Aktuelles
Sie benötigen noch einen Kindergarten- oder Krippenplatz für das laufende Kindergartenjahr?
Jetzt Zentrale Vormerkung nutzen!
Liebe Eltern,
bereits im Frühjahr wurden die Betreuungsplätze in den Dornstadter Kindertagesstätten für das jetzt laufende Kindergartenjahr (01.08.2026 – 31.07.2027) vergeben. Wenn Sie noch einen Kitaplatz für Ihr Kind benötigen, so tragen Sie bitte eine Vormerkung in unsere Zentrale Vormerkung ein. Sollten Sie Ihren Betreuungswunsch bereits eingetragen haben, so brauchen Sie nichts zu unternehmen. Diese Vormerkungen nehmen automatisch an der Vergabe freier/freiwerdender Plätze wieder teil. Ihren Betreuungsbedarf tragen Sie bitte online unter https://kitas.dornstadt.de/service/allgemeines-gebuehren oder https://kitas.dornstadt.de/startseite à Menü à Kita Anmeldung bis spätestens 01. Oktober 2026 entsprechend ein. Nur Kinder, die fristgerecht vorgemerkt worden sind, können bei der Vergabe von Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Diese Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar! Bei der Vormerkung können Sie bis zu
drei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!
Wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?
Nach dem genannten Stichtag werden die registrierten Vormerkungen an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Die freien Betreuungsplätze werden nach einheitlichen Kriterien durch die jeweilige Einrichtung selbst vergeben.
Von dort erhalten Sie dann in den nächsten Tagen eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Nach der erfolgten Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag
mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird. Nach welchen Kriterien werden Betreuungsplätze vergeben? Plätze werden vorrangig an Kinder mit Hauptwohnsitz in Dornstadt vergeben. Die Aufnahmekriterien sind in den einzelnen Einrichtungen gleich. Neben gesetzlichen Vorgaben sind maßgebend:
- Geschwisterkinderregelung (ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung)
- Alleinerziehender berufstätiger Elternteil
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Belastende soziale Faktoren (Pflege eines Angehörigen, Erkrankungen, Behinderungen und andere familiäre Notlagen)
- Wohnsitz im Ortsteil der Einrichtung
- Arbeitsplatz im Ortsteil der Einrichtung
Welche Betreuungsangebote sind in der Gemeinde vorhanden?
Die Gemeinde Dornstadt bietet eine bunte Vielfalt an Betreuungseinrichtungen hinsichtlich der Trägerschaft und der Betreuungsformen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Einrichtungen alle Betreuungsformen anbieten. Auf der Homepage der Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Links zu den einzelnen Einrichtungen.
