Ausschüsse
Beschließende Ausschüsse
Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Dornstadt werden der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales sowie der Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik als beschließende Ausschüsse gebildet. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden innerhalb ihrer Zuständigkeit selbstständig und an Stelle des Gemeinderats. Aufgaben, die in die Beschlusskompetenz des Gemeinderats fallen, werden in der Regel durch den jeweiligen Ausschuss vorberaten. Dabei kann der Ausschuss dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
Unsere Ausschüsse
Durch Anklicken des jeweiligen Punktes erhalten Sie weitere Informationen zum Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales sowie zum Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik.
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Soziales
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus Herrn Bürgermeister Rainer Braig als Vorsitzendem und 12 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats zusammen.
Mitglieder:
- Stefanie Haas
- Beate Veyhl
- Claus Bösl
- Frank Grossmann
- Hartmut Ruess
- Martin Durst
- Paul Saier
- Felix Gotterbarm
- Erich Schmutz
- Robert Rosenkranz
- Max Brenner
- Werner Weidlin
Aufgabengebiete
- Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,
- Finanz- und Haushaltswirtschaft einschl. Abgaben und Aufnahme von Darlehen,
- Schul- und Kindergartenangelegenheiten,
- soziale und kulturelle Angelegenheiten,
- Gesundheitswesen,
- Marktangelegenheiten,
- Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinde.
Bei einer Überschreitung bestimmter Wertgrenzen entscheidet auch in diesen Aufgabenbereichen der Gemeinderat.
Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik
Der Technische Ausschuss besteht aus Herrn Bürgermeister Rainer Braig als Vorsitzendem und 12 Gemeinderäten.
Mitglieder:
- Andreas Aigeltinger
- Beate Happold
- Johannes Bumiller
- Roland Junginger
- Claus Bösl
- Lothar Färber
- Hans Hangleiter
- Frank Glöggler
- Tobias Hafner
- Uwe Kaißer
- Rainer Kurfess
- Andreas Engels
Aufgabengebiete
- Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
- Ver- und Entsorgung,
- technische Verwaltung gemeindeeigener Immobilien,
- Straßenbeleuchtung,
- Verkehrswesen,
- Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
- Friedhofs- und Bestattungswesen,
- Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Grünanlagen,
- Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.