Organisation der Ganztagsbetreuung
Die Ganztagsbetreuung wird in der sog. "teilweise gebundenen Form" angeboten. Dies bedeutet, dass es den Eltern freigestellt ist, ob sie ihre Kinder für die Ganztagsangebote anmelden. Die Anmeldung gilt für ein Halbjahr. In dieser Zeit sind die angemeldeten Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an einem der Angebote teilzunehmen (es gilt also die gleiche Teilnahmeverbindlichkeit wie beim Unterricht). Für die nicht angemeldeten Schülerinnen und Schüler besteht die Anwesenheitspflicht wie bisher zu den Unterrichtszeiten.
Die Ganztagsbetreuung wird montags, dienstags und donnerstags am Sonderpädagogischen Bildungs- und Betreuungszentrum SBBZ sowie der Realschule angeboten. Der Mittwoch- und der Freitagnachmittag ist (wie bisher) auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die an der Ganztagesbetreuung teilnehmen, frei.