Vielseitiges Gesamtangebot
In Dornstadt engagieren sich die bürgerliche Gemeinde sowie die katholische und evangelische Kirche, um ein plurales Angebot an Kindergartenplätzen bereit zu stellen. Die einzelnen Träger mit ihren charakteristischen pädagogischen Konzepten ergänzen sich zu einem vielseitigen Gesamtangebot.
Durch die gute Ausstattung an Kindergärten auch in den Ortsteilen wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt. Der Umsetzung des Orientierungsplans für Baden-Württemberg, der als Konsequenz der ersten PISA-Studie erarbeitet wurde, kommt in allen Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Alle Kindergärten nehmen auch Kinder mit besonderem Förderbedarf in Form der Integrationshilfe auf.
Detailinformationen zu den einzelnen Einrichtungen, gegliedert nach Ortsteilen, sowie einen ersten Überblick über die einzelnen Betreuungsformen finden Sie hier:
- Kinderbetreuung in Dornstadt
- Kinderbetreuung im Ortsteil Bollingen
- Kinderbetreuung im Ortsteil Scharenstetten
- Kinderbetreuung im Ortsteil Temmenhausen
- Kinderbetreuung im Ortsteil Tomerdingen
Ergänzend bestehen in der Gemeinde verschiedene Angebote zur Kleinkindbetreuung durch Tagesmütter.
Anmeldung Ihres Kindes, Elternbeiträge
Alle Einrichtungen in der Gemeinde nutzen ein zentrales Vormerksystem für die die Vergabe von Betreuungsplätzen.
Wenn Sie einen Betreuungsplatz für das kommende Kindergartenjahr (01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) benötigen, merken Sie Ihren Bedarf bitte bis spätestens 01. März online vor. Hier gelangen sie zur zentralen Vormerkung.
Nur Kinder, die fristgerecht vorgemerkt worden sind, können bei der Vergabe von Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Diese Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar! Bei der Vormerkung können Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Bitte beachten Sie:
- Für die Vergabe eines Ganztagesbetreuungsplatzes ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Beschäftigungszeiten erforderlich. Den entsprechenden Vordruck finden sie hier: Bescheinigung zur Vormerkung für eine Ganztagesbetreuung
- Falls Sie erst nach Dornstadt zuziehen, benötigen wir den Nachweis, dass Ihnen hier Wohnraum zur Verfügung steht (z.B. Kopie/Auszug aus dem unterschriebenen Mietvertrag, aus dem Kaufvertrag, o.ä.).
- Beim Vorliegen belastender Faktoren (z.B. Pflege eines Angehörigen, Erkrankung oder Behinderung eines Angehörigen, o.ä.) ist ebenfalls eine entsprechend Bescheinigung vorzulegen.
Die (ausgefüllten und unterschriebenen) Nachweise laden Sie bitte in der Zentralen Vormerkung direkt hoch.
Was ist zu tun, wenn ich nicht über einen Internetzugang verfüge?
In diesen (seltenen) Fällen wenden Sie sich bitte an Jan Weiszhar.
Sie erhalten dann ein Formular, in das die notwendigen Daten eingetragen werden müssen. Gerne sind wir Ihnen bei der Online-Vormerkung oder dem Ausfüllen des Formulars behilflich.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!
Wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?
Nach dem genannten Stichtag werden die registrierten Vormerkungen an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Die freien Betreuungsplätze werden nach einheitlichen Kriterien durch die jeweilige Einrichtung selbst vergeben.
Von dort erhalten Sie dann umgehend eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Nach der erfolgten Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird.
An Kinder, die am Stichtag 01. März nicht vorgemerkt waren, sowie an Kinder auf einer eventuellen Warteliste können freie bzw. freiwerdende Plätze unterjährig vergeben werden, wenn sie zum 01. Oktober entsprechend vorgemerkt sind.
Nach welchen Kriterien werden Betreuungsplätze vergeben?
Der Gemeinderat hat am 25.05.2023 einheitliche Vergabekriterien für die Kitaplätze beschlossen. Diese finden Sie hier.
Die detaillierten Elternbeiträge finden Sie auf der Seite Zahlen, Daten & Fakten beim Punkt "Elternbeiträge für die Kinderbetreuung". Bei Fragen zum Elternbeitrag der Gemeindekindergärten steht Ihnen Jan Weiszhar zur Verfügung.
Unsere Satzung
Aus ökologischen Gründen wollen wir unsere Satzung nun digital anbieten. Diese steht ihnen hier zum Download bereit.
Satzung zum Aufnahmeheft der Kita