Gemeinde Dornstadt

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Verwaltungsgebäude ab 04.04.2022 wieder ohne Einschränkungen geöffnet

Nachdem die Bundesregierung umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen hat, werden auch die Zutrittsregelungen zu den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde ab Montag, den 04.04.2022 angepasst:
Besuche im Rathaus Dornstadt, dem Bau- und Umweltamt in der Schmiedstraße sowie in den Ortsverwaltungen werden künftig wieder zu den regulären Öffnungszeiten möglich sein.
 
Auch die bisherigen 3G-Kontrollen (geimpft/getestet/genesen) sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2- bzw. medizinischen Maske in den Innenräumen entfallen. Wer zum eigenen Schutz vor einer Corona-Infektion eine medizinische Maske tragen möchte, kann dies natürlich nach wie vor tun.
 
Die Gebäude sind zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr frei zugänglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig, kann aber in Einzelfällen dazu beitragen, die Wartezeiten zu verkürzen.  

Lediglich im Bürgerbüro der Gemeinde soll die bisherige Regelung mit einem Wechsel zwischen Tagen mit und ohne Terminvereinbarung weiterhin fortgeführt werden:
So ist ein Besuch im Bürgerbüro montags und donnerstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie hierfür auch bequem direkt über unsere neue Online-Terminvergabe vereinbaren.
Mittwochs und freitags ist das Bürgerbüro auch ohne Terminvergabe geöffnet. Es kann hier allerdings auch zu längeren Wartezeiten kommen.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
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