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Bau-Turbo

Bau-Turbo

Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (umgangssprachlich „Bau-Turbo“) hat der Gesetzgeber im Oktober 2025 neue Möglichkeiten geschaffen, um den Wohnungsbau künftig schneller und flexibler zu ermöglichen. 
Hauptziel des Bau-Turbos es, Planungs- und Genehmigungsprozesse für Wohnbauvorhaben zu beschleunigen und dabei die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, insbesondere im Sinne der Nachverdichtung und der Umnutzung bestehender Strukturen im Innenbereich der Kommunen zu erleichtern.
Dies umfasst auch die Möglichkeit, weitreichendere Abweichungen und Befreiungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorschriften zuzulassen. 
Voraussetzung dabei ist, dass die Gemeinde den erforderlichen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorschriften aktiv zustimmt (sog. „gemeindliche Zustimmung“ gem. § 36a BauGB).

Leitlinien

Zur Anwendung des Bau-Turbos hat der Dornstadter Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.07.2026 Leitlinien verabschiedet.
Darin geregelt sind die Verfahrensabläufe sowie die Voraussetzungen zur Anwendung des Bau-Turbos und der Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB.

Die vollständigen Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos in der Gemeinde Dornstadt können Sie hier herunterladen:
Leitlinien der Gemeinde Dornstadt zur Anwendung des Bau-Turbos PDF-Dokument150,00 KB24.09.2026 PDF-Dokument150,00 KB24.09.2026

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde kann bei Bau-Turbo-Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Relevanz die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligen, bevor eine Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung getroffen wird. Die Beteiligungsverfahren werden öffentlich bekannt gemacht und die Planunterlagen an dieser Stelle öffentlich ausgelegt.

Folgende Bauanträge befinden sich derzeit in der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach §36a Abs. 2 BauGB:

  • zurzeit keine Verfahren

Frühzeitige Beratung sinnvoll

Wenn Sie ein Bauvorhaben unter Anwendung des Bau-Turbos planen, empfehlen wir Ihnen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde (Kontaktdaten: siehe Infobox rechts). Auf dieser Weise kann bereits vor Antragstellung geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Bau-Turbos und die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung erfüllt wären.

Möglicherweise ist vor Einreichung des Bauantrags ein städtebaulicher Vertrag zwischen Bauherr und Gemeinde abzuschließen.