Aktuelles
Mitreden bei der Schulentwicklung
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Gemeinde und Schule bereiten deshalb ein Ganztagsangebot an der Bühl-Grundschule vor. Der Gemeinderat hat die Einführung grundsätzlich beschlossen. Offen ist, wie der Ganztag konkret ausgestaltet wird und wie es mit dem Außenstandort Bollingen weitergeht. Dazu führt die Gemeinde in den kommenden Monaten einen Beteiligungsprozess durch.
Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter aus Schule, Kernzeitbetreuung, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sollen mit betroffenen Eltern diskutieren, ob der Ganztag in Wahlform oder in verbindlicher Form geführt wird und wie das Angebot aussehen soll. Dahinter stehen konkrete Fragen: Betreuungszeiten, Mittagessen, Förderung am Nachmittag, die Folgen für den Familienalltag und die Organisation des Schulbetriebs. Auch die Zukunft des Außenstandorts Bollingen gehört dazu.
Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedarfe sichtbar zu machen und damit eine fundierte Grundlage für die weiteren Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats zu schaffen.
Der Prozess besteht aus vier aufeinander aufbauenden Bausteinen.
1. Dialogische Themensammlung
Zum Auftakt werden gezielt die Einrichtungen und Gruppen eingeladen, die von der Schulentwicklung betroffen sind oder eine wichtige Perspektive einbringen: unter anderem Schule und Betreuung, Elternvertretungen, Gemeinderat und Ortschaftsrat. Gemeinsam wird gesammelt, welche Fragen und Themen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen. Es geht dabei noch nicht darum, für oder gegen ein Modell zu argumentieren. Die Ergebnisse werden in einer Themenlandkarte festgehalten.
2. Online-Beteiligung für alle
Vom 1. bis 19. Oktober 2026 wird die Themenlandkarte für die Öffentlichkeit geöffnet. Alle Bürgerinnen und Bürger können ergänzen, was aus ihrer Sicht in die Entscheidung einfließen sollte. So bringen sich auch diejenigen ein, die nicht an Themensammlung oder Arbeitskreis teilnehmen.
3. Arbeitskreis
In drei Sitzungen vertieft ein Arbeitskreis die Themen. Hier kommen Schule, Kommunale Ganztagsbetreuung, Gemeinderat, Ortschaftsrat und Verwaltung mit der Elternschaft zusammen. Für die Eltern stehen eigene Plätze bereit. Eltern von Grundschul- und Kindergartenkindern werden über die Mitarbeit informiert und zur Interessensbekundung eingeladen. Bei mehr Anmeldungen als Plätzen entscheidet das Los – so können ausdrücklich auch Eltern ohne Vertretungsamt mitwirken. Der Arbeitskreis wertet die Ergebnisse von Themensammlung und Online-Beteiligung aus, prüft verschiedene Varianten und erarbeitet Empfehlungen für den Gemeinderat.
4. Bedarfsabfrage bei den Eltern
Die Bedarfsabfrage ist keine allgemeine Meinungsumfrage. Sie soll möglichst zuverlässig ermitteln, welche Betreuung die Familien künftig tatsächlich benötigen. Dazu werden die betroffenen Eltern direkt angeschrieben.
Die Ergebnisse aller Bausteine werden zusammengeführt und dokumentiert. Zusammen mit den fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bilden sie die Grundlage für die Entscheidungen des Gemeinderats.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales hat die dialogische Bürgerbeteiligung am 9. Juli 2026 beschlossen. Das Institut für kommunikatives Handeln führt den Prozess im Auftrag der Gemeinde Dornstadt und der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg durch.
