
Gemeinde wertet Ortskern weiter auf
Satzung für Sanierungsgebiet „Ortskern III“ verabschiedet - Fördermittel für Privatleute geplant
Die Gemeinde Dornstadt treibt die Modernisierung ihrer Ortsmitte weiter voran. Ziel der Sanierung im Gebiet „Ortskern III“ ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Straßen und Plätze barrierefrei umzugestalten. Zudem will die Gemeinde den Bereich um die Lange Straße baulich neu gestalten und den Verkehr dort besser ordnen. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer können von der Sanierung profitieren: Wer sein Gebäude modernisiert oder abreißt und neu baut, kann Zuschüsse beantragen.
Umfassendes Konzept erarbeitet
Im Mittelpunkt von „Ortskern III“ steht die Entwicklung einer lebendigen, zukunftsfähigen Ortsmitte. Dazu gehören der Neubau eines modernen Rathauses mit rund 2000 Quadratmetern Nutzfläche und die Gestaltung eines neuen Rathausplatzes. Auch die Kreuzstraße soll aufgewertet werden. Bereits im Vorfeld ist eine Verkehrsberuhigung der Langen Straße geplant, der Antrag auf ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung inzwischen beantragt worden. Zusätzliche Querungshilfen, neue Radwege und eine klimaangepasste Gestaltung mit Bäumen und Begrünung sind ebenfalls Teil des Konzepts. Grundsätzlich sollen mit der Sanierung auch leerstehende Gebäude oder ungenutzte Flächen aktiviert werden.
Zuschüsse für private Eigentümer
Private Eigentümerinnen und Eigentümer haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden zu beantragen. Voraussetzung ist, dass sie eine Reihe von Vorgaben einhalten: unter anderem die Beseitigung von Mängeln, ausreichende Wärmedämmung, Fenster- und Haustürmodernisierung sowie technische Installationen auf dem aktuellen Stand.
Für umfassende Erneuerungen beträgt der Zuschuss 25 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Vorhaben. Für sogenannte Restmodernisierungen liegt der Höchstbetrag bei 30.000 Euro. Der Abriss von Haupt- oder Nebengebäuden kann zu 100 Prozent bezuschusst werden, mit bis zu 60.000 Euro. Bedingung ist, dass die freigelegte Fläche wieder bebaut wird und den Sanierungszielen entspricht. Auf eine gesonderte Gestaltungssatzung wird verzichtet. Da der Ortskern kein einheitliches historisches Erscheinungsbild aufweist, erfolgt die Abstimmung zur Gestaltung von Fassaden, Farben und Materialien jeweils im Einzelfall. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten die bestehenden Vorgaben des Denkmalschutzes.
Handlungsbedarf ist belegt
Die vorbereitenden Untersuchungen zeigen deutlich: Der Dornstadter Ortskern braucht eine gestalterische und funktionale Auffrischung. Dabei zeigten sich unter anderem gestalterische Mängel im öffentlichen und privaten Raum, fehlende Barrierefreiheit, eine starke Lärmbelastung entlang der Lange Straße und unzureichende Rad- und Fußwege. Auch die energetische Situation vieler Gebäude wurde als verbesserungswürdig eingestuft. Die Lange Straße ist stark von Verkehr belastet, der Lärm- und Feinstaubemissionen verursacht. Die Untersuchungen machten deutlich, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer bereit sind, sich aktiv an der Erneuerung zu beteiligen.
Für das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ hat das Regierungspräsidium Tübingen einen Gesamtförderrahmen von 1.7 Millionen Euro bereitgestellt. Land und Bund übernehmen eine Million Euro (60 Prozent), die Gemeinde trägt knapp 700.000 Euro (40 Prozent). Die Gesamtkosten betragen rund 18 Millionen Euro, acht Millionen Euro wären nach den geltenden Richtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig. Bis spätestens April 2040 soll das Projekt abgeschlossen sein – ein langer Atem, der sich für Dornstadt lohnen wird.
Downloadbereich
- Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (PDF-Dokument, 36,7 MB, 06.08.2025)
- Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Ortskern III" (PDF-Dokument, 1,18 MB, 06.08.2025)
- Amtliche Veröffentlichung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III" und des Abgrenzungsplans (PDF-Dokument, 1,68 MB, 06.08.2025)
- Flyer zum Sanierungsgebiet "Ortskern III" (PDF-Dokument, 1,88 MB, 23.09.2025)
Auftaktveranstaltung zur Durchführung
Am Montag, 6. Oktober 2025 wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Fördergebiet zur städtebaulichen Erneuerung entlang der „Lange Straße“ im Ortsteil Dornstadt umfassend über Ihre Möglichkeiten von die STEG Stadtentwicklung und Bürgermeister Rainer Braig mit Gemeindeverwaltung informiert.
Die zusammengefassten Förderinformationen zum Sanierungsstart und Ihre Möglichkeiten im bewilligten Gebiet sind hier für Sie im Download-Bereich zu finden. Hier finden Sie zudem die schrittweise Vorgehensweise und Ihre Möglichkeiten einer Informations- und Beratungsleistung. Wichtig ist, dass ein Vorhaben sowie die Gestaltung mit der Gemeinde und die STEG als Sanierungsträgerin vor Durchführung abgestimmt ist und auch zeitlich befristet wird.
Sehen Sie sich hier die Präsentation der STEG an (PDF-Dokument, 5,64 MB, 14.10.2025).
