Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 12.12.2013

Baugesuche
In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden eine Reihe von Baugesuchen vorgestellt und über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens diskutiert.
Das erste Bauvorhaben betrifft den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage im Max-Eyth-Weg (Flst. Nr. 1360). Das Grundstück wird bereits seit einigen Jahren als Parkplatz genutzt, welcher nun im Zuge von zwei Bauabschnitten bebaut werden soll. Der erste Bauabschnitt umfasst dabei die Errichtung einer Tiefgarage sowie eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Das Baugesuch verstößt in zwei Punkten gegen den geltenden Bebauungsplan „Lange Straße“. Zum einen soll das Gebäude mit einem Flachdach errichtet werden, während laut Bebauungsplan lediglich ein Satteldach mit einer Dachneigung von mind. 30° vorgesehen ist. Des Weiteren wird die auf der nord-westlichen Grundstücksseite verlaufende Baugrenze minimal überschritten. Der Gemeinderat erteilte mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen das Einvernehmen zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans.

Ein weiteres Bauvorhaben behandelt den Abbruch eines Gebäudes sowie den Neubau eines  Doppelhauses im Jahnweg (Flst. 1380/3). Dabei soll das bestehende Gebäude im Jahnweg 21 abgebrochen werden. Das Grundstück wurde nun in mehrere Grundstücke aufgeteilt, welche separat bebaut werden sollen. Hierzu liegt der Verwaltung aktuell ein Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses vor. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untere Holzsteige“. Die aktuell vorgelegte Planung widerspricht diesem Bebauungsplan insbesondere im Hinblick auf die Grund- und Geschossflächenzahl. So wird beispielsweise die zulässige Geschossflächenzahl jeweils um 45 bzw. 48 % überschritten. Die Erteilung des Einvernehmens zu Befreiungen in einem solchen Ausmaß war aus Sicht der Gemeinde nicht vertretbar. Die Mitglieder des Gemeinderats fassten hierzu einstimmig den Beschluss, das Einvernehmen der Gemeinde nicht zu erteilen.

Für das Dornstadter Gewerbegebiet liegen der Verwaltung momentan zwei Anträge für die Errichtung einer Spielhalle auf dem Grundstück Zeppelinstraße 7 (Flst. 608/10) vor. Beide Anträge beinhalten die Umnutzung eines Autosalons in eine Spielhalle, jeweils mit einer Spielhallenfläche von 150 bzw. 98 m². Eine Spielhalle mit einer Fläche von 150 m² würde den Festsetzungen des momentan in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Lerchenbergstraße/Ost“ widersprechen. Dieser sieht die Zulässigkeit von Spielhallen bis zu einer Größe von 100 m² vor. Demnach wäre eine Spielhalle mit 98 m² aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Für den momentan für dieses Gebiet geltenden Bebauungsplan gilt eine Veränderungssperre, von welcher allerdings Ausnahmen erteilt werden könnten, sofern keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Verwaltung schlug dabei vor, lediglich für eine Spielhalle mit 98 m² eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, da dieses Bauvorhaben auch den künftigen Festsetzungen des geplanten Bebauungsplans entsprechen würde.  Der Gemeinderat hat mit 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen, das Einvernehmen zur notwendigen Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bauantrag mit einer Spielhallenfläche von 98 m² zu erteilen. Zum Bauantrag mit einer Spielhallenfläche von 150 m² wird das Einvernehmen nicht erteilt.

Auf dem Gelände der Rommelkaserne in Dornstadt ist momentan die Errichtung eines Radarmastes geplant. Dieser soll im nordwestlichen Bereich des Kasernengeländes aufgestellt werden. Der Antennengittermast besitzt eine Höhe von 20 Metern. Hinzu kommt noch ein auf dem Mast angebrachter Antennenaufsatz mit einer Höhe von 10 Meter, sodass die Gesamtanlage eine Höhe von insgesamt 30 Metern erreicht. Um weitere technische Details und Verständnisfragen zu klären, hat sich das Gremium einstimmig dazu entschieden, den vorliegenden Bauantrag zunächst zurückzustellen.

Abschließend erfolgte die Behandlung eines Bauvorhabens zum Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkhaus, Güllegrube und drei Fahrsilos. Das Baugrundstück (Flst. 410) liegt im unbeplanten Außenbereich östlich von Temmenhausen. Der geplante Boxenlaufstall soll für insgesamt 70 Milchkühe, 15 Kalbinnen, 12 Trockensteher und 80 Kälber errichtet werden. Das Bauvorhaben ist aus bauleitplanerischer Sicht gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Als problematisch könnte sich hierbei die Nähe zum Ort erweisen, da die nächststehenden Wohngebäude in Temmenhausen rund 250 bis 300 Meter entfernt wären. Hinzu kommt allerdings eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene gewerbliche Baufläche am östlichen Temmenhauser Ortsrand, welche lediglich 100 bis 150 Meter vom Grundstück entfernt liegt. Daher wurde von Seiten der Verwaltung empfohlen, das notwendige Einvernehmen für das vorliegende Baugesuch nicht zu erteilen. Gleichzeitig möchte man sich jedoch darum bemühen, in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn ein geeignetes Alternativgrundstück zur Umsetzung der Baumaßnahmen zu finden.

Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen
Für die Sanierung der Bühl-Grundschule bzw. der Bühl-Förderschule sowie für die Neuanlage des Temmenhauser Friedhofs gingen im Laufe diesen Jahres die jeweiligen Schlussabrechnungen ein. Für beide Baumaßnahmen wurden die wesentlichen Arbeiten bereits in den Jahren 2010 bis 2012 termingerecht durchgeführt. Bei der Schulsanierung wurden die im Haushaltsplan eingestellten Mittel von 3.689.000 € um rund 11.000 € überschritten. Für die Maßnahme Friedhof Temmenhausen wurde im Haushalt ein Betrag von 749.211 € festgelegt. Bei tatsächlichen Kosten in Höhe von rund 710.000 € wurde der Haushaltsansatz um ca. 39.000 € unterschritten.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"