Gemeinde Dornstadt

Seitenbereiche

Jahreszeit wählen

Navigation

Seiteninhalt

Informationen zu den Corona-Regeln für Urlaubsreisende

Durch die sinkenden Inzidenzwerte wird mancherorts wieder Urlaub ermöglicht. Während innerhalb Deutschlands lediglich die vor Ort geltenden Regelungen zu beachten sind, haben Urlaubsrückkehrer aus anderen Ländern unterschiedliche Verpflichtungen. Bitte informieren Sie sich deshalb am besten vor Reiseantritt genau, was bei einer Rückkehr an den Heimatort zu beachten ist. Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationsquellen benennen, bei denen tagesaktuelle Informationen verfügbar sind.

Die bisher in Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde ersetzt durch die bundeseinheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV). Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf

Generell sind für die (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik Deutschland spezielle Test- und Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht zu beachten. Diese sind – je nach Aufenthaltsort und dessen Einstufung als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet und Aufenthaltsdauer unter-schiedlich. Eine Auflistung dieser Gebiete finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die erforderliche digitale Einreiseanmeldung können Sie hier erledigen:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Überblick Einreise nach Deutschland:
Bei Einreise nach Deutschland müssen Sie sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Bitte füllen Sie hierzu die Einreiseanmeldung aus und senden Sie alle Nachweise (negatives Testergebnis, Kopie Impfpass oder Nachweis über bereits vorhandene Corona-Erkrankung) an die Ortspolizei-behörde (Rathaus). Die Nachweise können Sie uns gerne per E-Mail an corona@dornstadt.de zusenden.

Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

Einreise aus Risikogebiet:

  • 10 Tage Quarantänepflicht direkt nach Ankunft in Deutschland.
  • Quarantäne kann mit negativem Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden nach Einreise oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden nach Einreise) aufgehoben werden.
  • Bei bereits voll geimpften Personen (15 Tage nach der 2. Impfung) entfällt ebenfalls die Quarantäne und Test-pflicht.
  • Personen die bereits an Corona erkrankt waren (mind. 28 Tage zurückliegend; max. 6 Monate), können sich ebenfalls mit einem Nachweis aus der Quarantäne befreien lassen.


Einreise aus Hochinzidenzgebiet:

  • 10 Tage Quarantänepflicht direkt nach Ankunft in Deutschland.
  • Quarantäne kann am 5. Tag mittels eines negativen Testergebnisses (PCR-Test oder Antigentest) verkürzt werden.
  • Bei bereits voll geimpften Personen (15 Tage nach der 2. Impfung) entfällt ebenfalls die Quarantäne und Testpflicht.
  • Personen die bereits an Corona erkrankt waren (mind. 28 Tage zurückliegend; max. 6 Monate), können sich ebenfalls mit einem Nachweis aus der Quarantäne befreien lassen.


Einreise aus Virusvariantengebiet:

  • 14 Tage Quarantänepflicht direkt nach Ankunft in Deutschland.
  • Keine Verkürzung oder Befreiung von der Quarantänepflicht möglich.


Corona-Hotline der Gemeinde Dornstadt
Einheitliche Telefonnummer zu allen Fragen:
(07348) 9867-321
Montag – Freitag zu den üblichen Dienstzeiten

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"