Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 18.11.2010

Förderung von Bauinvestitionen der Vereine
Bereits bei der Vorberatung des Verwaltungsausschusses im September waren sich Gremium und Verwaltung einig, dass sich die Gemeinde bei künftigen Bauinvestitionen der Vereine finanziell beteiligen sollte. Hintergrund ist der Sanierungsbedarf, der sich in den nächsten Jahren bei mehreren Vereinsheimen ergeben wird. Gleichzeitig soll damit auch die hohe Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in den Vereinen zum Ausdruck gebracht werden.
Der Gemeinderat hat nun den einstimmigen Beschluss gefasst, bauliche Investitionen mit einem Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten zu fördern. Die Zuwendung beträgt maximal 150.000 €, die Mindestinvestitionssumme liegt bei 3.000 €. Von der Förderung können eingetragene Vereine profitieren, die ihren Sitz seit mindestens fünf Jahren im Gemeindegebiet haben; außerdem muss mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder in der Gemeinde gemeldet sein. Von der Bezuschussung ausgenommen sind Ausstattungsgegenstände wie Mobiliar oder Geräte. Der Antrag auf Förderung muss bis zum 31. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Gemeinderat in jedem Einzelfall gesondert.
Die vollständigen Zuschussrichtlinien können Sie unter den Amtlichen Bekanntmachungen nachlesen.

Entwässerung des Gewerbegebiets „Himmelweiler“
Die Ableitung und Vorbehandlung von Niederschlagswasser gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, die in der Öffentlichkeit meist nur wenig wahrgenommen werden. Bei der Vorstellung der Entwässerungsplanung zum Gewerbegebiet „Himmelweiler“ wurde in der letzten Sitzung jedoch deutlich, dass dieser Bereich mit einem erheblichen Planungsaufwand und sehr hohen Kosten verbunden ist.
Das Gewerbegebiet ist an einen Kanal der Stadt Ulm angeschlossen, in den das anfallende Wasser nur gedrosselt eingeleitet werden darf. Mit der Erschließung weiterer Gewerbeflächen würde die zulässige Wassermenge pro Sekunde überschritten, so dass die Herstellung neuer Entwässerungsanlagen eine entscheidende Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Betriebe ist. Im einzelnen müssen ein Regenrückhaltebecken mit Bodenfilter, ein Regenüberlaufbecken sowie ein Verbindungssystem aus Gräben und Kanälen geschaffen werden, wofür Gesamtkosten von ca. 2,8 Mio. € entstehen. Der Gemeinderat hat den Planungen einstimmig zugestimmt und die Bauarbeiten für das Jahr 2011 freigegeben.

Neue Abfallgebühren ab 01. Januar 2011
Im Oktober hat der Kreistag die Gebühren, die den Gemeinden für die Verbrennung von Abfällen im Müllheizkraftwerk in Rechnung gestellt werden, um ca. 18 % gesenkt. Diese Kostenersparnis kann jedoch nicht eins zu eins an die Bürger weitergegeben werden, da die Gemeindeprüfungsanstalt bei der letzten Untersuchung der Gemeindefinanzen gefordert hat, einen höheren Verwaltungskostenanteil in die Abfallgebühr einzuberechnen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass z.B. die Personalkosten, die auf die Abfallbeseitigung entfallen, direkt über die Abfallgebühren und nicht über allgemeine Steuermittel refinanziert werden.
Mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die folgenden Gebühren ab 01. Januar 2011 beschlossen:

Restmüll:
Grundgebühr: 68,- € (bisher 64,- €, + 6,25 %)
Wiegegebühr je kg: 0,22 € bisher 0,24 €, - 8,33 %)
Müllsack: 4,30 € (bisher: 4,60 €, - 6,52 %) 

Sperrmüll:
Abholgebühr im Holsystem: 21,80 € (unverändert)
Wiegegebühr im Holsystem: 1,60 € (bisher 1,80 €, - 11,11 %)
Wiegegebühr im Bringsystem: 3,40 € (unverändert)

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"