Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 29.07.2021

Forsteinrichtungserneuerung 2021-2030
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde das geplante Programm für die Forsteinrichtungserneuerung für den Dornstadter Gemeindewald im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2030 festgelegt.
Die Forsteinrichtungserneuerung schafft hierbei die Voraussetzungen für einen maßvollen und geregelten Umgang mit den Waldflächen. Die Forsteinrichter erfassen im Vorfeld zunächst den Zustand von Bäumen und Waldflächen. In einem nächsten Schritt wird kontrolliert, ob die vor 10 Jahren zuletzt vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und die geplanten ökologischen und wirtschaftlichen Ziele im Wald erreicht werden konnten. Auf dieser Grundlage wurde durch die untere Forstbehörde die Planung für die kommenden 10 Jahre erarbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt. Das Gremium stimmte dem Vorschlag zur Eigentümerzielsetzung für die Forsteinrichtungserneuerung 2021 bis 2030 einstimmig zu.

Neubau eines Kindergartens in Bollingen,
Vorstellung der Entwurfsplanung
Die Vorplanungen für den Kindergartenneubau in der Fasanenstraße in Bollingen schreiten weiter voran. In der vergangenen Sitzung wurde dem Gremium die aktuelle Entwurfsplanung durch den Architekten Stefan Schmidt vorgestellt. In Absprache mit der Naturschutzbehörde und unter Berücksichtigung des noch zu erhaltenden Streuobstwiesenbestands wurde die Grundrissplanung des Gebäudes nochmals angepasst. Unter Beteiligung verschiedener Fachplaner wurde außerdem über die Beheizung und Belüftung sowie über die Elektrotechnik und Energieeffizienz des Neubaus diskutiert.
Der Gemeinderat stimmte der geänderten Gebäudeplanung einstimmig zu. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die künftige Beheizung des Gebäudes über eine Erdwärme-Pumpe erfolgen soll sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes errichtet wird. Über den Aufbau und Betrieb der Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung sollen Gespräche mit der Bürgerenergie Dornstadt geführt werden.
Ein großer Diskussionspunkt war die vorgestellte Entwicklung der kalkulierten Baukosten. Durch den extremen Anstieg des Bauholzpreises in den vergangenen Wochen und Monaten erhöht sich die Kostenberechnung von ursprünglich 5,1 Mio. € auf aktuell 6,1 Mio. €. Bei der Suche nach Einsparpotenzialen wurde der Architekt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beauftragt, anstellen eines Gebäudes in Holzbauweise auch eine Realisierung in Massivbauweise zu untersuchen und dem Gremium eine Kostenvergleichsberechnung vorzustellen. Gleichzeitig soll für beide Varianten jeweils die Kostenentwicklung unter Einhaltung eines KfW40 sowie eines KfW55-Energiestandards dargestellt werden. Eine Entscheidung über die Ausführung in Holz- oder Massivbauweise soll in der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause getroffen werden.

Bebauungsplan „Kindergarten Bollingen“,
Satzungsbeschluss
Mit einem einstimmigen Ergebnis hat der Gemeinderat den zur Realisierung des Kindergartenneubaus notwendigen Bebauungsplan „Kindergarten Bollingen“ als Satzung beschlossen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben zu keiner weiteren Änderung des Bebauungsplans geführt. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt in einer der kommenden Ausgaben der Dornstadter Nachrichten.
Bebauungsplan „Beim Zehntstadel, 1. Änderung“, Tomerdingen
Erneuter Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Beim Zehnstadel“ im Bereich Wannenmacherstraße / Neue Straße zu ändern. Hintergrund ist eine geplante Neubebauung des Grundstücks der VR-Bank in der Wannenmacherstraße 20 (siehe Tagesordnungspunkt „Baugesuche“). Der zugrundeliegende Bebauungsplanentwurf „Beim Zehnstadel, 1. Änderung“ wurde im Zeitraum vom 29.03. bis zum 29.04.2021 öffentlich ausgelegt. Die von Seiten der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen führen zu einer Änderung im Bezug auf die festgesetzte Art der baulichen Nutzung.
Unter Berücksichtigung bestandsgeschützter Tierhaltungen und den hierbei einzuhaltenden Geruchsstundenhäufigkeiten wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht wie bislang vorgesehen als Mischgebiet, sondern stattdessen als Dörfliches Wohngebiet ausgewiesen. Aufgrund dieser Änderung muss eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen. Der Gemeinderat stimmte einem erneuten Auslegungsbeschluss einstimmig zu.

Finanzzwischenbericht 2021
Eine ausführliche Information zum aktuellen Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2021 finden Sie in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Errichtung von PoP-Stationen in Dornstadt und Bollingen,
Vergabe
Für den Ausbau des Backbonenetzes zur Breitbandversorgung ist die Errichtung einer sogenannten PoP-Station („Point of Presence“) in allen Ortsteilen notwendig. Dabei handelt es sich um die Verteilerstelle, in welcher die Glasfaserleitungen des Backbonenetzes enden und die Leitungen der Ortsnetze beginnen. In den Ortsteilen Scharenstetten, Temmenhausen und Tomerdingen wurden die PoP-Stationen bereits hergestellt.
Für die Ortsteile Dornstadt und Bollingen wurden die Arbeiten zur Lieferung und zum Aufbau der PoP-Stationen öffentlich ausgeschrieben. Günstigste Bieterin war die Firma Betonbau GmbH & Co. KG aus Waghäusel mit einem Angebotspreis in Höhe von 240.491,37 €. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt, 8. Änderung, Flächen für Freiflächen-Solaranlagen
Vorberatung des Auslegungsbeschlusses
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt stimmte in seiner Sitzung vom 19.11.2019 dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Hintergrund ist die Ausweisung von drei Flächen im Außenbereich auf den Gemarkungen Bollingen, Tomerdingen und Beimerstetten zur Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen. Für den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Gemeinderat sprach dabei einstimmig die Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss zur öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs aus.
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt, 9. Änderung, Gemeinbedarfsfläche Bollingen, Vorberatung des Aufstellungsbeschlusses
Eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche im Ortsteil Bollingen vor. Die Ausweisung der Fläche in der Fasanenstraße ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kindergartens zu schaffen.
Mit einem ebenfalls einstimmigen Beschluss wurde die Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss ausgesprochen, den notwendigen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zu fassen.

Verlegung einer Wasserleitung im Fliederweg in Dornstadt,
Vergabeermächtigung an den Bürgermeister
Die Wasserleitung im Fliederweg ist mittlerweile dringend sanierungsbedürftig. Da es sich hier um einen Privatweg und damit auch um eine Privatleitung handelt, muss die Zustimmung aller Betroffenen Eigentümer für eine mögliche Sanierung vorliegen. Um die notwendigen Arbeiten vor Beginn der Frostperiode abschließen zu können, wurde der Bürgermeister einstimmig dazu ermächtigt, den Auftrag für die Neuverlegung der Wasserleitung zu erteilen.

Baugesuche
a.) Wannenmacherstraße 20, Tomerdingen
Am Standort der früheren Bankfiliale der VR-Bank in der Wannenmacherstraße in Tomerdingen ist die Neuerrichtung von Wohn- und Geschäftshäusern geplant. Dabei sollen insgesamt drei mehrgeschossige Gebäude errichtet werden, welche durch zwei jeweils eingeschossige Flachdachbauten miteinander verbunden werden. In den Gebäuden sollen insgesamt 22 Wohneinheiten (unter anderem für betreutes Wohnen), Räumlichkeiten für die Ortsverwaltung, ein Multifunktionsraum sowie Räumlichkeiten für eine Tagespflege untergebracht werden. Zur Bereitstellung der notwendigen Stellplätze wird eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Wannenmacherstraße hergestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
b.) Händelweg, Flst.Nr. 165, Dornstadt
Für ein momentan noch unbebautes Grundstück im Händelweg (Flst.Nr. 165) in Dornstadt wurde von Seiten des Eigentümers eine Bauvoranfrage für eine mögliche Bebauung des Grundstücks gestellt. Diese Bauvoranfrage sieht die Errichtung eines Wohnhausneubaus vor, dessen Realisierung allerdings mit mehreren Befreiungen von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans „Am Böttinger Weg, 1. Änderung“ aus dem Jahr 2016 verbunden wäre. Die Befreiungen betrafen hierbei die Überschreitung einer im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze, die Dachneigung des Hauptgebäudes sowie die Festsetzungen zur Dachform für einen flächenmäßig großen Flachdachanbau.
Der Gemeinderat stimmte mit 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung der Erteilung einer Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze zu.
Ein weiterer Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung sah vor, eine Befreiung für einen dem Gebäude untergeordneten Flachdachanbau zuzulassen. Das Gremium lehnte diesen Beschlussvorschlag mit 8 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich ab.
Abschließend stimmte das Gremium mit 16 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu, keine Befreiung von den Festsetzungen der vorgeschriebenen Dachneigung zu erteilen.
c.) Lindenstraße 24, Tomerdingen
Für das Grundstück Lindenstraße 24 in Tomerdingen wurde ein Bauantrag für die Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses gestellt. Unmittelbar südlich an das Wohnhaus soll ein teilweise ein- bzw. zweigeschossiger Flachdachanbau hergestellt werden. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit anhand des Einfügens in die unmittelbare Umgebungsbebauung. Das Gremium erteilte mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"