Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28.11.2019

Patenschaft mit der 1. Kompanie des Sanitätsregiments 3 der Bundeswehr
Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen, künftig eine Partnerschaft mit der 1. Kompanie des Sanitätsregiments 3 am Bundeswehrstandort Dornstadt zu begründen.
Durch die Übernahme einer Partnerschaft möchte die Gemeinde ihre Solidarität mit den Soldatinnen und Soldaten zum Ausdruck bringen und gleichzeitig ein Zeichen hinsichtlich der hohen Bedeutung der humanitären und friedenssichernden Aufgaben setzen. Zudem soll die Bedeutung der Bundeswehr für den Standort Dornstadt und die Gemeinde gewürdigt werden.
Nachdem während der vergangenen Monate in gemeinsamen Gesprächen die Idee einer Patenschaft entstanden ist, wurde durch den nun gefassten Gemeinderatsbeschluss ein erster Grundstein auf dem Weg zu einem künftig noch intensiveren Austausch gelegt.
 
Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Bollingen,
Vorstellung des Vorentwurfs
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020 wurde deutlich, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren ihren Schwerpunkt vermehrt auf Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung legen muss.
Ein erster Schritt hierbei ist das Projekt zur Sanierung und Erweiterung des Kindergartens in Bollingen. Das Architekturbüro Schmidt aus Dornstadt präsentierte dem Gremium die Pläne eines ersten Vorentwurfs.
Auf dem bestehenden Kindergartengrundstück im Pfarrer-Hentschel-Weg soll dabei neben der Sanierung des Bestandsgebäudes auch ein bis zu dreigeschossiger Anbau auf der Westseite des Gebäudes errichtet werden.
In diesem Anbau sollen künftig zwei neue U3-Krippengruppen untergebracht werden. Eine Bebauung in dieser Höhe werde notwendig, um die vorhandenen Außenspielflächen nicht noch weiter einschränken zu müssen. Hinzu kommt noch ein kleiner Anbau an der Ostseite des Bestandsgebäudes als Essensraum.
Ersten Kostenschätzungen zur Folge würden sich die Gesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung auf ca. 2,7 Mio. € belaufen.
Im Rahmen der Diskussion wurde von Seiten des Gremiums die Frage gestellt, ob das bestehende Kindergartengrundstück für eine Investition in diesem Umfang überhaupt noch geeignet sei. Als Alternative wurde auch über einen möglichen Neubau an einem anderen Standort diskutiert.
Mit einem einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung daher beauftragt, zunächst weitere Alternativgrundstücke in Bollingen zu untersuchen und die Kosten für einen möglichen Neubau noch zu konkretisieren.
 
Wohnbauprojekt „Arkadien“ der Strenger-Gruppe,
Vorstellung des Nahwärmekonzepts
Bürgermeister Braig begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreter der Strenger-Gruppe aus Ludwigsburg sowie der Firma SEM Contracting GmbH aus Kernen im Remstal, welche gemeinsam ein Nahwärmekonzept für die künftige Versorgung des neugeplanten Wohngebiets „Arkadien“ ausgearbeitet hatten.
Die Wärmeerzeugung soll dabei über ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) mit gleichzeitiger Stromerzeugung erfolgen. Untergebracht wird das BHKW in einem Container, der auf dem gemeindeeigenen Grundstück zwischen Feuerwehr und Jugendhaus aufgestellt werden soll. Die Überlassung dieses Grundstücksabschnittes soll über einen Nutzungsvertrag geregelt werden. In Zukunft wäre auch eine Erweiterung der Nahwärmeversorgung denkbar, sodass beispielsweise der kommunale Bauhof oder weitere nahegelegene Wohngebäude an das Netz angeschlossen werden könnten.
Diskutiert wurde anschließend insbesondere über die Verwendung von Gas als primärem Energieträger sowie den möglichen Alternativen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. Von Teilen des Gremiums wurde auch der Standort der Heizzentrale auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Frage gestellt.
Der Gemeinderat nahm das vorgestellte Energiekonzept zur Kenntnis und stimmte mit 13 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen der Errichtung der Heizzentrale auf dem gemeindeeigenen Grundstück zu.
 
Breitbandausbau,
Funktionale Ausschreibung und Gründung eines Eigenbetriebs
Ähnlich wie die Kinderbetreuung wird auch der Bereich Breitbandausbau in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema in der Gemeinde sein. Durch den Bund und das Land Baden-Württemberg wurden neue Zuschussrichtlinien vorgestellt, um die unterversorgten Gebiete finanziell noch weiter zu fördern. Dies hat zur Folge, dass auch im Gemeindegebiet in den kommenden Jahren hohe Summen in den Breitbandausbau fließen werden.
Aufgrund dieser hohen Investitionssummen und einem verhältnismäßig sehr langen Amortisationszeitraum soll zur Entlastung des Gemeindehaushalts ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) in Form eines Eigenbetriebes gegründet werden.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung eines solchen Eigenbetriebs.
Ebenfalls einstimmig wurde der Beschluss gefasst, die künftigen Ausschreibungen für die Erstellung des sogenannten Backbonenetzes zur Breitbandversorgung künftig in Form von funktionalen Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Dabei wird künftig anstelle eines Leistungsverzeichnisses ein sogenanntes Leistungsprogramm ausgeschrieben, welches nur noch die zu lösenden Aufgaben bzw. die Anforderungen an die Funktion der Leistung beschreibt. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung bleibt dann dem Auftragnehmer überlassen.
 
Gebührenkalkulation und Neufassung der Wasserversorgungssatzung 2020
In der vergangenen Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020. Im Rahmen einer aktuellen Gebührenkalkulation muss der bestehende Wasserpreis von bisher 1,62 € je m³ auf künftig 1,80 € je m³ erhöht werden. Ein Grund hierfür ist unter anderem der Neubau einer Wasserenthärtungsanlage durch den Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb mit Investitionskosten in Höhe von 4,2 Mio. €. Hierdurch erhöht sich die bisherige Betriebskostenumlage um 0,18 € je m³.
 
Gebührenkalkulation und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung 2020
Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Abfallgebühren der Gemeinde.
Im Bereich Abfallbeseitigung sind aus den vergangenen Jahren noch Kostenüber- bzw. –unterdeckungen vorhanden, welche nach gesetzlichen Vorgaben in einem Zeitrahmen von maximal fünf Jahren ausgeglichen werden müssen.
Im Jahr 2017 ergab sich ein Gebührenüberschuss von 13.221,40 € und im Jahr 2018 eine Unterdeckung von 30.144,18 €. Im Zuge eines Verrechnungsbeschlusses aus dem Jahr 2018 verblieb aus Vorjahren noch ein weiterer Überschuss in Höhe von 12.179,25 €, welcher ebenfalls ausgeglichen werden muss.
Das Gremium fasste einen einstimmigen Beschluss zur Verrechnung der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2018 mit den Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2017 und den Vorjahren. Die dadurch noch verbleibende Kostenunterdeckung in Höhe von 4.743,55 € soll bis spätestens im Jahr 2022 ausgeglichen werden, da die Abfallwirtschaft ab dem Jahr 2023 durch das Landratsamt verwaltet wird.
Nachdem die Abfallgebühren letztmalig zum 01.01.2011 angepasst wurden, ist nun  zum Stichtag 01.01.2020 eine Neukalkulation erforderlich, um weiterhin eine kostendeckende Gebührensatzobergrenze festlegen zu können.
So werden unter anderem die Abfallgrundgebühr von 68,- € auf 71,- € sowie die Gewichts- bzw. Wiegegebühr von bisher 0,22 € pro kg auf 0,28 € pro kg erhöht. Auch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung werden angepasst. Im Holsystem beträgt die Grundgebühr künftig 100,- € (bisher: 21,80 €) und die Gewichtsgebühr 1,65 € je 10 kg (bisher: 1,60 € je 10 kg). Für die Entsorgung von Sperrmüll im Bringsystem beläuft sich die Gewichtsgebühr künftig auf 6,15 € je 5 kg (bisher: 3,40 € je 5 kg). Abschließend wurde noch der Preis für die Restmüllsäcke von bisher 4,30 € auf
4,80 € angepasst.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Gebühren- und Abgabenkalkulation sowie der Änderungssatzung einstimmig zu.

 

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Sitzungstermine

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Rubrik "Sitzungstermine"