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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Netze BW GmbH
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Virtueller Mitarbeiter auf Basis von KI – Cosmema GmbH
Der Virtuelle Mitarbeiter auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) dient dazu, dieOnline-Angebote interaktiver zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern Informationen imChatformat bereitzustellen. Der Dienst ist über die Webseite der Gemeinde Dornstadtzugänglich.
Verarbeitungsunternehmen
Cosmema GmbHCarl-Benz-Ring 4-685080 GaimersheimDeutschland
Datenverarbeitungszwecke

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Interaktive Bürgerkommunikation und digitale Informationsbereitstellung auf Basis von KI.
Verbesserung der Erreichbarkeit und Servicequalität durch automatisierte Beantwortung von
Bürgeranfragen.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Verarbeitung technischer Daten (zB. IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, Zeitstempel)
Local Storage zur Speicherung von Chatverläufen und Darstellungseinstellungen

Erhobene Daten

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- IP-Adresse
- Browsertyp und Betriebssystem
- Zeitstempel der Interaktion
- Chatverlauf (ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage)

Ort der Verarbeitung
Bundesrepublik Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für den jeweiligen Zweck benötigt werdenoder gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.Daten im Local Storage bleiben auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, bis diese manuellgelöscht werden (z. B. durch Löschen des Browser-Caches).
Datenempfänger

Cosmema GmbH
Carl-Benz-Ring 4-6
85080 Gaimersheim
Deutschland

Weitergabe an Drittländer

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Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Drittländer.
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Name des Cookies: cc-cookie
Anbieter: Cosmema GmbH
Zweck: Speicherung des erteilten Consent-Status für den virtuellen Mitarbeiter auf Basis von KI
Speicherdauer: 6 Monate oder bis zum Widerruf der Einwilligung
Typ: Persistent

Eye-Able
Eye-Able Assist ist eine visuelle Assistenzsoftware, die darauf ausgelegt ist, die Lesbarkeit und Bedienbarkeit von Webseiten für Nutzer*innen mit Behinderungen zu verbessern.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbHFlorian-Geyer-Straße 197076 WürzburgDeutschland
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Unterstützung der Barrierefreiheit der Webseite

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Genutzte Technologien

Software basierend auf HTML/Javascript (Assist)

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Die Umsetzung des Datenschutzes gemäß DSGVO und darüber hinaus ist uns im Team von Eye-Able sehr wichtig. Deshalb erfasst die Eye-Able Software keine personenbezogenen Daten. Alle individuellen Einstellungen werden im Local Storage des Browsers gespeichert, und es werden keine Cookies gesetzt. Zu keinem Zeitpunkt werden lokale Einstellungen nach außen übertragen.

Die Server-Logs unserer Anbieter enthalten IP-Adressen in anonymisierter Form (es werden alle Ziffern entfernt). Uns liegen zu keinem Zeitpunkt vollständige IP-Adressen vor. Eine Auswertung der Server-Logs findet nicht auf Basis der IP-Adressen statt, sondern zählt nur allgemeine Zugriffszahlen und wird zur Detektion unautorisierter Integrationen (auf Basis der Domain) verwendet. Wir haben zusätzlich Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern als weitere Sicherheitsmaßnahme abgeschlossen. Die anonymen Server-Logs werden automatisch nach drei Tagen gelöscht. Zu keinem Zeitpunkt werden Daten mit Personen außerhalb der Web Inclusion GmbH geteilt.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

Für die Bereitstellung der Software über unser Servernetzwerk nutzen wir ausschließlich europäische Unternehmen wie bunny.net. Um Eye-Able Assist nahezu in Echtzeit bereitzustellen, große Datenmengen zu bewältigen und Angriffe abzuwehren, setzen wir ein Content Delivery Network (CDN) ein. Eye-Able nutzt hierfür ausschließlich Serverzentren innerhalb der EU, sodass keine personenbezogenen Daten an Drittstaaten übertragen werden. Bei einer Integration von Eye-Able Assist über den Eye-Able-Server und ohne vorheriges Nachladen per Klick ist darauf zu achten, die Nutzenden über den externen Dienst zu informieren und deren Zustimmung einzuholen (z. B. über den Cookie-Banner).

Für unsere Kunden außerhalb Europas werden angepasste Server-Standorte beispielsweise in den USA oder Australien verwendet. Diese Server sind individuell eingestellt und werden von europäischen Kunden zu keinem Zeitpunkt verwendet.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@eye-able.com

Weitergabe an Drittländer

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keine Weitergabe
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dornstadt
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Aktuelles

Dialogische Bürgerbeteiligung zum geplanten „BusinessPark A8“

Erstelldatum26.03.2026

Beteiligen auch Sie sich!

Der Verband Region Schwäbische Alb hat in seiner Sitzung am 4. März 2026 beschlossen, eine Dialogische Bürgerbeteiligung zum geplanten interkommunalen Gewerbegebiet „BusinessPark A8“ (Arbeitstitel) durchzuführen.

Der Zweckverband Region Schwäbische Alb (ZV RSA), dem auch die Gemeinde Dornstadt angehört, plant mit dem „BusinessPark A8“ ein interkommunales Gewerbegebiet von regionaler Bedeutung. Dieses Entwicklungsprojekt steht nach dem erfolgreichen Abschluss wichtiger Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere dem Bau des Bahnhofs Merklingen-Schwäbische Alb – als nächster zentraler Schritt für die Region an. Bereits seit Beginn dieser Infrastrukturmaßnahmen war ein solches Gewerbegebiet Teil der Gesamtkonzeption und soll unter anderem zur Refinanzierung der getätigten Investitionen beitragen.

Der geplante Gewerbepark ist im Regionalplan „Donau-Iller“ bereits als überregionaler Gewerbestandort ausgewiesen. Ergänzend dazu hat ein Fachbüro mögliche Standorte auf den Gemarkungsflächen der insgesamt zwölf Mitgliedskommunen des Zweckverbands untersucht und identifiziert.

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft

Um die Bürgerschaft von Beginn an aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu bearbeiten, wird das weitere Verfahren durch eine Dialogische Bürgerbeteiligung begleitet.

Ziel ist es, die Perspektiven, Anregungen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und in die weiteren Planungen einfließen zu lassen.

So können Sie sich informieren und beteiligen

Für die Bürgerbeteiligung werden verschiedene Informations- und Mitwirkungsformate angeboten, über die wir Sie in den kommenden Wochen weiter informieren.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Projekt sowie zur Dialogischen Bürgerbeteiligung finden Sie online unter:
👉 https://www.servicestelle-buergerbeteiligung.de/projekte/zweckverband-region-schwaebische-alb-businesspark-a8

Sobald die Online-Beteiligung startet und Einladungen an zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger versendet werden, informieren wir Sie erneut.

Gemeinsam Zukunft gestalten

Die Entwicklung des „BusinessPark A8“ ist ein bedeutendes Vorhaben für die Region. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einzubringen und die Zukunft aktiv mitzugestalten.

Ihre Gemeinde Dornstadt

Die Auftaktveranstaltung vom 26.03.2026

Am Donnerstag den 26. März 2026 fand die Auftaktveranstaltung zur Dialogischen Bürgerbeteiligung rund um das angedachte interkommunale Gewerbegebiet des Zweckverbands Region Schwäbische Alb statt. Das Gewerbegebiet trägt den Arbeitstitel „BusinessPark A8“.

Zur Arbeitssitzung unter dem Titel „Dialogische Themensammlung“ waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Interessensgruppen aus der Region eingeladen. Darunter Lokalpolitiker aus den Gemeinden des Zweckverbands, Verwaltung, Vereinen, Wirtschaft, Landwirtschaft, Bürgerinitiativen und Zivilgesellschaft eingeladen.

Die Dialogische Themensammlung ist die erste Phase der Dialogischen Bürgerbeteiligung. Der gesamte Prozess der Bürgerbeteiligung wird von der Servicestelle Bürgerbeteiligung des Landes Baden-Württemberg begleitet.

Die rund 50 Teilnehmer/innen wurden von Bürgermeister Sven Kneipp als Hausherr und stellvertretender Vorsitzender des Zweckverbands „Region Schwäbische Alb“ begrüßt.
Anschließend übernahm Daniel Oppold (Referent Servicestelle Bürgerbeteiligung) und erläuterte die Rolle der Servicestelle sowie das gesamte Beteiligungsverfahren.

Anschließend kam der kaufmännische Geschäftsführer Daniel Salemi zu Wort. In einem kurzen Vortrag blickte er auf die Ziele des Zweckverbands zum „BusinessPARK A8“. Auch gab er einen Überblick über die Geschichte des Vorhabens und die bereits erfolgten Schritte.

Zunächst galt es, die Themenlandkarte zu ergänzen. Hier konnten alle Teilnehmenden, ganz gleich, aus welchem Bereich sie kommen, Ergänzungen einbringen. Jeder eingeladene Gast konnte seine wichtigen Punkte nennen. Daniel Oppold betonte, dass es dabei nicht um eine Bewertung gehen sollte. Vielmehr war das Ziel, dass alle relevanten Themen erfasst werden.

Daniel Oppold erläuterte, dass die genannten Punkte eine Themenlandkarte ergänzen. Diese wird ab dem 27. März auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg veröffentlicht. Dort können alle Interessierten die Themenlandkarte weiter ergänzen. Die Online-Beteiligung findet hier statt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/kommunale-verfahren/businesspark-a8-bei-merklingen/themenlandkarte

Die Themenlandkarte dient dem später tagenden Bürgerforum als Grundlage. Das Bürgerforum bildet den 3. Schritt des Beteiligungsprozesses. Dort werden sich rund 50 zufällig ausgewählte Menschen Zeit zum Diskutieren nehmen. Die Teilnehmenden sind Bürgerinnen und Bürger der 12 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes. Die Zufallsauswahl wird dabei durch eine Quotenregel sicherstellen, dass 60 % der Teilnehmenden aus Merklingen und Nellingen stammen werden. Denn bei ihnen ist die Betroffenheit besonders groß.

Ziel des Bürgerforums wird es sein, zu erörtern, ob und wenn ja, wie es mit dem „BusinessPARK A8“ direkt weiter gehen soll. Die Empfehlungen des Bürgerforums sind an den Zweckverband „Region Schwäbische Alb“ und die Gemeinderäte der Region gerichtet. „Ich bin sehr gespannt auf diese Art des Beteiligungsverfahrens“ so Bürgermeister Sven Kneipp. „Die Ergebisse sind für uns von besonderer Bedeutung, da seit der letzten Beteiligung 8 Jahre vergangen sind.“  In diesen 8 Jahren wurde vom Zweckverband mit seinen 12 Mitgliedsgemeinden der Bahnhof Merklingen Schwäbische Alb verwirklicht. Eine Investition von 11,5 Mio. Euro die von den Kommunen gestemmt wurde. Einzigartig war der Weg den die Gemeinschaft seit 2013 beschritten hat. Der Merklinger Bahnhof ist der erste Neubau eines Bahnhofs in Baden-Württemberg in den letzten 50 Jahren.