Finanzen
Überblick über Steuern & Gebühren in Dornstadt
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Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
- Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 520 v.H. des Steuermessbetrags
- Grundstücke (Grundsteuer B): 280 v.H. des Steuermessbetrags
Gewerbesteuer:
- 350 v.H. des Steuermessbetrags
Wasser- und Abwassergebühren, Wasserhärte
Wassergebühr:
- ab 2024: 2,40 Euro/cbm (zzgl. 7 % MwSt)
- NEU ab 2025: 2,68 Euro/cbm (zzgl. 7 % MwSt)
Die Gemeinde liegt im Härtebereich 2. Die Wasserhärte beträgt 12° dH.
Abwassergebühren:
- Schmutzwassergebühr: 2,29 Euro/cbm
- Niederschlagswassergebühr: 0,34 Euro/m²
Grundpreise Zählergebühr:
- Nenndurchfluss (Qn) 2,5 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 4 m³/h €/Monat 1,50
- Nenndurchfluss (Qn) 6 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 10 m³/h €/Monat 3,75
- Nenndurchfluss (Qn) 10 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 16 m³/h €/Monat 6,00
- Nenndurchfluss (Qn) 15 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 25 m³/h €/Monat 9,37
- Nenndurchfluss (Qn) 25 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 40 m³/h €/Monat 15,00
- Nenndurchfluss (Qn) 40 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 63 m³/h €/Monat 23,62
- Nenndurchfluss (Qn) 60 m3/h bzw. Dauerdurchfluss Q3 = 100 m³/h €/Monat 37,50
Hundesteuer
- 1. Hund: 72 Euro/Jahr
- 2. Hund und weitere Hunde: 144 Euro/Jahr
- 1. Kampfhund: 360 Euro/Jahr
- 2. Kampfhund und weitere Kampfhunde: 720 Euro/Jahr
Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung)
- mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung genannten Orten 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
- ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 100,00 Euro
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 Euro.