Aktuelles
Unzulässige Ablagerung von Altkleidern
In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass die bereitgestellten Altkleidercontainer in unserem Gemeindegebiet überfüllt sind und Altkleidersäcke neben oder vor den Containern abgestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Altkleidern außerhalb der dafür vorgesehenen Container nicht erlaubt ist.
Sind die Altkleidercontainer voll, dürfen dort keine weiteren Textilien abgelegt werden. In diesem Fall sind Altkleider ausschließlich im Recyclinghof in Dornstadt oder in einem der Entsorgungszentren (z.B. Blaustein) abzugeben.
Das Abstellen von Altkleidersäcken neben oder vor den Containern stellt eine unzulässige Müllablagerung dar und ist somit eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Neben den rechtlichen Konsequenzen führt dieses Verhalten zu Verschmutzungen, Beschädigungen der Textilien durch Witterung oder Tiere sowie zu zusätzlichem Aufwand und Kosten für die Allgemeinheit.
Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich auf, die Altkleidercontainer ordnungsgemäß zu nutzen und bei vollen Containern auf die vorgesehenen Entsorgungsstellen auszuweichen. Nur so kann eine saubere und ordentliche Entsorgung gewährleistet werden. So tragen auch Sie Ihren Teil zu einem schöneren Ortsbild bei.
Ihr Ordnungsamt
