Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15.02.2012

Haushaltsplan für 2012 beschlossen
Nach zwei intensiven Vorberatungen hat der Gemeinderat in seiner zurück liegenden Sitzung  die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das laufende Jahr mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen verabschiedet. Der Haushalt weist ein Gesamtvolumen von 26.054.079 € auf, wovon 19.022.390 € auf den Verwaltungshaushalt und 7.031.689 € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Bei den wichtigsten Einnahmen der Gemeinde ist die Gewerbesteuer wie im Vorjahr mit 4 Mio. € veranschlagt; beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergibt sich mit voraussichtlich 3,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 0,4 Mio. €. Außerdem tragen höhere staatliche Zuweisungen und geringere Umlagezahlungen dazu bei, dass eine Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 3,2 Mio. € eingeplant werden kann. In diesen investiven Teil der kommunalen Haushaltsplanung hat der Gemeinderat unter anderem folgende Projekte und Planungsraten aufgenommen:

- Erschließung des Baugebiets „Dornstadter Weg“ in Tomerdingen,
- Bau eines Kinderhauses für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und für die Ganztagesbetreuung,
- Planungsrate für die Sanierung der Bühl-Realschule,
- Neugestaltung von Spielplätzen in Scharenstetten und Dornstadt,
- Planungsrate für ein Dorfgemeinschaftshaus in Tomerdingen,
- Planungsrate für eine Kleinsporthalle in Scharenstetten,
- Detailplanung zur weiteren Sanierung des Hallenbads mit Bildung von möglichen Bauabschnitten.

Die verschiedenen Projekte der Gemeinde können ohne Kreditaufnahme finanziert werden. Für die Tilgung von zurück liegenden Darlehen sind 518.000 € vorgesehen, die Verschuldung des Kernhaushalts wird zum Jahresende vermutlich noch ca. 4,7 Mio. € betragen. An die Allgemeine Rücklage, die sich zum Jahresende 2011 auf 636.000 € belief, sollen 70.000 € zugeführt werden.

Neukalkulation der Abwassergebühr
Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März 2010 wurden die Kommunen verpflichtet, bei der Berechnung der Abwassergebühr künftig die versiegelten Flächen jedes an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücks, auf denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum bisher herangezogenen Frischwassermaßstab müssen die Kosten für die Abwasserbeseitigung künftig auf das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser aufgeteilt werden. Der Gemeinderat hatte im Juli 2010 den Beschluss gefasst, diese gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum Jahresbeginn 2010 einzuführen. Zur Ermittlung der versiegelten Flächen erhielten sämtliche Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet einen Erhebungsbogen mit der Bitte um Bestätigung bzw. Korrektur. Die Rücklaufquote der Erhebungsbögen betrug 91 %. Die Summe der versiegelten Flächen wurde vor der Befragung zunächst auf 175 ha berechnet. Nach der Auswertung der einzelnen Grundstücke wurde dieser für die Kalkulation der gesplitteten Gebühr maßgebliche Wert auf 127 ha reduziert.

Unter Berücksichtigung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren ergeben sich folgende Gebühren:

Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2011:
Schmutzwassergebühr: 1,79 €/m³ Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,26 €/m² versiegelter Fläche
Umrechnung auf eine einheitliche Gebühr: 2,63 €/m³
Zum Vergleich: Bisheriger Gebührensatz: 2,63 €/m³

Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013:
Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,28 €/m² versiegelter Fläche
Umrechnung auf eine einheitliche Gebühr: 2,89 €/m³

Die Gebührenerhöhung ab 2012 ist in erster Linie auf die kalkulatorischen Kosten zurück zu führen, die für kommende Investitionen in die Abwasserbeseitigung anfallen (z.B. im Gewerbegebiet Himmelweiler oder für kommenden Baugebiete). Der Gemeinderat hat der neuen Satzung über die Abwassergebühr mit 14 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt. Die endgültigen Gebührenbescheide werden nun so schnell wie möglich an die Grundstückseigentümer verschickt.

Bebauungsplan „Obsteig, 1. Änderung“ in Bollingen
Um eine Neuordnung der Bebauung auf dem Gelände des früheren Ulmer Backhauses zu ermöglichen, haben der Ortschaftsrat Bollingen und der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren „Obsteig, 1. Änderung“ auf den Weg gebracht. Ziel ist es, durch die Nutzung innerörtlicher Flächen neuen Wohnraum zu schaffen und der starken Nachfrage nach Wohnflächen in Bollingen zumindest zum Teil gerecht zu werden. Nach dem Abriss der optisch sehr störenden Bauruine können auf dem Gelände direkt gegenüber dem neu gestalteten Spielplatz Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet werden.
Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind von drei Bürgern und von vier Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgebracht worden. Bei der Beratung über diese Stellungnahmen im Gemeinderat standen zwei Fragen im Mittelpunkt der Diskussion: die Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Verkehrssituation im südlich angrenzenden Spatzenweg. Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen hat der Fachdienst Landwirtschaft des Alb-Donau-Kreises einen Radius von 40 m um ein vorhandenes Fahrsilo auf der Südseite des Spatzenwegs festgelegt, in dem keine Wohnbebauung zulässig ist. Aus diesem Grund können im Südwesten des Plangebiets nur Geschäftsräume und private Verkehrs-/Freiflächen umgesetzt werden. Um künftigen Verkehrsproblemen vorzubeugen, wurde aus dem Gremium eine verpflichtende Freifläche von 5 m vor Garagen und Carports sowie die Beantragung eines absoluten Halteverbots beim Landratsamt gefordert. Beide Anträge fanden im Gremium jedoch keine Zustimmung. Eine Mehrheit gab es aber für den Antrag, den Spatzenweg in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen und dort einen verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen. Diese Änderung macht eine erneute Auslegungsrunde und eine nochmalige Behandlung im Gemeinderat erforderlich.

Erweiterung des Gewerbegebiets „Himmelweiler“ in Dornstadt
Nachdem die bisherigen Flächen des Gewerbegebiets „Himmelweiler“ zum großen Teil vergeben sind und immer wieder neue Anfragen von Unternehmen eingehen, hat sich der Gemeinderat mit der Erweiterung der Flächen in Richtung Norden befasst. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die ca. 32 ha umfassende Erweiterungsfläche hat das Gremium der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Himmelweiler II“ jeweils einstimmig zugestimmt. Die Erschließung des Gebiets (u.a. Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) wurde mit 16 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen. Allerdings wurde die Eilbedürftigkeit zur zügigen Umsetzung der Erschließungsarbeiten wegen der hohen Kosten (knapp 7 Mio. €) und der noch ausstehenden endgültigen Verkehrsanbindung von einzelnen Gemeinderäten hinterfragt. Solange der geplante sechsarmige Kreisverkehr, der direkte Anschluss an die Autobahn und der Ausbau der Albrecht-Berblinger-Straße als Kreisstraße noch nicht vollzogen seien, werde sich die Verkehrsbelastung durch LKWs weiter verschärfen. Außerdem wurde eine Diskussion zu der Frage angeregt, welche Arten von Unternehmen im Erweiterungsabschnitt des Gewerbegebiets gewünscht sind. Dem wurde entgegnet, dass eine Steuerung der Ansiedlungen wegen der unmittelbaren Nähe des Containerbahnhofs sehr schwierig sei. Es sei verständlich, dass der Gewerbepark nicht nur für kleine und mittlere produzierende Betriebe, sondern auch für großflächige Unternehmen aus der Logistikbranche attraktiv sei, die auf eine Anbindung an das Schienennetz angewiesen sind.

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Sitzungstermine

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Rubrik "Sitzungstermine"