Aktuelles
13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 beschlossen, den seit dem Jahr 2004 rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Gemeinde Beimerstetten zu ändern. Der Vorentwurf der „13. Änderung – Freiflächen-Solaranlage in Beimerstetten“ mit Begründung und Umweltbericht wurden gebilligt. Es wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Vor dem Hintergrund der Energiewende einerseits sowie den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und des Schutzes der Umwelt andererseits, soll mit der Flächennutzungsplanänderung der Aspekt regenerativer Energienutzung eingebracht werden. Die geplante Ausweisung von Flächen für großflächige Freiflächen-Solaranlagen dient, neben den bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, als Beitrag zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung.
Eine Ausweisung als Sonderbaufläche für Freiflächen-Solaranlagen ist grundsätzlich notwendig, um über die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) die Realisierung im Außenbereich überhaupt zu ermöglichen. Anders als für Windenergieanlagen (WEA) fehlt großflächigen, selbstständigen Solar- und Photovoltaikanlagen mit wenigen Ausnahmen die Privilegierung nach § 35 BauGB.
Planvorentwurf:
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Freiflächen-Solaranlagen auf einer Teilfläche mit ca. 14,5 ha (Teilfläche des Flst.Nr. 2164) südwestlich von Beimerstetten zwischen der Dornstadter Straße und der Bahntrasse.
Für diesen Bereich liegt der Gemeinde Beimerstetten eine konkrete Projektanfrage zur Aus-weisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vor.
Die 13. Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dornstadter Weg“, um dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB gerecht zu werden.
Die derzeitige FNP-Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan 2012 als Fläche für die Landwirtschaft wird im Planbereich in eine geplante Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Freiflächen-Solaranlage“ geändert.
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke wurde ein Planvorentwurf erstellt, welcher durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt am 07.10.2025 beraten und gebilligt wurde.
Umweltbelange:
Der Landschaftsplan für den Verwaltungsraum Dornstadt, Beimerstetten und Westerstetten aus dem Jahr 2001 stellt die Planbereich als landwirtschaftliche Flächen dar. Weitergehende Restriktionen zur Flächenentwicklung ergeben sich aus dem Landschaftsplan nicht.
In Ergänzung zum Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde der Vorentwurf eines Umweltberichts nach den Anforderungen der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB erstellt, welcher auf Grundlage der Erhebungen zur Umweltsituation die durch die Planung absehbaren Aus-wirkungen darstellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf:
In der öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss die Vorentwurfsunterlagen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrich-tung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die dazugehörigen Planunterlagen umfassen:
- Vorentwurf der Plandarstellung / FNP-Ausschnitt, Maßstab 1:10.000 vom 24.07.2025 mit Ergänzung vom 14.11.2025
- Vorentwurf der Begründung vom 24.07.2025 mit Ergänzung vom 14.11.2025
- Vorentwurf des Umweltberichts vom 24.07.2025 mit Ergänzung vom 14.11.2025
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 08.12.2025 bis 16.01.2026 durchgeführt. Während dieser Zeit können die Vorentwürfe von Lageplan, Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeisteramt Dornstadt, Bau- und Umweltamt, Schmiedstraße 10, 89160 Dornstadt, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Dabei wird jedermann Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung über die allgemeinen Planungsziele gegeben. Die Planung steht auch auf unserer Homepage unter https://www.dornstadt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung zum Download für Sie bereit. Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes wird erst nach dieser Bürgerbetei-ligung ausgearbeitet. Die formelle öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt erst dann.
Die Unterlagen können auch in den Bürgermeisterämtern Westerstetten und Beimerstetten eingesehen werden.
Dornstadt, den 28.11.2025
Rainer Braig
Vorsitzender Verwaltungsgemeinschaft
