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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28.01.2016

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28.01.2016
 
Kath. Hermann-Weber-Kindergarten 
Dachsanierung
Herr Schönfelder von der katholischen Kirchengemeinde Dornstadt informierte den Gemeinderat über den Ablauf und den Umfang der geplanten Arbeiten zur Dachsanierung im Hermann-Weber-Kindergarten. Da sich zwischen den Dämmplatten des Daches größere Fugen gebildet hatten, war ein kompletter Austausch sämtlicher Dämmplatten erforderlich. Diese Maßnahme ist nun mit Mehrkosten in Höhe von rund 30.000,- € verbunden, sodass sich die Gesamtaufwendungen der Sanierung inklusive Blitzschutz und Sanierung der Grundleitungen nun auf ca. 117.000,- € belaufen. Der Anteil der Gemeinde Dornstadt beläuft sich hierbei auf 75 %.
Darüber hinaus sollen künftig auch die Außenanlagen des Kindergartens saniert werden. Hierfür soll im Haushaltsplan der Gemeinde eine Planungsrate von rund 10.000,- € mitaufgenommen werden. Die endgültige Planung soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Erweiterung und Umgestaltung des Friedhofs Dornstadt
Vergaben
Für die Maßnahmen zur Erweiterung und Umgestaltung des Dornstadter Friedhofs wurden in der vergangenen Sitzung die notwendigen Arbeiten vergeben. Günstigste Bieterin im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung war die Firma Hötzsch aus Herbrechtingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 135.496,40 €. Die Vergabe an die Firma Hötzsch wurde einstimmig beschlossen.
 
Bebauungsplan „Lerchenbergstraße/Ost“, Dornstadt
Überprüfung der Höhenfestsetzungen auf dem Grundstück der Firma Ceralpan

Die Firma Ceralpan beabsichtigt, auf dem Grundstück Lerchenbergstraße 19 ein Gebäudeteil zur Schaffung zusätzlicher Lagerflächen anzubauen. Nach derzeitigen Planungen erreicht das Gebäude eine Höhe von 14,75 Meter. Der hierfür geltende Bebauungsplan „Lerchenbergstraße/Ost“ befindet sich momentan im Änderungsverfahren und sieht an dieser Stelle aktuell noch eine maximale Höhe von 12 Metern vor. Der Gemeinderat fasste in der vergangenen Sitzung einstimmig den Beschluss, den künftigen Bebauungsplan insofern anzupassen, dass eine Überschreitung bis zu einer Höchstgrenze von 15 Metern für 20 % der gesamten errichteten Baumasse einer baulichen Anlage zulässig wäre.
 
Baugesuche
Auf dem Grundstück Max-Eyth-Weg 2 soll in einem zweiten Bauabschnitt der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf der bestehenden Tiefgarage realisiert werden. Der neue Abschnitt sieht im EG eine Büronutzung sowie im 1., 2. und 3. OG jeweils eine Wohnung vor. Neben insgesamt 9 oberirdischen Stellplätzen befinden sich weitere 17 Stellplätze in der Tiefgarage. Als Dachform ist die Errichtung eines Flachdaches vorgesehen, wobei hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans notwendig wäre. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.
 
Am Ortsausgang von Scharenstetten in Richtung Lonsee an der L1243 (Luizhauser Straße) soll auf dem Flst.Nr. 983 neben dem bestehenden Stallgebäude eine Maschinenhalle errichtet werden. Es handelt sich hierbei um eine privilegierte landwirtschaftliche Nutzung. Das Einvernehmen der Gemeinde zu diesem Baugesuch wurde einstimmig erteilt.
 
Ein weiteres Bauvorhaben behandelte den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Fildeweg 12. Mittels rechtskräftigem Bauvorbescheid wurde das Grundstück baurechtlich dem sogenannten unbeplanten Innenbereich zugeordnet.
Das geplante Einfamilienhaus fügt sich in die unmittelbare Umgebungsbebauung ein, sodass auch hier das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt wurde.
 
Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb
Einbau einer Enthärtungsanlage
Bereits im Jahr 2013 hat der Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb eine Untersuchung über den Einbau einer zentralen Enthärtungsanlage in Auftrag gegeben. Da der Zweckverband im März 2016 über eine mögliche Realisierung entscheiden möchte, wurde das Thema in der vergangenen Gemeinderatssitzung beraten. Dem prognostizierten Aufwand der zentralen Enthärtung von ca. 15 ct/m³ soll voraussichtlich ein Haushaltsnutzen von rund 30 ct/m³ gegenüberstehen. Der Gemeinderat befürwortet hierbei eine mögliche Reduzierung des Härtegrades und stimmte dem Einbau einer zentralen Enthärtungsanlage einstimmig zu.

Neuvergabe der Abfallbeseitigung ab 2017 – Vorbereitung und Ausschreibung
Die Einsammlung und der Transport von Restabfall und Sperrmüll wurden letztmalig im Jahr 2001 öffentlich ausgeschrieben. Damals vergab der Gemeinderat den Auftrag zur Müllentsorgung zum 01.01.2002 an die Firma Fischer Entsorgungs-GmbH, welche später auf die noch heute tätige Firma Remondis übergegangen ist. Für Rest- und Sperrmüll wurde damals die Einführung des Verwiegesystems beschlossen. Der Vertrag wurde zunächst auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und vor seinem Ablauf um 10 Jahre bis zum 31.12.2016 verlängert. Das Gremium beschloss einstimmig, keine Änderungen am System der Abfallbeseitigung vorzunehmen und die Neuvergabe ab dem 01.01.2017 unter Beteiligung eines externen Büros neu auszuschreiben. Gleichzeitig soll auf die Einführung einer Biotonne in Dornstadt verzichtet werden, nachdem sich auch der Kreistag gegen eine flächendeckende Getrenntsammlung von Bio-Abfällen im Alb-Donau-Kreis ausgesprochen hatte.
In einer der kommenden Gemeinderatssitzungen wird zudem noch eine Beratung über das zukünftige Grüngutkonzept stattfinden. Hierzu fand in der jüngeren Vergangenheit eine Begutachtung sämtlicher Grüngutsammelplätze im Landkreis statt. Hierbei muss auch die Gemeinde Dornstadt prüfen, ob die bisher in allen Ortsteilen vorhandenen Sammelplätze in ihrer bestehenden Form beibehalten werden können.
 
Einleitung von Regenwasser der Stadt Ulm in das Kanalnetz der Gemeinde Dornstadt
Momentan wird von der Stadt Ulm das Gebiet „Science-Park III“ am Eselsberg erschlossen. Zur Ableitung des dort künftig anfallenden Regenwassers soll ein bestehender Kanal im Schammental genutzt werden, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Dornstadt befindet. Dieser Kanal diente früher zur Ableitung des geklärten Wassers aus der Kläranlage Dornstadt in die Blau. Ein seit der Aufgabe der Kläranlage Dornstadt nicht mehr genutzter Abschnitt dieses Kanals soll künftig zur Ableitung des Regenwassers aus dem Gebiet „Science-Park III“ verwendet werden. Daher wurde zwischen der Gemeinde Dornstadt und der Stadt Ulm eine Vereinbarung über die Nutzung dieses Kanals ausgearbeitet. Anteilige Herstellungskosten in Höhe von jährlich 6.700,- € sowie notwendige Sanierungskosten und Kosten für Instandhaltung, Unterhaltung und Betrieb werden von der Stadt Ulm getragen. Sollte der Kanal künftig wieder durch die Gemeinde Dornstadt mitgenutzt werden, so muss sich die Gemeinde an diesen Instandhaltungs- und Betriebskosten anteilig beteiligen. Das Gremium stimmte dem Abschluss einer solchen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einstimmig zu.  

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Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"