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Bau-Turbo
Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ neue Möglichkeiten geschaffen, um den Bau von Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wohnbauvorhaben künftig auch dann ermöglicht werden, wenn sie vom bestehenden Planungsrecht abweichen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch (BauGB).
Die Entscheidung darüber, wo und in welchem Umfang diese neuen Möglichkeiten in Dornstadt genutzt werden, bleibt damit bei der Gemeinde. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 22.07.2026 Leitlinien beschlossen, die einen einheitlichen Rahmen für künftige Entscheidungen schaffen.
Dabei soll der Bau-Turbo in Dornstadt gezielt und nicht pauschal eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Vorhaben innerhalb der bestehenden Ortslagen. Insbesondere eine sinnvolle Nachverdichtung und Innenentwicklung soll erleichtert werden, wenn dadurch zusätzliche Wohneinheiten entstehen und sich ein Vorhaben städtebaulich verträglich in seine Umgebung einfügt.
Für Bauvorhaben in Ortsrandlagen gelten dagegen deutlich strengere Maßstäbe. Hier folgt die Gemeinde weiterhin dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. In Gewerbe- und Industriegebieten soll der Bau-Turbo grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen.
Die Leitlinien sollen dabei keine starre Regelung darstellen, sondern vielmehr einen Ermessensspielraum für die Gemeinde definieren. Jedes Wohnbauvorhaben muss weiterhin anhand seiner konkreten Situation beurteilt werden. Damit möchte die Gemeinde einerseits neue Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum nutzen und andererseits sicherstellen, dass die städtebauliche Entwicklung der Ortsteile weiterhin geordnet und qualitätsvoll erfolgt.
Da mit den neuen gesetzlichen Regelungen bislang kaum praktische Erfahrungen vorliegen, wird die Gemeinde die Anwendung der Leitlinien beobachten. Nach ca. zwölf Monaten soll dem Gemeinderat über die bisherigen Erfahrungen berichtet werden. Anschließend kann entschieden werden, ob die Leitlinien angepasst oder weiterentwickelt werden müssen.
Die Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.dornstadt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bau-turbo.
Bei Fragen rund um den Bau-Turbo stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Umweltamts gerne zur Verfügung.
