Gemeinde Dornstadt

Seitenbereiche

Jahreszeit wählen

Navigation

Seiteninhalt

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 16.02.2022

Bebauungsplan „Am Mähringer Weg“, Bollingen
Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig einen erneuten Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Am Mähringer Weg“ in Bollingen gefasst. Für das geplante Neubaugebiet südlich des Kreuzäckerwegs wurde bereits im Dezember 2019 ein erster Aufstellungsbeschluss im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB gefasst. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass auch Bebauungspläne für Flächen aufgestellt werden können, die nicht aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden. Da auch die Errichtung eines Kreisverkehrs am südlichen Ortseingang von Bollingen Teil des Bebauungsplanverfahrens ist, waren für die Ausarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfs mehrere zeitaufwändige Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen notwendig. Der Gesetzgeber hatte für den Abschluss von Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren ursprünglich eine Frist bis zum 31.12.2021 festgesetzt. Aufgrund der komplexen Planung durch die Anpassung des Kreisverkehrs konnte im vergangenen Jahr allerdings noch kein Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Frist für den Abschluss des Verfahrens wurde mittlerweile durch den Gesetzgeber nochmals verlängert und auf den 31.12.2024 festgesetzt. Hierfür ist es nun allerdings erforderlich, einen neuen Aufstellungsbeschluss für das gesamte Vorhaben zu fassen. Eine erste öffentliche Auslegung des damaligen Bebauungsplanentwurfs fand bereits im Zeitraum vom 02.08.2021 bis zum 02.09.2021 statt. Die dort eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der neue Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Am Mähringer Weg“ wurde einstimmig gefasst.

Verabschiedung des Haushaltsplans mit Haushaltssatzung 2022
Nach einer umfangreichen Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs in der Gemeinderatssitzung am 27.01.2022 hat der Gemeinderat nun mit 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den Haushaltsplan für das Jahr 2022 verabschiedet. Die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltsplans finden Sie in dieser Ausgabe der Dornstadter Nachrichten unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Nach Genehmigung durch das Landratsamt wird der Haushaltsplan auch auf der Homepage der Gemeinde zum Abruf bereitgestellt.

Verabschiedung der Wirtschaftspläne 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dornstadt und des Eigenbetriebs Glasfasernetz Dornstadt
Jeweils mit einem einstimmigen Beschluss wurden auch die Wirtschaftspläne 2022 für die beiden Eigenbetriebe „Wasserversorgung Dornstadt“ und „Glasfasernetz Dornstadt“ verabschiedet.
Die wichtigsten Kennzahlen der beiden Wirtschaftspläne finden Sie in einer der kommenden Ausgaben der Dornstadter Nachrichten.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der DB Netz AG zur Erweiterung des Umschlagbahnhofs
Einen ausführlicheren Bericht zum Vorhaben der DB Netz AG sowie die wichtigsten Eckpunkte der gemeindlichen Stellungnahme finden Sie hier.
Der Gemeinderat stimmte mit 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den vorgestellten Eckpunkten zur Stellungnahme der Gemeinde zu.

Sanierungsgebiet Dornstadt „Ortskern III“
Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet Dornstadt „Ortskern II“ endete zum 30.04.2021. Im Juli des vergangenen Jahres wurde dem Gemeinderat der Abschlussbericht vorgestellt und die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden mit der STEG Stadtentwicklung GmbH als bisherigem Sanierungsträger Gespräche über die Antragstellung für ein neues Sanierungsgebiet „Ortskern III“ geführt. Zur Antragstellung für eine erneute Aufnahme in das Programm zur städtebaulichen Erneuerung wird die Ausarbeitung eines sog. gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes benötigt. Der Gemeinderat beauftragte mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Antrags.

Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Gemeinde
Durch den zwischen Arbeitgeberverband und verdi abgeschlossenen „Tarifvertrag Fahrradleasing“ wird es den kommunalen Arbeitgebern künftig ermöglicht, ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing anzubieten. Voraussetzung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Gemeinde und einem Dienstleister. Leasingnehmer ist dabei der Arbeitgeber, welcher dann mit den Beschäftigten einen Vertrag zur Entgeltumwandlung abschließt. Die Leasingraten müssen von den Beschäftigten selbst finanziert werden. Über die Entgeltumwandlung und die Reduzierung der Bemessungsgrundlage kann jedoch ein steuerlicher Vorteil erzielt werden, der das Leasingmodell aus Mitarbeitersicht attraktiv macht. Ergänzend zum steuerlichen Vorteil werden die monatlichen Raten für Versicherung und Inspektion als freiwillige Arbeitgeberleistung von der Gemeinde übernommen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 der Einführung des Fahrrad-Leasings für die Beschäftigten der Gemeinde zugestimmt. Daraufhin wurden insgesamt fünf Dienstleister zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Gemeinderat erteilte mit 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den Zuschlag für das Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Gemeinde Dornstadt an die Firma Kazenmaier Fleetservice GmbH als günstigste Bieterin.

Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis ab 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunalen Beistandsleistungen
Der Alb-Donau-Kreis wird zum 01.01.2023 öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und übernimmt die Aufgabe der Abfalleinsammlung von den Städten und Gemeinden. Aus Gründen der Bürgernähe und der Praktikabilität sollen von den Gemeinden allerdings nach wie vor noch einzelne Dienstleistungen im Bereich der Abfallbeseitigung als sog. Beistandsleistungen erbracht werden.
Zu diesen Beistandsleistungen zählen unter anderem die kommunale Auskunftserteilung zu einzelnen abfallrechtlichen Fragen, die Einsammlung des sog. „wilden Mülls“, die Bereitstellung und Unterhaltung von Flächen für Container (Glas bzw. Papier/Kartonagen) sowie die Datenübermittlung von Haushaltverbundnummern aus dem Einwohnermeldewesen.
Der genaue Aufgabenumfang sowie die Höhe der vom Landkreis gewährten Aufwandsentschädigungen werden in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden geregelt.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen zu.
Aktuelle Informationen zur Umstellung ab dem 01.01.2023 finden Sie auf der neuen Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis unter www.aw-adk.de

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"