Aktuelles
Höhere Gebühren für Kernzeit und Ferienbetreuung
Ferienbetreuung
Die Gemeinde Dornstadt muss die Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung und für die Ferienbetreuung erhöhen. Ziel von Gemeinderat und Verwaltung ist es, die Qualität dieser Angebote auch in Zukunft zu erhalten. Bislang decken die Gebühreneinnahmen die Ausgaben nur zu etwa 30 Prozent. Dieser Anteil soll ab September 2025 auf rund 50 Prozent steigen. Das heißt: Auch künftig wird ein erheblicher Anteil der Betreuungskosten aus allgemeinen Einnahmen bezahlt. Steigende fachliche und personelle Anforderungen führen auch in diesem Bereich zu grundsätzlich steigenden Kosten.
Neue Beiträge für die Grundschulbetreuung
Die Kernzeitbetreuung wird weiterhin an allen drei Grundschulstandorten angeboten. Für die Buchung aller drei Bausteine (Früh-, Mittags- und Anschlussbetreuung) an fünf Tagen pro Woche beträgt der monatliche Beitrag künftig 130 Euro. Dieser Betrag entspricht einer Kostendeckung von etwa 50 Prozent und liegt weiterhin im Vergleich zu anderen Gemeinden im mittleren Bereich. Diese Form der Betreuung bietet den Schülern einen sicheren Aufenthaltsort, vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum gemeinsamen Lernen. Die Gemeinde arbeitet auch mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an einer neuen Konzeption.
Neue Beiträge für die Ferienbetreuung
Auch die Ferienbetreuung wird fortgeführt, da sie für berufstätige Eltern eine wichtige Rolle spielt. Für eine ganztägige Betreuung (bis 16 Uhr) durch Personal der Gemeinde beträgt die Wochenpauschale künftig 82 Euro. Die Angebote finden wie bisher in den Faschings-, Oster-, Sommer- und Herbstferien statt und richten sich an Grundschulkinder. Der Beitrag berücksichtigt ebenfalls eine Kostendeckung von rund 50 Prozent.
Geschwisterermäßigung
Für angemeldete Geschwisterkinder wird die Betreuungsgebühr um 10 € pro Monat ermäßigt. Diese Regelung gilt für die Kernzeitbetreuung und für die Ferienbetreuung.
Mit den Neuregelungen stellt sich die Gemeinde auf kommende gesetzliche Anforderungen ein, sichert die Qualität der Betreuung und stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Verwaltung und Gemeinderat ist entscheidend, die Balance zu finden zwischen sozialer Verträglichkeit, dem Kostenvergleich mit anderen Kommunen und wirtschaftlicher Verantwortung.