Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 23.07.2020

Neubau des Feuerwehrhauses Dornstadt,
Vergaben
Die Arbeiten für den Neubau des Feuerwehrhauses an der Beimerstetter Straße in Dornstadt schreiten weiter zügig voran. Das Gewerk Bodenbeschichtung wurde bereits im März erstmalig ausgeschrieben. Da die eingegangen Angebote die kalkulierte Kostenberechnung des Architekten deutlich überschritten haben, wurde die Ausschreibung zunächst aufgehoben. Mittlerweile wurden die Arbeiten nochmals beschränkt ausgeschrieben. Im Rahmen der Submission wurden von insgesamt drei Bietern Angebote abgegeben. Günstigste Bieterin hierbei war die Firma Ep Cret GmbH aus Oberkochen mit einem Angebotspreis in Höhe von 51.484,51 €. Der Gemeinderat stimmte einer Vergabe des Gewerks Bodenbeschichtung an die Firma Ep Cret GmbH einstimmig zu.

Erhöhung Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung letztmalig im Juli 2019 angepasst. Dort wurde unter Berücksichtigung der Tarifentwicklungen eine Erhöhung der Elternbeiträge um 3 % für das Kindergartenjahr 2019/2020 empfohlen. Die Gemeinde orientiert sich hierbei jeweils an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände.
Für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 wird ab dem 01.09.2020 von den Landesverbänden eine weitere Steigerung um 1,9 % empfohlen.
Von Seiten des Gemeinderats wurde im Juli 2014 eine neue Berechnungsform der Elternbeiträge beschlossen. Ausgangspunkt hierbei ist die Betreuung in Regelgruppen für Kinder über 3 Jahren. Die übrigen Beiträge anderer Angebotsformen inkl. Krippenbetreuung erhöhen sich entsprechend eines vom Gemeinderat festgelegten Prozentsatzes.
Dieses Konzept wird auch für die Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 noch beibehalten.
Da zwischenzeitlich auch Empfehlungen für die Regelbetreuung der Krippengruppen veröffentlicht wurden, soll die Systematik der Gemeinde aber in naher Zukunft schrittweise an diese neuen Empfehlungen angepasst werden.
Ergänzt werden diese Regelungen durch verschiedene soziale Komponenten, welche auch künftig beibehalten werden sollen. Diese richten sich unter anderem nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Darüber hinaus können die Beiträge nochmals reduziert werden, sofern mehrere Kinder aus der Familie gleichzeitig eine Einrichtung besuchen. Familien mit geringem Einkommen haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Teil-Rückerstattung von Beiträgen zu stellen. Hierbei werden die Einkommensgrenzen nach dem Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) herangezogen und um einen Aufschlag von 20 % ergänzt.
Mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschloss das Gremium die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 um 1,9 %.
Eine Übersicht über die künftigen Elternbeiträge finden Sie unter anderem auf der Homepage der Gemeinde Dornstadt.

Aufbau des Backbonenetzes,
Freigabe der Ausschreibungsunterlagen
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 28.11.2019, alle notwendigen Leistungen für die Erstellung des Backbonenetzes zum Glasfaserausbau als funktionale Leistungsbeschreibung nach VOB/A auszuschreiben. Hierbei wird nicht wie üblich ein Leistungsverzeichnis, sondern das hierfür benötigte Leistungsprogramm ausgeschrieben, welches nur noch die zu lösenden Aufgaben bzw. die Anforderungen an die Funktion der Leistung beschreibt. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung bleibt dann dem Auftragnehmer überlassen. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Leistungen für den geplanten Ausbau und auch alle sonstigen Ausbauten schlüsselfertig zu erbringen und die Angebote entsprechend zu kalkulieren. Bestandteil der Bauleistungen sind z.B. die Herstellung von Hauseinführungen inkl. Abschlusspunkt Linientechnik (APL), das Setzen von Schächten und Verteilern, das Einblasen von Glasfaserkabeln in sämtliche gemäß Strukturplan des Landes Baden-Württemberg vorgesehenen Leerrohre entlang der Backbonetrassen und der definierten Ausbaugebiete sowie die Durchschaltung der Glasfaserverbindungen (Spleiße). Zudem muss ein Hausanschlussmanagement aufgesetzt werden. Das Preisniveau für die Wohn- und Gewerbeanschlüsse kann durch den Auftraggeber festgelegt werden. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, einen pauschalen Endkundenpreis in Höhe von 1.923 € festzulegen. Dieser Preis umfasse bei einem Wohnhausanschluss alle Kosten bis 8 Meter auf dem Kundengrundstück (bei Gewerbeanschlüssen bis 5 Meter auf dem Kundengrundstück). Für darüber hinausgehende Anschlusslängen fallen weitere Kosten in Höhe von 130 € je Laufmeter an. Bei dieser Preisfestlegung wurde auf Erfahrungswerte aus anderen Kommunen zurückgegriffen.
Darüber hinaus wurden dem Gemeinderat die Ausbaugebiete mitsamt Zeitplanung für einen vorrangigen FTTB-Ausbau vorgestellt.
Es wird von einer Gesamtauftragssumme von mindestens 3,5 Mio. € ausgegangen. Dem gegenüber wird mit Zuschüssen von insgesamt rund 2,7 Mio. € gerechnet.
Das Gremium stimmte der Freigabe der Ausschreibungsunterlagen mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Bauvoranfrage: Angerstraße, Flst. Nr. 64
Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Auf dem Flurstück Nr. 64 in der Angerstraße in Scharenstetten ist die Realisierung eines größeren Wohnbauprojekts geplant. In Vorbereitung für ein späteres Baugesuch wurde durch den Bauherrn zunächst eine Bauvoranfrage gestellt, um einzelne baurechtlich relevante Punkte bereits im Vorfeld abklären zu können. Auf dem Grundstück ist der Abbruch einer landwirtschaftlichen Scheuer sowie eines Einfamilienhauses vorgesehen, um an gleicher Stelle später drei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten sowie ein Einfamilienhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Zunächst muss für das geplante Vorhaben eine immissionsschutzrechtliche Prüfung durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Fachdienst Landwirtschaft) durchgeführt werden. Hierbei werden die umliegenden landwirtschaftlichen Hofstellen im Hinblick auf mögliche Geruchsbelastungen des Baugrundstücks untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung steht noch aus. Von Seiten der Gemeinde wird das Vorhaben zur Schaffung von Wohnbebauung grundsätzlich befürwortet. Auch das Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung wird positiv beurteilt. Quer durch das Baugrundstück verläuft allerdings ein Abwasserkanal der Gemeinde, welcher über eine Dienstbarkeit mit einem Schutzstreifen von beidseitig 3 Metern gesichert ist. Da sich das geplante Bauvorhaben teilweise innerhalb des Schutzstreifens befindet, wäre aus Sicht der Gemeinde eine Bebauung allenfalls dann möglich, wenn vorab eine vertragliche Vereinbarung über notwendige Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen wird, um aus statischer Sicht Beschädigungen des Kanals auszuschließen. Des Weiteren wird von Seiten der Gemeinde angeregt, die Anzahl der ausgewiesenen Stellplätze auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit zu erhöhen. In der momentanen Planung wäre pro Wohneinheit 1 Stellplatz ausgewiesen, was aus baurechtlicher Sicht ausreichend wäre. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Herstellung einer Stichstraße beim Gebäude Rathausgasse 7, Dornstadt
Auf dem Grundstück Rathausgasse 7 in Dornstadt ist der Neubau einer Doppelgarage geplant. Die Gemeinde hat sich im Zuge des Erwerbs des Grundstücks Kreuzstraße 13 vertraglich dazu verpflichtet, eine entsprechende Erschließung in Form einer Stichstraße herzustellen. Aufgrund des vorhandenen Höhenunterschieds kann die Errichtung der Garage bautechnisch nur gemeinsam mit dem Bau der Straße erfolgen.
Die Straße soll in zwei Bauabschnitten hergestellt werden. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts soll wenn möglich noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 143.000,- €, davon 90.000,- € im Bauabschnitt 1 sowie 53.000,- € für den Bauabschnitt 2. Im Haushaltsplan der Gemeinde sind noch keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorhanden.
Der Gemeinderat stimmte der Herstellung der Erschließung sowie der entstehenden außerplanmäßigen Ausgabe mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

Neubau einer Mehrzweckhalle in Scharenstetten,
Ermächtigung an den Bürgermeister zur Vergabe weiterer Gewerke
Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der Mehrzweckhalle in Scharenstetten wurde Anfang des Jahres begonnen. Mittlerweile bereits vergeben sind die Arbeiten für die Gewerke Erd- und Rohbauarbeiten, Heizung, Sanitär, Glaserarbeiten, Elektro, Gerüstbau, Aufzug sowie Lüftung und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Aufgrund von Terminproblemen konnten die Gewerke Zimmerer-, Dachdecker- und Flaschnerarbeiten mittlerweile noch nicht ausgeschrieben werden. Da die Arbeiten zwingend noch vor dem Winter abgeschlossen werden müssen und eine Vergabe vor der Sommerpause nicht mehr möglich sein wird, hat das Gremium mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den Bürgermeister zur Vergabe dieser Gewerke ermächtigt.

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Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"