 666/67 geändert werden. Das Grundstück in der Hermann-Köhl-Straße befindet sich im Eigentum der Firma Fahrrad Reyhle. Die Firma Reyhle ist aktuell in der Lichtensteinstraße 2 in Dornstadt ansässig und betreibt dort eine Fahrrad-Reparaturwerkstatt sowie einen Verkaufs- und Ausstellungsraum für Fahrräder und Fahrradzubehör. In Folge der stark gestiegenen Umsatzzahlen und der daraus resultierenden Zunahme des Kundenverkehrs war die Erweiterung des Betriebes an einem zweiten Standort notwendig. Im Gewerbegebiet Himmelweiler wurde daraufhin eine Lagerhalle mit Werkstatt errichtet. Die Firma Reyhle plant nun auch im Gewerbegebiet eine Erweiterung der Verkaufs- und Ausstellungsflächen für Fahrräder und Fahrradzubehör. Bei einem Fahrradverkauf unter 800 m² handelt es sich um einen kleinflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel, welcher grundsätzlich auch in Gewerbegebieten zugelassen werden kann. Der rechtskräftige Bebauungsplan schließt allerdings eine Verkaufstätigkeit an den Endverbraucher im gesamten Gewerbegebiet aus. Um eine Verkaufstätigkeit bis zu einer Fläche von 800 m² zu ermöglichen, soll nun der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden. Das Gremium fasste mit 20 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren.

Bebauungsplan „Lange Straße, 1. Änderung“ in Dornstadt,
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Lange Straße, 1. Änderung“ gefasst. Hintergrund des Verfahrens ist die geplante Neubebauung der beiden Grundstücke Lange Straße 12 und Lange Straße 16. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist es notwendig, den bestehenden Bebauungsplan „Lange Straße“ aus dem Jahr 1986 anzupassen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte im Zeitraum vom 02.11.2022 bis zum 02.12.2022. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führen lediglich zu redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs. Das Gremium hat daraufhin den Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen.

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2023,
öffentliche Bewerbervorstellung
Die am 02.04.2023 stattfindende Bürgermeisterwahl rückt mit großen Schritten näher. Den Wahltermin hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 08.12.2022 festgelegt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch ein Termin für eine mögliche öffentliche Bewerbervorstellung der Kandidaten bestimmt.
Noch offen war allerdings die Frage, ob eine Kandidatenvorstellung auch dann stattfinden soll, sofern es nur einen Bewerber geben sollte.
Nach einer zwischenzeitlichen Vorberatung im Gemeindewahlausschuss hat sich der Gemeinderat nun einstimmig dazu entschieden, dass eine öffentliche Bewerbervorstellung unabhängig von der Anzahl der eingehenden Bewerbungen stattfinden soll. Darüber hinaus wurden Regelungen zum Ablauf der Veranstaltung festgelegt.
Die öffentliche Kandidatenvorstellung wird somit am Freitag, den 24.03.2023 im Bürgersaal des Kultur- und Sporttreffs Dornstadt stattfinden.
Aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Rainer Braig führte die stellvertretende Bürgermeisterin Stefanie Haas durch diesen Tagesordnungspunkt.

Kreditaufnahme
Für die Finanzierung des Kindergartens in Bollingen mit einem Investitionsvolumen von bis zu 7 Mio. € benötigt die Gemeinde Dornstadt ab Februar 2023 ein Darlehen zur Erhaltung der Liquidität. Eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,3 Mio. € steht der Gemeinde noch auf der Grundlage der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung.
Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme eines Darlehens über 1.300.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 3 tilgungsfreien Anlaufjahren zu. Der Kredit wird bei der Bank mit dem tagesaktuell günstigsten Zinssatz aufgenommen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtig, die Dauer der Zinsbindung unter Bewertung der tagesaktuellen Angebote eigenständig auf 10 oder 20 Jahre festzulegen.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"