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Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass
Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Biometrische Fotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies betrifft alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe, sowie alle vorläufige Ausweisdokumente.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen
Laut der neuen Passbild-Regelung müssen die digitalen Passfotos von zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern wie z.B. Drogeriemärkten stammen. Alternativ kann die Aufnahme direkt in der jeweiligen Behörde selbst erfolgen. Ziel dieser Umstellung ist es, Manipulationen an Bildern zu verhindern und den Prozess zu standardisieren.
1. Fototerminal in der Behörde
Die Geräte werden durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Das Foto wird von der antragstellenden Person selbst am Fototerminal erstellt. Dazu erhält sie über die Menüführung der Erfassungsgeräte Hinweise zur Lichtbild-Erstellung. Die Geräte sind so ausgestattet, dass auch Fingerabdrücke und Unterschriften erfasst werden können.
Gebühren für die Lichtbilderfassung in der Behörde
Wer sein Passfoto direkt im Bürgerbüro anfertigen lässt, muss eine zusätzliche Gebühr entrichten. Diese beträgt sechs Euro.
2. Zertifizierte Fotografen und Drogeriemärkte als Alternative
Neben der Aufnahme vor Ort gibt es die Möglichkeit digitale Passfotos bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Die Passfotos werden dann über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermittelt. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monategültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Preise für die digitalen Passfotos legt das Fotostudio bzw. der Dienstleister selber fest.
Mitgebrachte Fotos sind nicht zulässig
Wichtig: Zu beachten ist, dass ab Mai 2025 keine mitgebrachten Lichtbilder mehr akzeptiert werden. Weder Papierfotos noch selbst erstellte digitale Dateien auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Dokumentenbeantragung genutzt werden.
Diese Neuregelung wird zum 1. Mai 2025 bundesweit umgesetzt. Niemand kann heute sagen, ob die Umstellung reibungslos funktioniert. Dabei ist auch zu beachten, dass bei einem Ausfall des Aufnahmegeräts in der Behörde keine Alternative angeboten werden kann. In diesem Fall bleibt Ihnen nur der Weg zu einem zertifizierten Fotografen. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor einer geplanten Urlaubsreise Ihre Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen.