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Pressemitteilung zur Mehrzweckhalle Scharenstetten

Gespräche sollen Lösung für Halle bringen
Verwaltungsgerichtshof Mannheim kippt Bebauungsplan für Mehrzweckhalle in Scharenstetten
 

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche Scharenstetten“ für unwirksam erklärt. Dieses Urteil hat das Gericht am Dienstag, 14. Dezember, den Prozessbeteiligten bekannt gegeben. Das heißt: Die Arbeiten an der Mehrzweckhalle müssen weiter ruhen. 
Dornstadts Bürgermeister Rainer Braig lotet nun gemeinsam mit den Klägern aus, ob doch noch eine einvernehmliche Lösung für das Areal gefunden werden kann. Ist dies nicht möglich, wird die Gemeinde ein neues Bebauungsplanverfahren starten.  Die wichtigsten Fragen und Antworten:
 

Welche Ziele verfolgt die Gemeinde in Scharenstetten?
Gemeinderat und Verwaltung wollen in Scharenstetten eine Mehrzweckhalle mit 40 Stellplätzen bauen. Darin sollen kulturelle und sportliche Veranstaltungen eine neue Heimat bekommen. 

Warum wurden die Arbeiten gestoppt 
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einer Klage von Anwohnern gegen die Baugenehmigung Recht gegeben. Eine Beschwerde der Gemeinde gegen die aufschiebende Wirkung dieses Urteils lehnte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) ab. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Gleichzeitig lief vor dem VGH eine Klage gegen den Bebauungsplan, den die Gemeinde für dieses Areal erarbeiten ließ. In dieser Sache ist das Urteil nun gefallen, der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Mit der Urteilsbegründung ist erst im nächsten Jahr zu rechnen. 

Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die Gemeinde Dornstadt hat im Februar 2018 einen Bauantrag für die Mehrzweckhalle gestellt. Anwohner haben im regulären Verfahren Einwendungen erhoben. Sie befürchteten eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Lärm, Abgase und Verkehr. Im August 2019 erteilte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Baugenehmigung für die Mehrzweckhalle. Kurz darauf widersprachen die Anwohner gegen die Baugenehmigung und legten Normenkontrolle beim VGH gegen den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche Scharenstetten“ ein.  Im Mai 2020 beantragten die klagenden Anwohner, die Baugenehmigung so lange auszusetzen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Dies lehnte das Landratsamt ab. Im nächsten Schritt erhoben die Anwohner Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen und stellten gleichzeitig Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht ordnete am 6. Oktober 2020 schließlich die aufschiebende  Wirkung des Widerspruchs an. Dagegen legte die Gemeinde kurz darauf Beschwerde ein beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Diese blieb ohne Erfolg, entscheidend für den Widerspruch gegen die Baugenehmigung ist nun das Hauptsacheverfahren. Klarheit herrscht dagegen in der Normenkontrolle gegen den  Bebauungsplan. Da der VGH diesen für unwirksam erklärt hat, könnten die Arbeiten an der Mehrzweckhalle auch dann nicht weiterlaufen, wenn der VGH den Widerspruch gegen die Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren abweisen würde.  

Worum geht es genau?
Die klagenden Anwohner argumentieren unter anderem, dass das im Bebauungsplanverfahren eingeholte Lärmgutachten und die nachträglich ergänzten schalltechnischen Betrachtungen auf einer fehlerhaften Grundlage erstellt worden seien. Dies führe zu falschen Ergebnissen. Mögliche parallele Nutzungen von Halle,  Musiker-, Sport- und Schützenheim könnten dazu führen, dass die Geräuschbelastung zunehme. Grundsätzlich sei die Lärm-Vorbelastung des Areals durch Veranstaltungen nicht in das Lärmgutachten eingeflossen. Näheres lässt sich sagen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. 

Wie ist die Perspektive der Gemeinde?
Die Gemeinde hat im Verfahren auf die Gültigkeit von Lärmgutachten und Baugenehmigung verwiesen. Zudem gibt es eine Reihe von Auflagen für den Betrieb der Mehrzweckhalle. Beispiele: Zulässig sind maximal 18 lärmintensive Veranstaltungen im Jahr, dann sind auch die Kippfenster in der Westfassade und die Türen in der Ostfassade geschlossen zu halten. Der Regelbetrieb der Halle muss um 22 Uhr enden. Nächtliche Feiern und Veranstaltungen vor den Vereinsheimen mit elektronischen Musikabspielgeräten sind nicht zulässig. Die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass das Wohngebiet mit dem neuen Bebauungsplan entlastet  werde. So werde die Zufahrt zur Gemeinbedarfsfläche Richtung Osten verlegt.  

Wie geht es jetzt weiter?
Bürgermeister Rainer Braig hat bereits beim Verhandlungstermin in Mannheim erneut Kontakt zu den Klägern aufgenommen und Gespräche vereinbart. Sein Ziel ist es, für den Bebauungsplan eine einvernehmliche und für alle Beteiligten rechtssichere Lösung zu finden. Das würde Zeit und Kosten sparen. Einen neuen Bauantrag hatte die Gemeinde schon vor einiger Zeit eingereicht. Er sieht zwar keine baulichen Änderungen vor, schränkt aber die Nutzung ein. So soll die Halle zunächst nur dem Sport dienen, zeitlich eingegrenzt bis 21.30 Uhr. Damit gäbe es keine lärmintensiven Veranstaltungen. Langfristiges Ziel ist weiterhin, das Lärmproblem im Sinne aller Beteiligten zu lösen. Eine Möglichkeit wäre, mit den Vereinen rechtsverbindliche Vereinbarungen zu schließen.


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