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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Netze BW GmbH
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Virtueller Mitarbeiter auf Basis von KI – Cosmema GmbH
Der Virtuelle Mitarbeiter auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) dient dazu, dieOnline-Angebote interaktiver zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern Informationen imChatformat bereitzustellen. Der Dienst ist über die Webseite der Gemeinde Dornstadtzugänglich.
Verarbeitungsunternehmen
Cosmema GmbHCarl-Benz-Ring 4-685080 GaimersheimDeutschland
Datenverarbeitungszwecke

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Interaktive Bürgerkommunikation und digitale Informationsbereitstellung auf Basis von KI.
Verbesserung der Erreichbarkeit und Servicequalität durch automatisierte Beantwortung von
Bürgeranfragen.

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Genutzte Technologien

Verarbeitung technischer Daten (zB. IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, Zeitstempel)
Local Storage zur Speicherung von Chatverläufen und Darstellungseinstellungen

Erhobene Daten

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- IP-Adresse
- Browsertyp und Betriebssystem
- Zeitstempel der Interaktion
- Chatverlauf (ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage)

Ort der Verarbeitung
Bundesrepublik Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für den jeweiligen Zweck benötigt werdenoder gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.Daten im Local Storage bleiben auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, bis diese manuellgelöscht werden (z. B. durch Löschen des Browser-Caches).
Datenempfänger

Cosmema GmbH
Carl-Benz-Ring 4-6
85080 Gaimersheim
Deutschland

Weitergabe an Drittländer

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Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Drittländer.
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Name des Cookies: cc-cookie
Anbieter: Cosmema GmbH
Zweck: Speicherung des erteilten Consent-Status für den virtuellen Mitarbeiter auf Basis von KI
Speicherdauer: 6 Monate oder bis zum Widerruf der Einwilligung
Typ: Persistent

Eye-Able
Eye-Able Assist ist eine visuelle Assistenzsoftware, die darauf ausgelegt ist, die Lesbarkeit und Bedienbarkeit von Webseiten für Nutzer*innen mit Behinderungen zu verbessern.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbHFlorian-Geyer-Straße 197076 WürzburgDeutschland
Datenverarbeitungszwecke

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Unterstützung der Barrierefreiheit der Webseite

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Software basierend auf HTML/Javascript (Assist)

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Die Umsetzung des Datenschutzes gemäß DSGVO und darüber hinaus ist uns im Team von Eye-Able sehr wichtig. Deshalb erfasst die Eye-Able Software keine personenbezogenen Daten. Alle individuellen Einstellungen werden im Local Storage des Browsers gespeichert, und es werden keine Cookies gesetzt. Zu keinem Zeitpunkt werden lokale Einstellungen nach außen übertragen.

Die Server-Logs unserer Anbieter enthalten IP-Adressen in anonymisierter Form (es werden alle Ziffern entfernt). Uns liegen zu keinem Zeitpunkt vollständige IP-Adressen vor. Eine Auswertung der Server-Logs findet nicht auf Basis der IP-Adressen statt, sondern zählt nur allgemeine Zugriffszahlen und wird zur Detektion unautorisierter Integrationen (auf Basis der Domain) verwendet. Wir haben zusätzlich Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern als weitere Sicherheitsmaßnahme abgeschlossen. Die anonymen Server-Logs werden automatisch nach drei Tagen gelöscht. Zu keinem Zeitpunkt werden Daten mit Personen außerhalb der Web Inclusion GmbH geteilt.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

Für die Bereitstellung der Software über unser Servernetzwerk nutzen wir ausschließlich europäische Unternehmen wie bunny.net. Um Eye-Able Assist nahezu in Echtzeit bereitzustellen, große Datenmengen zu bewältigen und Angriffe abzuwehren, setzen wir ein Content Delivery Network (CDN) ein. Eye-Able nutzt hierfür ausschließlich Serverzentren innerhalb der EU, sodass keine personenbezogenen Daten an Drittstaaten übertragen werden. Bei einer Integration von Eye-Able Assist über den Eye-Able-Server und ohne vorheriges Nachladen per Klick ist darauf zu achten, die Nutzenden über den externen Dienst zu informieren und deren Zustimmung einzuholen (z. B. über den Cookie-Banner).

Für unsere Kunden außerhalb Europas werden angepasste Server-Standorte beispielsweise in den USA oder Australien verwendet. Diese Server sind individuell eingestellt und werden von europäischen Kunden zu keinem Zeitpunkt verwendet.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@eye-able.com

Weitergabe an Drittländer

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keine Weitergabe
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Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dornstadt
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Aktuelles

Kommunale Krisenvorsorge gewinnt an Bedeutung

Erstelldatum08.04.2026

Gemeinde stellt konkrete Überlegungen vor – Gemeinsames Materiallager für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz geplant.

Krisen und Bedrohungslagen gibt es reichlich auf der Welt, und in vielen Fällen können sie Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene haben. Extremwetterereignisse, Störungen der Energieversorgung oder auch Gefährdungen durch Cyberangriffe sind da nur einige Stichworte. Der Gemeinde Dornstadt ist es deshalb wichtig, auf Krisenszenarien verschiedenster Art vorbereitet zu sein. Was in Sachen „kommunale Krisenvorsorge“ bisher erarbeitet wurde, war jetzt Thema im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales. 

Rahmenbedingungen verändern sich rasant

Vor dem Hintergrund, dass sich die sicherheitspolitischen, klimatischen und technischen Rahmenbedingungen spürbar verändern und Krisenszenarien vielfältiger und dynamischer werden, gehört eine leistungsfähige Krisenvorsorge aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat zu den elementaren Aufgaben einer Kommune. Denn die Landkreise, Städte und Gemeinden tragen eine Mitverantwortung beim Bevölkerungsschutz und sind gerade im Hinblick auf die kritische Infrastruktur zentrale operative Ebenen. 

Zusammenarbeit mit überörtlichen Stellen

In den vergangenen Monaten hat sich die Verwaltung Gedanken über konkrete Risiken für die Gemeinde und mögliche organisatorische und technische Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Zudem ging es um die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit überörtlichen Stellen und die Nutzung möglicher Synergien.  Nicht zuletzt wurden vier Krisenszenarien konkret ausgearbeitet. Sie bilden die Grundlage für die Fortschreibung der gemeindlichen Krisenplanung. Indem nach und nach weitere Szenarien analysiert und in die Vorsorgeplanung eingearbeitet werden, wird die Resilienz der Kommune verstärkt.

Materiallager im Anbau für die Feuerwehr  

Ein konkreter Maßnahmenvorschlag ist die Einrichtung eines sogenannten kommunalen Krisenlagers, das zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr genutzt werden soll. Das gemeinsame Materiallager für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz soll im geplanten neuen Anbau an die Feuerwehrhalle untergebracht werden. Als Platzbedarf wurden circa 200 Quadratmeter ermittelt. Seitens der Feuerwehr könnten Ausrüstungsgegenstände wie Pumpen, Rollwagen, Wassersauger, Schläuche, Zelte und diverses Übungsmaterial eingelagert werden. Für den Bevölkerungsschutz sind Notstromaggregate denkbar, Lampen, Kabeltrommeln, Notheizungen, Feldbetten, Decken, Infopoint-Zelte und manches mehr.

Beide Seiten werden profitieren 

Das gemeinsame Lager bietet für beide Seiten klare Vorteile. Das Magazin ist rund um die Uhr erreichbar, die Ausstattung wird gebündelt an einem Ort vorgehalten und kann flexibel von allen genutzt werden. Die vorhandene Infrastruktur – etwa Hochregallager, Toiletten und Büroräume – wird gemeinsam genutzt. Auch bei Geräten und Technik entstehen Synergien: Statt zwei Staplern wird nur einer benötigt. Zudem ist die fachgerechte Wartung der Geräte durch den hauptamtlichen Gerätewart sichergestellt. Die Feuerwehr verfügt darüber hinaus über ausreichende Transportmöglichkeiten. In der Ausschusssitzung wurde die Konzeption und schrittweise Einrichtung des Krisenlagers dann auch befürwortet. Die Finanzierung von Anbau und Krisenlager ist in den Jahren 2027 bis 2029 im Haushalt vorgesehen.  

Krisenplanung soll fortgeschrieben werden

Auf der Grundlage der vier priorisierten Krisenszenarien, die von der Verwaltung ausgearbeitet wurden, spricht sich der Ausschuss dafür aus, weitere relevante Szenarien zu entwickelt und die Krisenplanung kontinuierlich fortzuschreiben. Im Moment gibt es Einsatzpläne mit Checklisten und konkreten Handlungsmaßnahmen für die Krisenszenarien „Stromausfall“ und „Amok/Terrorlage“ sowie einen Aktionsplan, wie sich die Menschen bei extremer Hitze schützen können. Dazu kommt das Starkregenrisikomanagement, das vom Bauamt und dem Ingenieurbüro Wassermüller erarbeitet und bis Mitte/Ende 2026 fertiggestellt sein wird. Bereits 2025 wurden Flyer für „Notfalltreffpunkte“ im Katastrophenfall und zum „Verhalten in Krisensituationen“ erstellt. Die Schilder für die Notfalltreffpunkte sollen im ersten Halbjahr 2026 angebracht werden.