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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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  • Google LLC
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Europäische Union
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Aktuelles

Ferienzeit ist Reisezeit und somit auch Ausweiszeit

Erstelldatum27.06.2025

Bei Ihrer Reisevorbereitung empfehlen wir Ihnen frühzeitig Ihre Ausweisdokumente auf die Gültigkeit zu überprüfen.

Schon bald beginnt die Ferienzeit und somit auch die Reisezeit und viele starten in den Urlaub.

Bei Ihrer Reisevorbereitung empfehlen wir Ihnen frühzeitig Ihre Ausweisdokumente auf die Gültigkeit zu überprüfen. Auch Kinder und Babys benötigen für einen Auslandsaufenthalt ein gültiges Reisedokument.

Die Ausstellung eines Reisepasses dauert im Moment acht Wochen, die Ausstellung eines Personalausweises ca. vier Wochen.

Welches Reisedokument anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Aktuelle Informationen zu Einreisebedingungen des gewählten Urlaublandes gibt es im Internet unter

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Wir stellen Ihnen die wichtigen Informationen zur Ausstellung Ihrer Ausweisdokumente zusammen, damit Sie Ihre Urlaubsreise entspannt antreten können.

Gebühren für Ausweisdokumente

Reisepass

- Personen über 24 Jahre (zehnjährige Laufzeit):   70,00 Euro

- Personen unter 24 Jahre (sechsjährige Laufzeit): 37,50 Euro

Expresspass (Bearbeitungszeit: 4 Arbeitstage):  zusätzlich 32,00 Euro

Personalausweis

- Personen über 24 Jahr (zehnjährige Laufzeit):    37,00 Euro

- Personen unter 24 Jahre (sechsjährige Laufzeit): 22,80 Euro

Antragsunterlagen:

Reisepass/Expresspass/Personalausweis

  • Aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Eine Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern der bisherige Reisepass/Personalausweis nicht von der Gemeinde Dornstadt ausgestellt wurde)
  • Reisepass unter 18 Jahren/ Personalausweis unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung beider Elternteile; sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, brauchen Sie eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft. Die bis dahin ausgestellten Pässe behalten zwar Ihre Gültigkeit, werden jedoch nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Daher wird empfohlen für Kinder (auch Babys) einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der TelefonnummerTelefonnummer: 07348 9867-58 bzw. Telefonnummer: 07348 9867-56 gerne zur Verfügung!