Gemeinde Dornstadt

Seitenbereiche

Jahreszeit wählen

Navigation

Seiteninhalt

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15.07.2021

Sanierungsgebiet Dornstadt „Ortskern II“,
Abschluss der Sanierung
Im Jahr 2009 wurde das Gebiet „Ortskern II“ in Dornstadt mit einem Förderrahmen von zunächst 666.667 € in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Im Verlauf der Sanierung wurden die Zuwendungsbeträge mehrmals erhöht auf einen Gesamtförderrahmen in Höhe von 2.566.667 €. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierung endete am 30.04.2021. Dem Gemeinderat wurde in der vergangenen Sitzung ein ausführlicher Sanierungsbericht vorgestellt. Im Laufe der vergangenen 12 Jahre wurden insgesamt 7 private Abbruchmaßnahmen, 3 kommunale Abbruchmaßnahmen, 2 Erschließungsmaßnahmen sowie 22 private Baumaßnahmen gefördert. Die zugrundeliegende Sanierungsabrechnung wurde durch das Gremium zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der gutachterlich ermittelten nur geringfügigen Bodenwerterhöhung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass auf die Festsetzung eines Ausgleichsbetrags verzichtet wird. Gleichzeitig wurde auch die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen.
 
Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten ab 01.09.2021
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung werden künftig angepasst. Die Gemeinde orientiert sich hierbei an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Aufgrund der jährlichen Anpassungen an die Kostensteigerungen wurde eine Anhebung der Elternbeiträge um 2,9 % empfohlen. Diese Erhöhung liegt dabei bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung, um so den Auswirkungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden.
In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde wurden im Jahr 2020 Kostendeckungsgrade zwischen 8 und 15 % erzielt. Den Empfehlungen zufolge sollte zukünftig allerdings ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeiträge angestrebt werden.
Die neuen Beiträge werden nach wie vor anhand einer vom Gemeinderat im Jahr 2014 festgelegten Beitragssystematik unter Berücksichtigung einer doppelten Sozialstaffelung berechnet.
Der Gemeinderat stimmte mit 16 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.2021 zu.
 
Kernzeitbetreuung an den Grundschulen,
Ausweitung der Betreuungszeiten und Festsetzung der Elternbeiträge
Die Gemeinde bietet bislang an allen Grundschulstandorten im Gemeindegebiet eine Kernzeitbetreuung an. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich allerdings die vor Ort angebotenen Betreuungszeiten. Für die Bühl-Grundschule Dornstadt sowie die Grundschule in Tomerdingen liegen Anträge des jeweiligen Elternbeirates für eine künftige Ausweitung des Betreuungsangebotes vor.
Zur Umsetzung müssen von Seiten der Gemeinde die notwendigen räumlichen und personellen Kapazitäten geschaffen werden.
Neben weiteren Neueinstellungen bzw. Erhöhungen des Beschäftigungsumfangs für das vorhandene Personal soll künftig auch eine neue sozialpädagogische Fachstelle für die Kernzeitbetreuung geschaffen werden, welche als Ansprechpartner und Multiplikator für die Betreuung an den Grundschulen zur Verfügung stehen soll.
Aus Sicht der Verwaltung sollte bei der Festlegung der Betreuungszeiten ein für alle Grundschulen möglichst einheitliches Angebot angestrebt werden, welches die Zeiten für eine „Frühbetreuung“ (ab 07.00 Uhr bis zum jeweiligen Unterrichtsbeginn) und eine „Mittagsbetreuung“ (nach Unterrichtsende bis 14:30 Uhr) abdeckt. Zudem soll in Dornstadt an 5 Wochentagen sowie in Tomerdingen an 2 Wochentagen noch eine „Anschlussbetreuung“ (von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) angeboten werden.
Für diese drei Betreuungsbausteine werden dementsprechend auch die Elternbeiträge zum 01.09.2021 angepasst.
Eine weitere Änderung betrifft die Raumsituation für die Kernzeitbetreuung an der Bühl-Grundschule in Dornstadt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den daraus folgenden Abstands- und Hygieneanforderungen war eine Betreuung am Standort Dornstadt in den bisherigen Räumen nur unter stark erschwerten Bedingungen möglich. Ab September soll die Kernzeitbetreuung in Dornstadt daher probeweise (zunächst für ein Schuljahr) in das Erdgeschoss der Werkrealschule verlagert werden. Dort könnten künftig drei Klassenzimmer, ein Nebenraum sowie der Aufenthaltsraum genutzt werden.
Von Seiten des Gremiums wurde den organisatorischen Änderungen sowie der Neufestsetzung der Elternbeiträge einstimmig zugestimmt.
 
Mitverlegung von Leerrohren im Gewerbegebiet Himmelweiler,
Auftragsvergabe
Im Gewerbegebiet „Himmelweiler“ werden aktuell Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leitungen im Auftrag der Versatel Deutschland GmbH vorgenommen. Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit, im Zuge dieser Tiefbauarbeiten Leerrohre für die Breitbandversorgung mit zu verlegen. Der Auftrag für diese Leistung in Höhe von 90.698,19 € wurde vom Gemeinderat einstimmig an das vor Ort bereits tätige Tiefbauunternehmen Geiger+Schüle aus Ulm vergeben.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"