Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.05.2019

Bestätigung des Gesamtfeuerwehrkommandanten und Stellvertreter
Bei der zurückliegenden Hauptversammlung der Gesamtfeuerwehr am 29.03.2019 wurden als Gesamtkommandant Herr Achim Lang und als Stellvertreter Herr Jochen Harder gewählt. Der Gemeinderat bestätigte die Wahlen einstimmig.

Baugesuche

In der Scharenstetter Straße 27 in Temmenhausen soll das bestehenden Wohnhaus und die Nebengebäude abgebrochen werden. An gleicher Stelle ist die Errichtung eines 3-Familienhauses vorgesehen. Das Gebäude ist mit insgesamt zwei Vollgeschossen und einem Satteldach geplant. Da sich das Gebäude nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befindet, muss das gemeindliche Einvernehmen anhand des Einfügens in die unmittelbare Umgebungsbebauung beurteilt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

In Tomerdingen in der Ulmer Straße 8 ist der Umbau des bestehenden Milchviehstalls zu einem Stall mit Mutterkuhhaltung und der Anbau eines überdachten Liegebereichs geplant. Auch dieses Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. In der Sitzung wurde die Tierhaltung im Ort kritisch diskutiert. Der Antrag von Gemeinderat Anhorn, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wurde mit 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Gemeinderat erteilte dann mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der bisher genehmigten Tierhaltung.

Weiter wurde in Tomerdingen eine Bauvoranfrage für das Grundstück Martinusstraße 4 für eine Wohnbebauung in Form von 9 Reihenhäusern eingereicht. Die Gemeinde steht einer geplanten Wohnbebauung auf dem Grundstück Martinusstraße 4 in Tomerdingen positiv gegenüber. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Sanierung und Erweiterung des Kindergarten Bollingen

Auswahl des Architekturbüros
Der Gemeinderat stimmte mit 21 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dem Antrag von Gemeinderat Jarosch zu, den Auftrag für die Architekturleistungen für die Sanierung und Erweiterung an das Architekturbüro Schmidt aus Dornstadt zu vergeben.

Sanierungsgebiet "Ortskern II", Dornstadt
Vergabe der Abrechnung

Die Gemeinde wurde mit Bescheid vom 27.03.2009 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2020. Die Abrechnung ist der endgültige Verwendungsnachweis für die ausbezahlten Finanzhilfen und die Voraussetzung dafür, dass die ausbezahlten Fördermittel vom Regierungspräsidium Tübingen endgültig zum Zuschuss erklärt werden. Weiter muss nach den Vorschriften des Baugesetzbuches nach Ende der Sanierung geprüft werden, ob von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge zu entrichten sind. Diese evtl. zu erhebenden Beträge sind als Ausgleich für die sanierungsbedingte Erhöhung des Grundstückswertes an die Gemeinde zu bezahlen. Zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge muss zunächst ein Gutachten über die Ermittlung zonaler Anfangs- und Endwerte und der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung erstellt werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Aufträge zur Erstellung der Abrechnung zum Ende der Sanierung an die STEG Gemeindeentwicklung GmbH zum Preis von 23.240,70 € sowie zur Erstellung eines Gutachtens für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte an die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH zum Preis von 18.587,80 € zu.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"