Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 25.07.2019

Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter
Wie nach jeder Kommunalwahl üblich, galt es auch für die einzelnen Ortsteile wieder einen Ortsvorsteher zu wählen.
 
Für den Ortsteil Bollingen wurde Herr Martin Durst zum Ortsvorsteher gewählt. Erster Stellvertreter ist Herr Hartmut Ruess.
 
Für den Ortsteil Tomerdingen wurde Herr Andreas Aigeltinger zum Ortsvorsteher gewählt. Erster Stellvertreterin ist Frau Beate Veyhl. Zweiter Stellvertreter ist Herr Bernhard Wegerer.
 
Für den Ortsteil Temmenhausen wurde Herr Günther Vetter zum Ortsvorsteher gewählt. Erster Stellvertreter ist Herr Roland Junginger. Zweiter Stellvertreter ist Herr Harald Zeifang.
 
Die Wahl des Ortsvorstehers von Scharenstetten findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
 
Neubau des Feuerwehrhauses Dornstadt
Vergabe der Gewerke Fassade, Dach, Tore, Fenster und Außentüren
Der Bau des neuen Feuerwehrhauses in der Beimerstetter Straße schreitet weiter voran. Nach dem Baubeginn im März 2019 werden nun Ende Juli bereits die Decken über dem Erdgeschoss betoniert. Bereits vergeben wurden die Gewerke Rohbau-, Elektro-, Aufzugs-, Heizungs- und Sanitär- sowie Lüftungsarbeiten. Die Vergabesumme für diese Gewerke belief sich auf insgesamt 2.098.801,45 €, womit die ursprüngliche Kostenberechnung von 2.136.529,24 € geringfügig unterschritten wurde.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung standen nun weitere Vergaben auf der Tagesordnung. Öffentlich ausgeschrieben wurden hierbei die Gewerke „Klinkerfassade“, „Fenster und Außentüren“, „Tore“ und „Dach“.
 
Unter Berücksichtigung des jeweils günstigsten Angebots wurden die Kostenberechnungen der beiden Gewerke „Klinkerfassade“ (Angebotspreis: 554.179,24 €, Kostenberechnung: 370.815,90 €)  und „Fenster und Außentüren“ (Angebotspreis: 255.315,69 €, Kostenberechnung: 152.766,25 €) jeweils deutlich überschritten. Eine Unterschreitung der Kostenberechnungen ergab sich hingegen bei den beiden Gewerken „Tore“ (Angebotspreis: 61.086,27 €, Kostenberechnung: 91.005,25 €) und „Dach“ (Angebotspreis: 297.422,50 €, Kostenberechnung: 401.666,65 €).
Herr Seidel vom gleichnamigen Architekturbüro stellte dem Gremium im Bereich der Fassadengestaltung einige Alternativoptionen vor. So wurde unter anderem darüber diskutiert, anstelle einer Klinkerfassade aus Recyclingmaterial einen neu hergestellten Klinker zu verwenden. Dies hätte allerdings zusätzliche Umplanungskosten und aufgrund der Neuausschreibung eine weitere Preisunsicherheit zur Folge. Eine weitere Alternative wäre ein Verzicht auf die Klinkerfassade und stattdessen die Errichtung einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade mit Kalkstein-, Sandstein- oder Granitplatten. Neben den hohen Umplanungskosten sowie dem zeitlichen Verzug stand hierbei allerdings vor allem der architektonische und städtebauliche Gedanke im Vordergrund, sodass sich das Gremium dafür entschied, an der ursprünglichen Ausführung in Form einer Klinkerfassade festzuhalten.
Über die Vergaben wurde anschließend einzeln abgestimmt.
Mit 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde das Gewerk „Fassade“ an die Firma Lagierski Klinkerbau GmbH & Co. KG vergeben (Angebotspreis: 554.179,24 €).
Die Vergabe für das Gewerk „Fenster und Außentüren“ erfolgte mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen an die Firma Glas Seele GmbH (Angebotspreis: 255.315,69 €).
Jeweils einstimmig wurden die Arbeiten für das Gewerk „Tore“ an die Firma Einenkel Toranlagen GmbH (Angebotspreis: 61.086,27 €) sowie für das Gewerk „Dach“ an die Firma J. Fuhr Inh. Ernst Brendel GmbH (Angebotspreis: 297.422,50 €) vergeben.
 
Unter Berücksichtigung sämtlicher bereits vergebener Gewerke ergibt sich nun eine gesamte Vergabesumme in Höhe von 3.266.805,14 €. Die Kostenberechnungen für diese Gewerke betragen 3.152.783, 29. Damit ergibt sich zum jetzigen Stand eine Kostenüberschreitung von 114.021,86 € bzw. 3,6 %. Insgesamt wurden bereits 75 % aller Bauaufträge vergeben.
 
Bebauungsplan „Arkadien“, Dornstadt
Satzungsbeschluss

Mit 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde der Bebauungsplan „Arkadien“ als Satzung beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans fand im Zeitraum vom 26.04. bis zum 27.05.2019 statt. Neben 7 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden auch 2 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben.
Frau Brummack vom beteiligten Planungsbüro Wick+Partner aus Stuttgart stellte dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen inklusive Abwägungsvorschlag der Verwaltung vor. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keiner weiteren Änderung des Bebauungsplans.
 
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Flst.Nr. 2958“, Tomerdingen
Satzungsbeschluss
Auch für den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Flst.Nr. 2958“ in Tomerdingen konnte in der vergangenen Sitzung mit 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Geplant ist hierbei die Ausweisung einer 750 kWp Fotovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 2958 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A8.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung vom 15.04. bis zum 15.05.2019 wurden von insgesamt 6 Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Diese führen allerdings lediglich zu redaktionellen Änderungen, sodass von Seiten des Gemeinderats der Satzungsbeschluss gefasst werden konnte.
 
Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung letztmalig im Juli 2017 angepasst. Dabei wurden die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 um 6 % sowie die Beiträge für das Kindergartenjahr 2018/2019 um 3 % erhöht. Die Gemeinde orientiert sich hierbei jeweils an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Unter Berücksichtigung der Tarifentwicklungen wird auch für das kommende Kindergartenjahr eine Steigerung um weitere 3 % von den Landesverbänden empfohlen.
 
Von Seiten des Gemeinderats wurde im Juli 2014 eine neue Berechnungsform der Elternbeiträge beschlossen. Ausgangspunkt hierbei ist die Betreuung in Regelgruppen für Kinder über 3 Jahren. Die übrigen Beiträge anderer Angebotsformen inkl. Krippenbetreuung erhöhen sich entsprechend eines vom Gemeinderat festgelegten Prozentsatzes.
Ergänzt werden diese Regelungen durch verschiedene soziale Komponenten. Diese richten sich unter anderem nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Darüber hinaus können die Beiträge nochmals reduziert werden, sofern mehrere Kinder aus der Familie gleichzeitig eine Einrichtung besuchen. Familien mit geringem Einkommen haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Teil-Rückerstattung von Beiträgen zu stellen. Hierbei werden die Einkommensgrenzen nach dem Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) herangezogen und um einen Aufschlag von 20 % ergänzt.
Mit 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss das Gremium die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 um 3 %.
 
Die aktuellen Elternbeiträge finden Sie unter anderem auf der Homepage der Gemeinde Dornstadt.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"