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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.06.2016

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.06.2016
 
Bebauungsplan „Lerchenbergstraße/Ost“, Dornstadt
In der vergangenen Gemeinderatssitzung konnte der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lerchenbergstraße/Ost“ gefasst werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Gewerbegebiet östlich der Lerchenbergstraße von der Auffahrt auf die B10 bis zur Autobahn. Die dort bislang gültigen Bebauungspläne werden somit überplant. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 10.03.2016 wurde der Planentwurf erneut öffentlich ausgelegt. Im Gremium wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen, sodass mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Satzungsbeschluss gefasst werden konnte. Die Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplans finden Sie in einer der kommenden Ausgabe der Dornstadter Nachrichten unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Bebauungsplan „Sondergebiet Lerchenbergstraße Süd, 1. Änderung“
Auch für den westlichen Bereich der Lerchenbergstraße soll ein Teil des bestehenden Bebauungsplans „Sondergebiet Lerchenbergstraße Süd“ überplant werden. Betroffen sind hierbei die Grundstücke der Firmen Werdich und Sport Klamser. Ausgangspunkt ist die Auflösung des Mietvertrags durch die Firma Sport Klamser. Als Nachmieterin kommt die Firma dm Drogeriemarkt in Frage, wobei die Festsetzungen des momentan geltenden Bebauungsplans lediglich die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit den Sortimentsbereichen Schuhe und Sportartikel erlauben würden. Diese Regelung gilt allerdings nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis maximal 800 m². Um die Besonderheit als Handelsstandort zu betonen, hat der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst und sich damit der Empfehlung aus der Vorberatung des Ortsteilausschusses vom 03.05.2016 angeschlossen. Die Festsetzung als Sondergebiet soll demnach beibehalten und das zulässige Sortiment um Drogerieartikel erweitert werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, sodass auf eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verzichtet und der Bebauungsplanentwurf direkt öffentlich ausgelegt werden kann. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie in dieser Ausgabe der Dornstadter Nachrichten unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.
 
Baugesuche
a.)  Neubau eines Doppelhauses, Schmiedstraße 2, Dornstadt
Auf dem Grundstück Schmiedstraße 2 soll ein bestehendes Wohngebäude mit Scheuer abgebrochen und an gleicher Stelle ein neues Doppelhaus mit insgesamt zwei Wohneinheiten errichtet werden. Da sich das Grundstück im Sanierungsgebiet befindet, wurde die Planung im Vorfeld mit der Sanierungsstelle STEG Stadtentwicklung GmbH abgestimmt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sodass sich das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Das Gremium beschloss einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
 
b.)  Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 41, Baierstraße, Temmenhausen, Bauvoranfrage
Der Gemeinderat entschied ebenfalls über eine aktuell vorliegende Bauvoranfrage für das Grundstück Flst. 41 (Baierstraße) in Temmenhausen. Dort soll die Frage geklärt werden, ob eine Wohnbebauung auf dem Grundstück generell zulässig ist. Bereits im Jahr 2008 wurde durch das Landratsamt ein entsprechender Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes erteilt. Da kein Verlängerungsantrag gestellt wurde, trat dieser Bauvorbescheid nach drei Jahren allerdings außer Kraft.
Die neuerliche Bauvoranfrage sieht nun die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Nordosten bzw. Nordwesten des Grundstücks vor. Von Seiten des Landratsamtes wird nun die Auffassung vertreten, dass das Grundstück aus planungsrechtlicher Sicht dem Außenbereich zuzuordnen wäre. Außerdem wäre eine Wohnbebauung im Hinblick auf die aktiven landwirtschaftlichen Betriebe in der unmittelbaren Umgebung nicht möglich. Der Ortschaftsrat Temmenhausen hat das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage in seiner Sitzung vom 04.05.2016 ebenfalls nicht erteilt. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Von Seiten des Landratsamtes werden nun die übrigen baurechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Bauvorbescheids geprüft.
 
c.)  Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Kränzle 5, Temmenhausen
Auf dem Grundstück Im Kränzle 5 soll ein bestehendes Wohnhaus abgebrochen und an gleicher Stelle mit ähnlichen Maßen neu errichtet werden. Auch dieses Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Nach § 34 BauGB fügt sich das neue Gebäude problemlos in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aus diesem Grund beschloss das Gremium einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
 
Finanzzwischenbericht
Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer liegen derzeit um 74.000 € über dem Planansatz. Beim Einkommensteueranteil kann wie geplant mit Einnahmen von 4,886 Mio. € gerechnet werden.
 
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Personalausgaben sind im Haushaltsplan 2016 mit  4,968 Mio. € veranschlagt. Davon sind bisher rund 1,78 Mio. € bzw. 35,8 % bewirtschaftet.
 
Für die Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung sowie die Verwaltungs- und Betriebsausgaben sind Mittel in Höhe von 3,57 Mio. € eingeplant (ohne Verrechnungen) und 1,45 Mio.€ bzw. 40,6 % ausgegeben.
Die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Gewerbesteuerumlage sind aufgrund der geringeren Steuerkraft 2014 im Jahr 2016 niedriger. Dafür müssen  nur 5,84 Mio. € (Vorjahr 6,57 Mio. €) aufgewendet werden.
 
Einnahmen des Vermögenshaushalts
Im Vermögenshaushalt wurden Einnahmen und Ausgaben von 9,361 Mio. € eingeplant.
Bei den Grundstückserlösen sind von den geplanten Einnahmen von 3,4 Mio.€ bisher 807.344 € eingegangen. Weitere Grundstückserlöse werden u.a. aus dem Gewerbegebiet Himmelweiler, dem BG Breite IV 3.BA in Bollingen und dem Gewerbegebiet Bollingen erwartet.
Für die Sanierung des Hallenbads wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock über 700.000 € beantragt. Über die Höhe der Bewilligung wird in den nächsten Wochen entschieden. Der ELR Zuschuss für das Dorfgemeinschaftshaus Tomerdingen über 400.000 € wurde nicht bewilligt.
 
Ausgaben des Vermögenshaushalts
Für den Grunderwerb wurden bisher 357.559 € ausgegeben.
 
Beim Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens wurden bisher 29.886 € ausgegeben. Insgesamt gehen wir davon aus, dass die ursprünglich geplanten Ansätze mit 421.000 € ausreichen werden.
 
Für Hochbaumaßnahmen sind im Haushaltsjahr  5,50 Mio. € eingeplant.
Dafür sind im Wesentlichen die Vorhaben, Hallenbad (3.400.000 €), Asylbewerberunterkünfte (750.000 €), und das Dorfgemeinschaftshaus in Tomerdingen mit 600.000 € verantwortlich.
Aufgrund des im Jahr 2016 erneut nicht bewilligten Zuschusses für das Dorfge-meinschaftshaus wird das Projekt vor einer erneuten Antragstellung mit der Be-willigungsbehörde besprochen.
Für das Hallenbad wurden im Jahr 2015  255.242 € und im Jahr 2016  363.216 € aufgewendet.
Die Tiefbaumaßnahmen  beinhalten die Aufwendungen für die Gemeindestraßen (1,2 Mio. €) und die Abwasserbeseitigung (920.000 €) insbesondere für die Er-schließung der Baugebiete und den Kreisverkehr mit Bushaltestellen im Mittelbühl.
Bis Ende Mai 2016 wurden bei den Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zusammen 1,31 Mio. € ausgegeben.
 
Die zur Finanzierung der Investitionen geplante Kreditaufnahme von 800.000 € musste noch nicht in Anspruch genommen werden.
Aus dem Jahr 2014 steht noch eine Kreditermächtigung über 1,25 Mio.€ zur Verfügung.
 
Bildung von Haushaltsresten
Entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung ist es möglich, Haushaltsmittel in Form von Haushaltsresten zu bilden und in das Folgejahr zu übertragen, sofern diese noch nicht Anspruch genommen wurden. Die Übertragung von Haushaltsresten über 20.000,- € bedarf hierzu auch die Zustimmung des Gemeinderats.
 
Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der folgenden Haushaltsreste zum 31.12.2015 in das Haushaltsjahr 2016 mit 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zu:
 
Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt: 268.872,33 €
Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt: 1.811.400,00 €
Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt: 4.975.000,00 €

Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße, Dornstadt
Die Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße wurden öffentlich ausgeschrieben. Im Rahmen der Submission wurde von insgesamt fünf Firmen ein Angebot abgegeben. Günstigste Bieterin mit einem Preis von 143.675,79 € war hierbei die Firma Schwall aus Laupheim. Der Haushaltsplan enthält für die Wasserleitung und die Herstellung der Straße einen Ansatz von insgesamt 210.000,- €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Schwall.
 

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"