Gemeinde Dornstadt

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15.10.2020

Antrag eines Gemeinderats auf Ausscheiden aus dem Gremium
Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung dem Antrag von Herrn Jan Loy auf Ausscheiden aus dem Gremium einstimmig zugestimmt. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit ist es Herrn Loy leider nicht möglich, sein Mandat weiterhin auszuüben.
Herr Loy gehörte als jüngstes Mitglied dem Gemeinderat seit der letzten Kommunalwahl am 26.05.2019 für die Fraktion der Freien Wähler an.
Bürgermeister Braig bedankte sich bei Herrn Loy für die geleistete Arbeit sowie die aufgewendete Zeit und wünschte ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute.

Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Gemeinderats
Ergänzungswahlen für Ausschüsse und andere Gremien
Als Nachfolger für Herrn Loy rückt Herr Michael Kuhnle aus Dornstadt in den Gemeinderat. Nach Vorlesen der Verpflichtungsformel und dem Hinweis auf seine Pflichten wurde Herr Kuhnle von Bürgermeister Braig per symbolischem Handschlag als neuer Gemeinderat verpflichtet.
Herr Kuhnle wird gleichzeitig auch die freigewordenen Sitze von Herrn Loy in den jeweiligen Ausschüssen übernehmen. Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Dachsanierung im Kultur- und Sporttreff
Das Dach der Sporthalle im Dornstadter Kultur- und Sporttreff ist mittlerweile dringend sanierungsbedürftig. Im Laufe der Jahre sind Schäden am Oberlichtband, dem Dach und an der Dachschalung aufgetreten, die eine Erneuerung des Daches erforderlich machen. Ursprünglich war geplant, an der Dämmung des Daches keine Eingriffe vorzunehmen. Um die geltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten zu können, muss im Rahmen der Sanierung allerdings auch die Dämmstärke erhöht werden. Darüber hinaus muss das vorhandene Oberlichtband erneuert sowie aus Brandschutzgründen neue Rauch-Wärme-Abzüge (RWA) einschließlich neuer Zuleitungen eingebaut werden.
Durch die Erhöhung der Dämmstärke und der Änderung am Oberlichtband ergibt sich ein erhöhtes Gewicht der Dachkonstruktion. Aus diesem Grund wird aus statischen Gründen kein Blechdach verwendet werden können. Stattdessen sieht die Planung vor, die Dachabdichtung über eine FPO-Folie vorzunehmen.
Von Seiten des Gemeinderats wurde angeregt, im weiteren Verlauf auch den Zustand der Dächer im Foyer bzw. im Bürgersaal des Kultur- und Sporttreffs zu untersuchen. Darüber hinaus soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob bzw. mit welchen Kosten gegebenenfalls die Statik der Sporthalle nochmals verstärkt werden könnte, sodass als Alternative zur FPO-Folie auch ein Blechdach realisierbar wäre. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten soll in den Sommerferien 2021 erfolgen. Das Gremium stimmte dieser Vorgehensweise mit 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Aufbau eines Nahwärmenetzes in Tomerdingen
In der vergangenen Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig die Planung zur Herstellung eines Nahwärmenetzes in Tomerdingen befürwortet. In einem nächsten Schritt soll nun eine gemeinsame Gesellschaft zur Umsetzung von Projekten mit regenerativen Energien zwischen der GP-Joule und der BürgerEnergieDornstadt gegründet werden. Das Nahwärmenetz soll zunächst für den süd-östlichen Bereich von Tomerdingen hergestellt werden. Neben der Anschlussmöglichkeit für die Bürger sollen auch die kommunalen Gebäude sowie das künftige Baugebiet „Dornstadter Weg II“ angeschlossen werden. In der Erzeugerstruktur ist eine Kombination von Hackschnitzel mit einem Gas-BHKW geplant. Durch einen modularen Aufbau der Heizzentrale wäre auch eine spätere Erweiterung des Gebiets möglich. Die Gemeinde wird die Gesellschaft bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung der Energiezentrale unterstützen. Für die Bürger Tomerdingens soll im Januar/Februar 2021 eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Bebauungsplan „Kindergarten Bollingen“, Aufstellungsbeschluss
In seiner Sitzung am 06.08.2020 hat der Dornstadter Gemeinderat beschlossen, auf dem Flst.Nr. 201 an der Fasanenstraße in Bollingen einen neuen Kindergarten zu errichten. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Projekts muss ein Bebauungsplan aufgestellt und der bestehende Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden. Auf der Grundlage des bereits im Gremium vorgestellten Vorentwurfs zur späteren Gebäudeplanung wurde nun ein erster Bebauungsplanvorentwurf ausgearbeitet. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindergarten Bollingen“, sodass nun in einem nächsten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.

Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis ab 2023,
Künftige Betriebsführung der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen
Der Alb-Donau-Kreis wird zum 01.01.2023 öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe der Abfalleinsammlung, die bislang noch auf die Städte und Gemeinden im Landkreis delegiert ist. Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags hat sich hierzu bereits mit ersten Möglichkeiten zur künftigen Betriebsführung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelstellen befasst. Dabei soll nun zunächst ein erstes Votum der Städte und Gemeinden eingeholt werden. Im Rahmen einer Projektgruppe wurden für den Landkreis verschiedene Varianten ausgearbeitet. Diese sehen unter anderem einen Weiterbetrieb der bestehenden Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze in Form von Beistandsleistungen durch die Kommunen vor (Variante 1).
Eine andere Möglichkeit wäre die vollständige Rückübertragung aller abfallwirtschaftlichen Leistungen an den Landkreis, was allerdings mit einem Wegfall mehrerer Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen im Landkreis verbunden wäre (Variante 2). Bei dieser Regelung wäre nach dem momentanen Planungsstand eine Annahme von Wertstoffen auf dem Dornstadter Recyclinghof nicht mehr möglich, der nächstgelegene Werstoffhof wäre in Lonsee, das nächstgelegene Entsorgungszentrum in Blaustein. In Dornstadt würde nur der Grüngutsammelplatz in Tomerdingen beibehalten.
Auf Antrag der CDU-Fraktion des Kreistags wurde noch eine weitere Variante ausgearbeitet (Variante 3). Diese stellt eine Kombination aus den Varianten 1 und 2 dar. Für Dornstadt hätte dies zur Folge, dass neben dem Grüngutsammelplatz in Tomerdingen auch die Grüngutannahme in Dornstadt beibehalten werden könnte. Allerdings wäre auch hier eine Annahme von Wertstoffen auf dem Dornstadter Recyclinghof nicht mehr möglich.
Im Rahmen der Diskussion sprach sich der Dornstadter Gemeinderat deutlich und mit einem einstimmigen Beschluss für die Variante 1 aus, nicht zuletzt um einen unnötigen Mülltourismus im Landkreis zu verhindern. Zudem wird von Seiten der Gemeinde empfohlen, den Recyclinghof im Winterhalbjahr an mindestens 7 Wochenstunden sowie im Sommerhalbjahr an mindestens 9 Wochenstunden zu öffnen bei einer gleichzeitigen Anwesenheit von 3 ständigen Mitarbeitern. Die Überwachung des Grüngutsammelplatzes in Tomerdingen sollte nach Ansicht der Gemeinde weiterhin in Form eines „Scouting-Systems“, d.h. ohne fest anwesendes Personal erfolgen, sodass die bisherigen Öffnungszeiten nicht eingeschränkt werden müssten.
Die Entscheidung darüber, welche Variante letztendlich realisiert wird, trifft der Kreistag des Alb-Donau-Kreises.

Bebauungsplan „Hahnenweiler Süd“, Tomerdingen
Aufstellungsbeschluss
Ein weiterer Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde für den süd-östlichen Ortsrand von Tomerdingen gefasst. Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine unklare Situation über die Zulässigkeit einer Bebauung. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans erstreckt sich über einen Bereich von der Hahnenweilerstraße im Norden, dem Dornstadter Weg im Westen bis hin zur vorhandenen Bebauung Am Hohlweg im Süden. Für ein Grundstück innerhalb des Plangebiets wurde aktuell ein Bauantrag gestellt, der momentan rechtssicher weder genehmigt noch abgelehnt werden kann. Für den nördlichen Teil des Plangebiets bestehen zwei bauplanungsrechtliche Grundlagen, nämlich in Form einer Baulinie aus dem Jahr 1876 sowie in Form einer Abrundungssatzung aus dem Jahr 1992.
Die Baulinie entfaltet aufgrund der damals geltenden königlich-württembergischen Bauordnung die Rechtswirkung, dass eine Bebauung bis zu einer Tiefe von 50 m ab der Baulinie zulässig ist. Die Abrundungssatzung aus dem Jahr 1992 lässt eine Bebauung nur bis zu Abstand von rund 40 Metern von der Hahnenweilerstraße zu. Das Gebäude in dem aktuell vorliegenden Bauantrag befindet sich zwar innerhalb des 50-Meter-Bereichs der Baulinie, in Teilen aber außerhalb des Geltungsbereich der Abrundungssatzung. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, für das gesamte Plangebiet einen sogenannten qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Neben der Schaffung von Rechtssicherheit könnte unter Einbeziehung der anderen betroffenen Grundstücke auch eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit einer ausreichenden Straßenerschließung sowie der Herstellung einer öffentlichen Wasser- bzw. Abwasserentsorgung erfolgen. Mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke sollen nun weitere Gespräche geführt werden, ehe mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs begonnen wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

Bebauungsplan „Hahnenweiler Süd“, Tomerdingen
Erlass einer Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung wurde durch den Gemeinderat unmittelbar nach der Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Mit einer Veränderungssperre besteht für den künftigen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Veränderungsverbot. Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
Der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurde mit 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung gefasst.

Neubau des Feuerwehrhauses Dornstadt,
Vergaben
Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Dornstadt ist vorgesehen, den Bereitschaftsraum im Erdgeschoss sowie den Schulungsraum und das Florianstüble im Obergeschoss mit einheitlichen Tischen und Stühlen zu möblieren. In der Sitzung der Planungsgruppe Feuerwehr wurde hierzu eine Vorauswahl getroffen, wobei sich die Teilnehmer für die Tische und Stühle der Firma Frommer aus Sulz-Sigmarswangen ausgesprochen haben. Das Angebot der Firma Frommer für die Beschaffung von insgesamt 37 Tischen, 16 Stühlen ohne Polsterung und 144 Stühlen mit Polsterung beläuft sich auf 29.451,00 €.
Für die Küchenplanung wurde der Einbau einer Küche der Firma Möbelstadel aus Weidenstetten zum Preis von 30.199,97 € empfohlen.
Der Gemeinderat stimmte den beiden Vergaben an die Firma Frommer bzw. die Firma Möbelstadel einstimmig zu.

Weitere Informationen

Sitzungstermine

Hier finden Sie die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Rubrik "Sitzungstermine"