Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10.11.2022

Antrag eines Ortsvorstehers auf Ausscheiden aus dem Amt
Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung dem Ausscheiden von Herrn Wolfgang Mychajliw als Ortsvorsteher der Ortschaft Scharenstetten einstimmig zugestimmt.
Einen ausführlichen Bericht über die Verabschiedung von Herrn Mychajliw finden Sie in der Ausgabe der Dornstadter Nachrichten vom 18.11.2022.

Breitbandausbau – Förderung „Graue Flecken“
Der Breitbandausbau in der Gemeinde schreitet voran. Die Herstellung des Backbonenetzes ist in allen Ortsteilen bereits abgeschlossen, die ersten Haushalte entlang der Backbonetrasse wurden im Zuge der Verlegung bereits miterschlossen.
Aktuell versucht die Gemeinde Fördergelder zu erhalten, um den Ausbau der sogenannten „Grauen Flecken“ voranzutreiben. Dabei handelt es sich um Ausbaugebiete, in denen aktuell eine Bandbreite von weniger als 100 Mbit/s im Download („hellgraue Flecken“, aktuell bereits förderfähig) bzw. weniger als 1.000 Mbit/s („dunkelgraue Flecken“, ab 2023 förderfähig) zur Verfügung steht. Dabei sind anhand der Förderrichtlinien des Bundes (bis zu 50 %) und des Landes (bis zu 40 %) insgesamt bis zu 90 % der anfallenden Kosten förderfähig. Die Gemeinde müsste demnach einen Eigenanteil in Höhe von 10 % übernehmen.
Die Förderantragstellung für die „hellgrauen Flecken“ kann durch die Komm.Pakt.Net übernommen werden. Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide können die entsprechenden Planungs- und Bauleistungen ausgeschrieben werden.
Für die Antragstellung bei den „dunkelgrauen Flecken“ muss im Vorfeld zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Auch hier ist es möglich, die Durchführung des Markterkundungsverfahrens sowie die anschließende Förderantragsstellung an die Komm.Pakt.Net zu übertragen.
Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

Jahresrechnung 2020 des Eigenbetriebs Glasfasernetz Dornstadt
Gemeindekämmerer Leander Missel stellte dem Gremium die wichtigsten Kennzahlen und Entwicklungen zur Jahresrechnung 2020 für den Eigenbetrieb Glasfasernetz Dornstadt vor. Der Gemeinderat stimmte der Feststellung der Jahresrechnung einstimmig zu.

Satzung über die Anpassung örtlicher Satzungen an den § 2b UStG
Die Neuregelung des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) stellt die Städte und Gemeinden künftig vor große Herausforderungen. Die Rechtsänderung schreibt ab dem 01.01.2023 vor, dass künftig auch juristische Personen des öffentlichen Rechts für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Betroffen dabei sind alle Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage sowie zahlreiche öffentlich-rechtliche nichthoheitliche Leistungen bei denen Einnahmen erzielt werden. Hierzu muss im Vorfeld eine Vielzahl an Prozessen untersucht und bewertet werden.
Zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage hat der Gemeinderat einstimmig eine Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den § 2b UStG beschlossen. Die Satzungsänderung sieht unter anderem Ergänzungen in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung sowie der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde vor.

Vergabe von Planungsleistungen für fest eingebaute Lüftungsanlagen in Schulen
Der Einbau von Lüftungsanlagen in Schulräumen erhielt durch die Corona- und Energiekrise eine neue Dynamik. Fest installierte Lüftungsanlagen verbessern sowohl das Raumklima und helfen langfristig bei der Einsparung von Energie.
In der Vergangenheit wurden daher zahlreiche Räumlichkeiten in den verschiedenen Schulgebäuden untersucht.
Nach Schätzungen der Verwaltung wäre der Einbau von insgesamt rund 50 Lüftungsgeräten erforderlich. Bei einem Preis von ca. 20.000 € pro Gerät würden sich die Kosten für die Anschaffung auf rund 1 Mio. € belaufen. Hinzu kommen noch mögliche bauseitige Leistungen, welche allerdings im Vorfeld noch durch ein Ingenieurbüro untersucht werden müssten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1,2 Mio. € geschätzt.
Für die Erstellung von Planungsleistungen wurden zwei Kostenangebote eingeholt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag an das Ingenieurbüro Ulma aus Ulm zum Angebotspreis von 189.233,35 € zu vergeben.
Die Umsetzung des Vorhabens soll dabei über einen Zeitraum von vier Jahren erfolgen. Dabei soll nach Abschluss der Planungsleistungen priorisiert werden, in welchen Räumlichkeiten der Einbau von Lüftungsanlagen am dringendsten notwendig wäre.

Kindergarten „Auf der Apfelwiese“, Bollingen
Vergaben
Die Planungen für den Neubau des Kindergartens „Auf der Apfelwiese“ in der Fasanenstraße in Bollingen schreiten weiter voran.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung stand ein großes Vergabepaket auf der Tagesordnung.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung die Aufträge für folgende Gewerke vergeben (Abstimmungsergebnisse und Angebotssummen jeweils in Klammern):
•    Gewerk „Holz Alu Fensterfassade“ (22 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen)
      Fa. Wipfler Fenster + Fassaden GmbH aus Wörtesschwang (449.033,71 €)
•    Gewerk „Bedachung“ (einstimmig)
      Fa. Peter Marx aus Dornstadt (392.679,39 €)
•    Gewerk „Sonnenschutz“ (einstimmig)
      Fa. Türck Ulm GmbH aus Ulm (70.688,74 €)
•    Gewerk „Gerüstbau“ (einstimmig)
      Fa. Josef Kohnle KG aus Dornstadt (51.088,66 €)
•    Gewerk „Alu-Eingangs-Elemente“ (16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)
      Fa. Metallbau Vogg GmbH & Co. KG aus Bibertal-Bühl (42.053,41 €)
Mit 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wurde die Ausschreibung für das Gewerk „Holzbau und Zimmererarbeiten“ aufgehoben, nachdem der günstigste Bieter einen Kalkulationsfehler geltend gemacht hatte und der nächstgünstigere Bieter deutlich über der ursprünglichen Kostenberechnung des Architekten lag. Gleichzeitig wurde die Verwaltung dazu ermächtigt, den Auftrag freihändig zu vergeben.
Für die Gewerke „Heizung Sanitär“, „Lüftung“ und „Bohrarbeiten Erdwärmesonden“ wurde die Vergabeentscheidung einstimmig auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Technik am 24.11.2022 vertagt, um vorab noch aufgekommene Fragestellungen klären zu können.

Kindergarten „Auf der Apfelwiese“, Bollingen
Planung der Außenanlagen
Auch für die Außenanlagen des neuen Kindergartens wurde dem Gremium durch das Büro freiraumsüd aus Ravensburg die aktuelle Planung vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Außenanlagenplanung des Kindergartens unter Berücksichtigung einzelner Einsparpotenziale zu. Auf dieser Basis kann nun mit der Erstellung der Werkplanung begonnen und anschließend die Ausschreibung durchgeführt werden.

Änderung der Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Dornstadt
Der Gemeinderat hat einstimmig einer Anpassung der Benutzungsordnung für den Dornstadter Kultur- und Sporttreff (in der Satzung als „Mehrzweckhalle Dornstadt“ bezeichnet) zugestimmt.
Hintergrund der Änderung ist eine rechtliche Absicherung, um im Falle einer Notlage (z.B. Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung von Geflüchteten oder als Notfalltreffpunkt im Falle einer Gasmangellage) bereits erteilte Genehmigungen rechtssicher widerrufen zu können.
Da das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Nutzer öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, kommt kein rechtlicher Vertrag zustande, sondern die Überlassung wird durch einen Verwaltungsakt geregelt. Dieser kann widerrufen werden, wenn der Widerruf im Verwaltungsakt selbst vorbehalten ist oder in der kommunalen Benutzungsordnung zugelassen wird.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und der Feuerwehrentschädigungssatzung
Ebenfalls angepasst wurden die beiden Satzungen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sowie die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde.
Für die Feuerwehrentschädigungssatzung erfolgte zunächst nur eine Anpassung der Stundensätze. Über die genaue Erhöhung der jährlichen Entschädigungsbeträge für einzelne Funktionsstellen innerhalb der Feuerwehr soll zu einem späteren Zeitpunkt nochmals beraten werden.
Auch bei der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurden zunächst die allgemeinen Entschädigungssätze angepasst. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der für die Entschädigung der Ortsvorsteher maßgeblichen Einteilung der Ortsteile anhand der im Aufwandsentschädigungsgesetz abgebildeten Größengruppen.
Über die Entschädigung der Ortsvorsteher soll dann im Vorfeld der Kommunalwahlen 2024 (darunter auch über die Aufnahme eines Sitzungsgeldes für beratende Ortsvorsteher) nochmals diskutiert werden.

Bebauungsplan „Nahwärme Tomerdingen“
Das Gremium hat einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nahwärme Tomerdingen“ gefasst. Dieser weist am süd-östlichen Ortsrand von Tomerdingen die für den Aufbau des Nahwärmenetzes erforderliche Heizzentrale sowie auf einem nahegelegenen Grundstück eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 3,6 ha aus.

Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt
10. Änderung: Bereich Gewerbebaufläche Himmelweiler III
11. Änderung: Zulässigkeit von Freiflächen-Solaranlagen und Gemeinbedarfsstandort in Tomerdingen
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen muss der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt in mehreren Bereichen fortgeschrieben werden.
Im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine weitere Gewerbebaufläche im süd-westlichen Teil des Gewerbegebiets Himmelweiler ausgewiesen werden.
Die 11. Änderung umfasst die Ausweisung mehrerer Standorte für künftige Freiflächen-Solaranlagen in Bollingen, Tomerdingen, Scharenstetten, Beimerstetten und Westerstetten. Darüber hinaus soll der Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche am süd-östlichen Ortsrand von Tomerdingen ergänzt werden, um hier die Flächen für die Heizzentrale zur Nahwärmeversorgung sowie für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte ausweisen zu können.
Für beide Verfahren hat der Gemeinderat jeweils einstimmig die Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses ausgesprochen.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"