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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 08.05.2018

Baugesuch: Ulmer Straße 3, Flst.Nr. 64/1 (Tomerdingen)
Auf dem Grundstück Ulmer Straße 3 in Tomerdingen ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Traktorgarage vorgesehen. Das aktuell noch unbebaute Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Für den Wohnhausneubau ist die Errichtung eines eingeschossigen Flachdachbaus vorgesehen.
Der Gemeinderat hat mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschlossen. Auch der Ortschaftsrat Tomerdingen hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung vom 18.04.2017 zugestimmt.   
 
Beschluss zur Neuorganisation der Forstverwaltung
Gemeinsam mit Herrn Hermann (Leiter des Fachdienstes „Forst, Naturschutz“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis) sowie dem zuständigen Revierförster Herrn Zeller hat der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung über verschiedene Varianten zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Alb-Donau-Kreis diskutiert. Eine durch das Kartellverfahren gegen das Land ausgelöste Forstreform macht eine solche Neuorganisation voraussichtlich bis Juli 2019 erforderlich. Zur Ausarbeitung einzelner Möglichkeiten für einen kommunalen Zusammenschluss im Forstbereich wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen sowie Mitarbeitern des Fachdienstes „Forst, Naturschutz“ gegründet. Ziel eines solchen kommunalen Zusammenschlusses wäre es, die Betreuung der Körperschafts- und Privatwaldbesitzer im Alb-Donau-Kreis auch nach der Umsetzung der neuen Forstorganisation in bewährten Strukturen bei gleicher Qualität zu halten.
Die bevorzugte Lösung der Arbeitsgruppe sieht einen kommunalen Zusammenschluss in Form eines körperschaftlichen Forstamtes vor. Durch eine kommende Änderung des Landeswaldgesetzes wäre hierbei eventuell auch die Beteiligung des Landkreises möglich. Eine Grundvoraussetzung wäre allerdings, dass sich alle Kommunen im Landkreis (auch diejenigen, welche keinen eigenen Wald besitzen) beteiligen. Zudem müsste noch geklärt werden, ob eine Refinanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch das Land erfolgen könnte.
Sollte eine solche Umsetzung nicht möglich sein, so wird als Alternative ein Zusammenschluss aller waldbesitzenden Gemeinden in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes vorgeschlagen. Die hoheitlichen Aufgaben würden dann beim Landratsamt verbleiben.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte einem grundsätzlichen Beitritt zur geplanten Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Forstbereich einstimmig zu. Der Beitritt steht noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung dieser Organisation.
 
Bebauungsplan „Schwarzhülenäcker II“, Temmenhausen
Der Gemeinderat hat mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schwarzhülenäcker II“ in Temmenhausen gefasst. Dieser sieht die Ausweisung eines neuen Baugebietes am nord-östlichen Ortsrand von Temmenhausen mit insgesamt 27 Bauplätzen vor.
Der Bebauungsplanentwurf wurde im Vorfeld sowohl im Ortschaftsrat Temmenhausen, als auch im Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik beraten. Herr Mezger vom beauftragten Planungsbüro m-quadrat aus Bad Boll stellte nochmals die Grundzüge des Planentwurfs vor.  
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses finden Sie in einer der kommenden Ausgaben der Dornstadter Nachrichten.
 
Bebauungsplans „Im Anger“, Scharenstetten
Auch im Ortsteil Scharenstetten wurde für das geplante Neubaugebiet und den zugrundeliegenden Bebauungsplan „Im Anger“ die öffentliche Auslegung beschlossen. Dort sollen am nord-westlichen Ortsrand von Scharenstetten zunächst 16 Bauplätze erschlossen werden.
Herr Mezger stellte auch hier den Bebauungsplanentwurf dem Gremium vor, nachdem dieser bereits vorab im Ortschaftsrat Scharenstetten beraten wurde. Der Gemeinderat fasste ebenfalls mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Auslegungsbeschluss.
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses finden Sie in einer der kommenden Ausgaben der Dornstadter Nachrichten.
 
Tiefbauarbeiten
In der zurückliegenden Gemeinderatssitzung stand auch die Vergabe mehrerer Tiefbauarbeiten auf der Tagesordnung.
Unter anderem wurden die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Friedhofweg in Scharenstetten öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte einstimmig an den einzigen Bieter, die Firma Leonhard Weiß aus Günzburg zum Angebotspreis von 710.739,32 €. Da neben der Wasserleitung der Gemeinde auch die Leitung des Zweckverbands Wasserversorgung Ulmer Alb ausgetauscht werden soll, erfolgt eine Kostenteilung in Höhe von ca. 75 % für die Gemeinde sowie ca.
25 % für den Zweckverband.
Zwei weitere Maßnahmen betrafen die Erneuerung der Wasserleitung im Fliederweg in Dornstadt sowie den Kanal und den Straßenbelag einer Seitengasse zur Baierstraße in Temmenhausen. Die Baumaßnahmen wurden an insgesamt sieben Firmen beschränkt ausgeschrieben, wobei ebenfalls von nur einer Firma ein Angebot abgegeben wurde. Da die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,- € für den Fliederweg sowie 45.000,- € für die Maßnahme in der Baierstraße mit 110.000 bzw. 103.000,- € deutlich überschritten wurden, ist die Voraussetzung zur Aufhebung der Ausschreibung aus wichtigem Grund gegeben. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Aufhebung der beiden Maßnahmen. Eine Neuausschreibung wird voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgen.
 
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Am 31. Dezember 2018 endet die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Jugendschöffen. Das Landgericht Ulm sowie das Landratsamt Alb-Donau-Kreis haben die Gemeinden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter einzureichen.
Nach einem Aufruf der Gemeinde haben sich insgesamt 11 Bürgerinnen und Bürger zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gemeldet.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Vorschlagsliste einstimmig zu.  
 
Bebauungsplan „Fotovoltaikanlage Flst.Nr. 127, 128“, Böttingen
Für den momentan im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Fotovoltaikanlage Flst.Nr. 127“ wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung mit 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. Grund für den erneuten Aufstellungsbeschluss war die Festlegung eines geänderten Geltungsbereichs, welcher sich nun auch auf Teile des benachbarten Flst.Nr. 128 erstreckt.  Durch eine schriftliche Vereinbarung der beiden Grundstückseigentümer und der Flurneuordnungsbehörde kann nun gewährleistet werden, dass die ursprünglich geplante Anzahl an Fotovoltaikanlagen beibehalten und gleichzeitig eine großflächigere Verteilung der Anlagen stattfinden kann.
Die Bekanntmachung des neuen Aufstellungsbeschlusses inklusive Plan des neuen Abgrenzungsbereichs finden Sie in einer der kommenden Ausgaben der Dornstadter Nachrichten.
 
 

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