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Gemeinde Dornstadt (Druckversion)

Gemeinderat Aktuell

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 25.06.2020

Neubau einer Kindertagesstätte in der Tomerdinger Straße,
Verfahren zur Architektenauswahl
Die Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde hat gezeigt, dass in Dornstadt und den Ortsteilen neben der aktuell bereits hohen Auslastung auch in den kommenden Jahren weiterhin mit einem Anstieg des Bedarfs an Betreuungsplätzen zu rechnen sein wird.
Um zeitnah weitere Betreuungsplätze anbieten zu können, ist unter anderem der Neubau einer Kindertagesstätte auf der Westseite der Tomerdinger Straße am Ortsausgang in Richtung Tomerdingen geplant.
In Vorbereitung auf dieses Projekt ist die Durchführung eines Architektenauswahlverfahrens vorgesehen. Begleitet wird dieses Auswahlverfahren durch die nps Bauprojektmanagement GmbH aus Ulm, welche das Gremium in der vergangenen Sitzung über die verschiedenen Verfahrensarten informiert hat. Untersucht wurden insgesamt vier Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Unter Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile entschied sich das Gremium mit 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme für ein sogenanntes Vergabeverfahren mit Planungsansatz. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem zunächst eine Vorauswahl von 3-10 Teilnehmern über vorab festgelegte Eignungs- und Auswahlkriterien erfolgt. Diese Teilnehmer werden dann zur Abgabe eines Planungsansatzes aufgefordert, welcher einen ersten zeichnerischen Lösungsansatz für die gestellte Planungsaufgabe beinhaltet. Ein Bewertungsgremium wird daraufhin die Entwürfe und Präsentationen der Teilnehmer beurteilen. Anhand dieser Gesamtwertung kann im Anschluss die Vergabe erfolgen.

Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs für die Ersthelfergruppe Scharenstetten,
Freigabe der Mittel
In der Bedarfsplanung der Freiwilligen Feuerwehr ist für die jeweiligen Abteilungen die Beschaffung von Mannschafstransportwagen (MTW) vorgesehen, um die bereits vorhandenen Staffellöschfahrzeuge zu ergänzen. Da es sich bei einem MTW nicht um ein Löschfahrzeug mit entsprechender Ausstattung handelt, kann es auch für andere Zwecke eingesetzt werden.
In Scharenstetten ist daher angedacht, den MTW primär auch der Ersthelfergruppe zur Verfügung zu stellen. Das momentane Einsatzfahrzeug der Ersthelfergruppe ist ein VW Polo (Baujahr 2004), welcher aufgrund seines Alters bereits reparaturanfällig und aufgrund seiner Größe für den Einsatzfall nicht optimal geeignet ist. Im Haushaltsplan der Gemeinde sind in diesem Jahr Mittel in Höhe von 30.000,- € für einen neuen MTW vorgesehen. Nach der ersten Einholung von Informationsangeboten werden die tatsächlichen Kosten auf rund 55.000,- € geschätzt. Zur teilweisen Gegenfinanzierung liegt ein Förderbescheid des Landratsamts über 13.000,- € vor. Aufgrund der bereits absehbaren Kostenüberschreitung sollten die Haushaltsmittel durch den Gemeinderat formal freigegeben werden. Das Gremium stimmte der Freigabe der zusätzlichen Haushaltsmittel einstimmig zu. Die Zustimmung für eine überplanmäßige Ausgabe erfolgt erst nach Angebotseinholung im Rahmen des Vergabebeschlusses.

Baugesuche
a.) Radelstetter Straße 9, Flst. 937/2, Scharenstetten
Für das Grundstück Radelstetter Straße 9 liegt der Verwaltung aktuell ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Doppelgarage vor. In Vorbereitung auf eine Neubebauung wurde Anfang 2019 bereits eine Bauvoranfrage gestellt, mit dem Ziel die Geruchsimmissionen der umliegenden landwirtschaftlichen Hofstellen zu untersuchen. Nachdem die Bebaubarkeit des Grundstücks durch einen Bauvorbescheid bestätigt und die vorhandenen Gebäude abgebrochen wurden, kann nun eine Neubebauung des Baugrundstücks erfolgen.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, sodass sich das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Das Gremium beschloss einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

b.) Steigweg 3/1, Flst. 41/2, Tomerdingen
Der Gemeinderat entschied ebenfalls über ein Baugesuch für das Grundstück Steigweg 3/1 in Tomerdingen. Dort ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Die Erschließung erfolgt über ein Privatgrundstück und ist grundbuchrechtlich über ein Geh- und Wegerecht sowie ein Leitungsrecht gesichert. Auch hier befindet sich das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung problemlos in die Umgebungsbebauung ein, sodass der Gemeinderat ebenfalls einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.

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