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Informationen zur Grundsteuerreform

Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 werden aktuell durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis ermittelt. Sie können frühestens ab Juli 2022 kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden. Wir bitten Sie deshalb, ab Juli 2022 die genannte Seite aufzusuchen um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.
Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant.

Weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen. Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auf den Seiten www.Grundsteuer-BW.de sowie www.steuerchatbot.de informieren, oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
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Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

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