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Gemeinde Dornstadt (Druckversion)

Gemeinderat Aktuell

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 04.06.2020

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie
Erste Einschätzung

Die Ereignisse rund um das Corona-Virus führten nicht zuletzt auch im Dornstadter Gemeinderat zu einer ungeplanten Sitzungspause. Am vergangenen Donnerstag konnte nun erstmals seit März wieder eine reguläre Sitzung unter Einhaltung der gängigen Hygienebestimmungen durchgeführt werden.
Die Auswirkungen des Virus sind in unserer Gesellschaft nach wie vor noch allgegenwärtig. Viele Folgen der Pandemie sind aber zum jetzigen Zeitpunkt noch kaum abzuschätzen. Dies betrifft auch die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden.
Kämmerer Leander Missel versuchte in der vergangenen Sitzung, dem Gremium einen groben Überblick über die möglichen Entwicklungen der finanziellen Situation sowohl für das laufende als auch für die kommenden Haushaltsjahre zu geben.
Die aktuellste Mai-Steuerschätzung hat hierbei Steuerausfälle bei Bund, Ländern und Kommunen von 10 bis 12 % prognostiziert. In Dornstadt wirkt sich dies insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie bei der Gewerbesteuer negativ aus.
Im laufenden Haushaltsjahr lag das Gewerbesteueraufkommen im Februar noch bei über 8 Mio. €. Mehrere Firmen haben zwischenzeitlich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragt. Diese Anpassungen haben zu einer Halbierung der Gewerbesteuer auf rund 4 Mio. € geführt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass von vielen Firmen im Rahmen der späteren Steuererklärungen noch Nachzahlungen erfolgen werden.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer reduziert sich für das laufende Haushaltsjahr vom ursprünglichen Planansatz in Höhe von 5,99 Mio. € auf voraussichtlich 5,36 Mio. €.
Durch Soforthilfen der Landesregierung über 121.271,- € konnten Einnahmeausfälle bei den Kindergarten- und Kernzeitgebühren aufgefangen werden.
Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt wird sich nach ersten Schätzungen von 24 Mio. € auf 20,6 Mio. € reduzieren.
Gleichzeitig reduzieren sich voraussichtlich auch die ordentlichen Aufwendungen um 200.000,- € von 23,6 Mio. € auf nunmehr 23,4 Mio. €. Hier kommt der Gemeinde unter anderem zugute, dass sich durch das geringere Gewerbesteueraufkommen auch die Gewerbesteuerumlage von 708.200,- € auf 411.800,- € reduziert.
 
Hatte der Haushaltsplan ursprünglich ein positives ordentliches Gesamtergebnis von 420.000,- € ausgewiesen, muss nun mit einem negativen ordentlichen Gesamtergebnis von – 2.780.000,- € gerechnet werden.
Aufgrund guter Ergebnisse aus den Vorjahren lassen sich etwaige Fehlbeträge allerdings ausgleichen.
Einen genaueren Überblick erhofft man sich vor allem durch eine weitere für September vorgesehene Sondersteuerschätzung und das dann vorliegende Gewerbesteueraufkommen.
Außerdem sollten zunächst noch die finalen Entscheidungen über einen möglichen Rettungsschirm für die Gemeinden abgewartet werden.
Sobald diese Informationen vorliegen können die Voraussetzungen für eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder einen Nachtragshaushalt geprüft werden.
Zu erwartende finanzielle Engpässe in den Folgejahren müssen allerdings zwingend im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden.
 
Künftige Vorgehensweise bei Neubaugebieten
Der Gemeinderat hat sich intensiv mit einzelnen Rahmenbedingungen bei der künftigen Erschließung von Neubaugebieten auseinandergesetzt.
Unter anderem wurde über die Einrichtung eines sogenannten „Fonds für Innenentwicklung“ diskutiert. Das Ziel des Fonds ist eine Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde durch die Aktivierung innerörtlicher Bauflächen oder der Sanierung bestehender Gebäude. Dies soll helfen, Impulse für die Wiederbelebung der Ortskerne zu schaffen und gleichzeitig den Flächenverbrauch im Außenbereich zu reduzieren. Die Finanzierung eines solchen Fonds würde einerseits aus dem Haushalt der Gemeinde und andererseits aus einer Innenentwicklungsumlage beim Verkauf von Bauplätzen aus Neubaugebieten im Außenbereich erfolgen. Zu diesem Thema wurde durch das Gremium noch kein abschließender Beschluss gefasst. Es folgt zunächst noch eine weitere Vorberatung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik.
Ein weiteres Thema war die Einführung eines Gutscheinsystems für die Bepflanzung von Grundstücken. Leider werden in der Realität die Vorgaben der Bebauungspläne zur Bepflanzung von Baugrundstücken oftmals nicht eingehalten. Um dieser Situation entgegenzuwirken, sollen Bauherren mit dem Erwerb eines Bauplatzes künftig einen Gutschein über 1.500,-  € zur Einlösung bei einer örtlichen Baumschule zum Erwerb von „naturnahen Gehölzen“ erhalten. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise mit 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.
Des Weiteren möchte die Gemeinde künftig versuchen, der in der jüngeren Zeit stark angestiegenen Anzahl an neuangelegten Schottergärten im Gemeindegebiet entgegenwirken. So beschloss das Gremium mit 19 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, künftig beim Verkauf von Bauplätzen eine Verpflichtung in den Kaufvertrag mitaufzunehmen, dass die nicht überbaubaren Flächen gärtnerisch anzulegen sind und der unversiegelte Pflanzflächenanteil deutlich und dauerhaft überwiegen muss. Unzulässig sind darüber hinaus lose Stein/Materialschüttungen.
Abschließend wurde darüber diskutiert, ob in den Kaufverträgen für die künftigen Neubaugebiete auch eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen festgelegt werden sollte. Von dieser Verpflichtung könnte lediglich befreit werden, sofern ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht möglich wäre und dies durch einen Energieberater bestätigt wird. Der Gemeinderat entschied sich mit 11 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung allerdings dafür, diesen Vorschlag zunächst nicht weiter zu verfolgen.
 
Baugesuch: Maienweg 2, Flst. 1504/2, Tomerdingen
Im Maienweg 2 in Tomerdingen ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport geplant. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand II“. Bei der vorgelegten Planung müssten von drei Festsetzungen des Bebauungsplans Befreiungen erteilt werden. Diese Befreiungen umfassen Überschreitungen bei der Höhe des Kniestocks und der maximal vorgeschriebene Firsthöhe des Gebäudes sowie die Überschreitung der Baugrenze durch den Carport.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die notwendigen Befreiungen zu erteilen mit der Auflage, dass der Carport auch in Zukunft zu allen Seiten offen gehalten werden müsse, um die Verkehrssicherheit im dortigen Kreuzungsbereich dauerhaft zu gewährleisten.
 
Abbruch des Gebäudes Graf-Albrecht-Straße 60 in Tomerdingen
Auftragsvergabe

Das Grundstück Graf-Albrecht-Straße 60 wurde im Jahr 2016 durch die Gemeinde erworben. Da die dort vorhandenen Gebäude nicht mehr sanierungsfähig sind, soll nun der Abbruch parallel zu den momentan stattfinden Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt stattfinden.
Über die künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks soll noch im Laufe des Jahres im Tomerdinger Ortschaftsrat beraten werden.
Für den Abbruch der Gebäude wurden zwei Angebote von Abbruchunternehmen eingeholt. Günstigste Bieterin war die Firma Max Wild GmbH aus Berkheim zum Preis von 59.409,45 €. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe, da im Haushaltsplan für das Jahr 2020 keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorgesehen waren.
Das Gremium stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Wild einstimmig zu. 
 
 

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