Standort & EU-Richtlinie
Wirtschaft & Gewerbe
Die ideale Verkehrslage des Ortsteils Dornstadt am Schnittpunkt zwischen der A 8 Stuttgart-München und der B 10 ist ein wesentlicher Faktor für die sehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. An die 150 Unternehmen und Betriebe aus den Bereichen Produktion, Logistik, Handwerk, Handel und Dienstleistungen garantieren einen ausgewogenen Branchenmix und stellen über 2.500 Arbeitsplätze für die Region zur Verfügung.
In der Gemeinde haben sich zahlreiche hochspezialisierte Unternehmen aus der Technologiebranche und weltweit agierende Firmen aus dem produzierenden Sektor niedergelassen. Mit dem Gewerbegebiet "Himmelweiler" hat die Gemeinde vor einigen Jahren weitere 20 ha erschlossen und damit neue Akzente bei der Ausweisung von Gewerbeflächen gesetzt. Um die Attraktivität des Standorts nochmals zu steigern, sind die Planungen zur Schaffung eines eigenen Autobahnanschlusses für das Gewerbegebiet in vollem Gang. Die Zusage des Bundesverkehrsministeriums zur Realisierung der neuen Auffahrt liegt bereits vor. Damit wird das Gewerbegebiet in absehbarer Zeit über eine Verkehrsanbindung verfügen, wie sie besser nicht sein könnte. Komplettiert wird die strategisch erstklassige Lage durch ein Umschlagterminal einer Tochter der Deutschen Bahn AG. Das Verladeterminal, das direkt an den Gewerbepark angrenzt, stellt mit seinen zwei leistungsfähigen Portalkränen einen Güterumschlag nach ganz Europa sicher.
In einem zweiten Abschnitt wird das Gewerbegebiet in nördlicher Richtung um weitere 20 ha erweitert. Durch diese zusätzliche Erschließung von Gewerbeflächen wird die Gemeinde attraktive Expansionsmöglichkeiten für Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Dienstleistung, Technologie, Forschung und Entwicklung schaffen.
Dornstadt besticht durch die Lage!
Dornstadt ist Mitglied der Innovationsregion Ulm.
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Im Detail
Wesentliches Ziel der europäischen Richtlinie ist es, die bürokratischen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr der EU zu beseitigen, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedsstaaten zu vereinfachen und somit das grenzüberschreitende Angebot in Europa zu fördern.
Ein wesentlicher Inhalt der Richtlinie ist der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“, über den die Erbringer von Dienstleistungen alle Verfahren abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind. Dazu zählen Erklärungen und Anträge bei Behörden, aber auch Anträge zur Eintragung in Register, Datenbanken oder bei Berufsverbänden. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie auf Wunsch die Funktion eines Verfahrenslotsen und steht für Dienstleister aus dem Inland und dem EU-Ausland zur Verfügung.
In Baden-Württemberg nehmen die Land- und Stadtkreise sowie die Kammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis:
N.N
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefonnummer: 0731 185-0
E-Mail schreiben
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