Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22.04.2021

 Änderung der Hauptsatzung
Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales fasste der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung. Die Änderung sieht unter anderem eine Anpassung der Wertgrenzen für die Zuständigkeiten zwischen Gemeinderat, Ausschüssen und Bürgermeister vor. Darüber hinaus wird in der Hauptsatzung künftig auch die rechtliche Möglichkeit zur Durchführung von Videositzungen geschaffen.

Änderung der Feuerwehrsatzung
Auch die Anpassung der Feuerwehrsatzung ist teilweise auf die Auswirkungen des Corona-Virus zurückzuführen.
Die Satzungsänderung schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verschiebung einer Jahreshauptversammlung bzw. zur Durchführung einer solchen Versammlung in digitaler Form.
Die Satzungsänderung wurde ebenfalls im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales vorberaten. Der Gemeinderat fasste einen einstimmigen Beschluss zur Änderung der Feuerwehrsatzung.

Zustimmung zur Neufassung der Polizeiverordnung
Die aktuell geltende Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Dornstadt wurde im Juli 2003 erlassen. Die Verordnung soll nun in mehreren Punkten angepasst werden und orientiert sich dabei an der Muster-Verordnung des Gemeindetags. Die Verordnung ist eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für das Ordnungsamt, z.B. bei Ruhestörungen, Gefahren durch Tiere, Plakatierungen sowie der Nutzung von Grünanlagen. In Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz enthält die Polizeiverordnung auch zahlreiche Regelungen für den Erlass von Bußgeldern.
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Polizeiverordnung (künftig „Polizeiliche Umweltschutzverordnung“) mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF-K) für die Freiwillige Feuerwehr
In Kooperation mit dem Alb-Donau-Kreis soll für die Freiwillige Feuerwehr Dornstadt ein Wechselladerfahrzeug angeschafft werden. Ein Wechselladerfahrzeug setzt sich aus dem Trägerfahrzeug und dem dazu passenden Auflieger (sog. Abrollbehälter) zusammen, der für unterschiedliche Zwecke beladen werden kann. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 06.08.2020 der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Dornstadt zugestimmt.
Die Vereinbarung mit dem Landkreis sieht vor, dass der Kreis die Kosten für die Beschaffung und Ausstattung der Abrollbehälter sowie darüber hinausgehend die gesamten Aufwendungen für Wartung, Reparatur und Ersatzbeschaffungen des Abrollbehälters übernimmt. Die Kosten für das Fahrzeug inkl. Ladekran müssen durch die Gemeinde übernommen werden.
Die europaweite Ausschreibung für die Fahrzeugbeschaffung war in insgesamt fünf Lose aufgeteilt. Im Rahmen der Submission wurden dabei lediglich für das Los 1 (Fahrgestell) Angebote abgegeben.
Für die Lose 2 (Aufbau eines Abrollkippers), 3 (Ladekran), 4 (feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau) und 5 (Absetzmulde) wurde die europaweite Ausschreibung aufgehoben und stattdessen eine beschränkte nationale Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zum Submissionstermin lagen jeweils zwei Angebote für die Lose 2, 3 und 4 vor. Für das Los 5 sind keine Angebote eingegangen.
Für die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots wurden jeweils die Kriterien Preis (60%) und Funktionalität (40%) gewählt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe des Los 1 an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Neu-Ulm zum Angebotspreis von 125.449,80 € sowie die Vergabe der Lose 2 bis 4 an die Firma August Welte GmbH aus Neu-Ulm mit einer Auftragssumme von 222.474,72 €. Für das Los 5 wird die beschränkte Ausschreibung aufgehoben. Es sollen von einschlägigen Bietern Angebote eingeholt und der Auftrag im Rahmen der sogenannten Verhandlungsvergabe vergeben werden.

Fahrbahnsanierung Ortsdurchfahrt Tomerdingen,
Vergabe des 2. Bauabschnitts
Die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt Tomerdingen wurden öffentlich ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung sind die Herstellung einer Fahrbahnverschwenkung am östlichen Ortseingang Tomerdingens, die Erneuerung der Wasserleitung, in Teilbereiches eine Aufdimensionierung des Mischwasserkanals, die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung und die Erdarbeiten für die Herstellung einer Wärmeleitung für die zukünftige Nahwärmeversorgung der BED Projekte GmbH enthalten. Das Land Baden-Württemberg übernimmt hierbei die Kosten der Asphaltdeckschicht und in Teilbereichen der Asphalttragschicht. Ebenfalls Teil der Ausschreibung war die Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße L1233 vom Ortsende Tomerdingens bis zur Auffahrt auf die Bundesstraße B10. Die hierbei entstehenden Kosten werden vollständig durch das Land übernommen.
Zum Submissionstermin lagen insgesamt 5 Angebote vor. Günstigste Bieterin war die Firma Eckle aus Langenau zum Preis von 1.919.350,74 €. Die ursprüngliche Kostenberechnung belief sich auf rund 2,6 Mio. €.
Der Gemeinderat stimmte einer Vergabe an die Firma Eckle einstimmig zu. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt erst nach Eingang des Genehmigungsbescheids zum vorzeitigen Baubeginn durch das Regierungspräsidium.
Mit den Arbeiten soll voraussichtlich Mitte Mai begonnen werden. Die Ausführung wird in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt. Begonnen wird am östlichen Ortseingang von Tomerdingen mit der Herstellung der Verschwenkung. Vorgesehen ist dann, die vollständigen Fahrbahnarbeiten (inklusive Einbau der Asphaltdeckschicht) bis zum Steigweg im Oktober abzuschließen. Im Jahr 2022 werden dann die Arbeiten vom Steigweg in Richtung Westen zur Ortsverwaltung weitergeführt und voraussichtlich im Herbst abgeschlossen.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"