Gemeinde Dornstadt

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Übersicht

Geographische Daten

Das gesamte Gemeindegebiet hat eine Größe von 5.916 ha. Hiervon sind 3.660 ha landwirtschaftlich genutzt, 1.540 ha sind Waldfläche.

Meereshöhen:

Dornstadt:590 m ü NNBollingen:611 m ü NN
Scharenstetten:707 m ü NNTemmenhausen:640 m ü NN
Tomerdingen:625 m ü NNBöttingen:604 m ü NN

Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:
Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 340 v.H. des Steuermessbetrags
Grundstücke (Grundsteuer B): 320 v.H. des Steuermessbetrags

Gewerbesteuer:
350 v.H. des Steuermessbetrags

 

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Monatliche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ab 01.09.2024

Zur Sozialstaffelung nach der Kinderzahl:

Bei der Kinderermäßigung zählen alle Kinder in der Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zur Berechnung des Höchstbetrags pro Familie:
Hier handelt es sich um eine "doppelte Sozialstaffelung", die zum Tragen kommt, wenn mehrere Kinder aus der Familie eine Einrichtung gleichzeitig besuchen.

Ansprechpartner:Jan Weiszhar

Wasser- und Abwassergebühren, Wasserhärte

Wassergebühr:
2,40 Euro/cbm (zzgl. 7 % MwSt)

Die Gemeinde liegt im Härtebereich 2. Die Wasserhärte beträgt 12° dH.

Abwassergebühren:
Schmutzwassergebühr: 2,29 Euro/cbm
Niederschlagswassergebühr: 0,34 Euro/m²

Grundpreise Zählergebühr:

Nenndurchfluss (Qn) 2,5 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 4 m³/h €/Monat 1,50
Nenndurchfluss (Qn) 6   m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 10 m³/h €/Monat 3,75
Nenndurchfluss (Qn) 10 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 16 m³/h €/Monat 6,00
Nenndurchfluss (Qn) 15 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 25 m³/h €/Monat 9,37
Nenndurchfluss (Qn) 25 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 40 m³/h €/Monat 15,00
Nenndurchfluss (Qn) 40 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 63 m³/h €/Monat 23,62
Nenndurchfluss (Qn) 60 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 100 m³/h €/Monat 7,50

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Hundesteuer:
1. Hund: 72 Euro/Jahr
2. Hund und weitere Hunde: 144 Euro/Jahr
1. Kampfhund: 360 Euro/Jahr
2. Kampfhund und weitere Kampfhunde: 720 Euro/Jahr

Vergnügungssteuer:
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung)

 1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung genannten Orten 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.

 2. ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 100,00 Euro
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 Euro.

Weitere Informationen

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"