Aktuelles
Mitteilungspflicht - Niederschlagswassergebühr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie daran erinnern, dass im Zusammenhang mit der gesplitteten Abwassergebühr bestimmte Flächenmeldungen erforderlich sind.
Was ist zu tun?
Wenn Ihr Grundstück erstmals an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen wird, müssen Sie der Gemeinde innerhalb eines Monats mitteilen, welche Flächen auf Ihrem Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind und somit Niederschlagswasser einleiten.
Auch wenn sich später versiegelte Flächen auf Ihrem Grundstück um mehr als 10 m² verändern (z. B. durch neue Pflasterungen oder Entsiegelungen), muss dies innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. (§§ 40a, 46 Abwassersatzung)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie einen Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 ein, auf dem die angeschlossenen Flächen rot markiert und mit den entsprechenden Versiegelungsarten (z. B. Dachfläche, Pflasterfläche) sowie den notwendigen Maßen versehen sind. Die Flurstücksnummer sollte ebenfalls vermerkt sein.
Wo finde ich weitere Informationen?
Einen Fragebogen zur gesplitteten Abwassergebühr sowie die Abwassersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter: service.dornstadt.de/online-dienste/rathaus-formulare
Dort können Sie den Fragebogen bequem herunterladen und ausfüllen.
Warum ist das wichtig?
Mit Ihrer rechtzeitigen Mitteilung helfen Sie mit, eine faire und korrekte Gebührenberechnung sicherzustellen. Wenn keine oder unvollständige Angaben gemacht werden, ist die Gemeinde verpflichtet, die Flächen zu schätzen.
Bei weiteren Fragen, steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Steueramt