Im Detail
Wesentliches Ziel der europäischen Richtlinie ist es, die bürokratischen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr der EU zu beseitigen, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedsstaaten zu vereinfachen und somit das grenzüberschreitende Angebot in Europa zu fördern.
Ein wesentlicher Inhalt der Richtlinie ist der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“, über den die Erbringer von Dienstleistungen alle Verfahren abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind. Dazu zählen Erklärungen und Anträge bei Behörden, aber auch Anträge zur Eintragung in Register, Datenbanken oder bei Berufsverbänden. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie auf Wunsch die Funktion eines Verfahrenslotsen und steht für Dienstleister aus dem Inland und dem EU-Ausland zur Verfügung.
In Baden-Württemberg nehmen die Land- und Stadtkreise sowie die Kammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis finden Sie in der Infobox links.