Gemeinde Dornstadt

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Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen und Einschränkungen wird uns leider länger beschäftigen, als uns allen lieb ist. Die Landesregierung hat die Pandemiestufe 2 ausgerufen, bei der es vor allem darum geht, einem weiteren Anstieg der Fälle aktiv entgegen zu wirken. Ein erneuter Lockdown soll mit allen Mitteln verhindert werden, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nicht erneut zum Stillstand zu bringen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, dringend an die Einhaltung der wichtigsten Verhaltensregeln erinnern:

•      Abstand halten: Bitte achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 m. Verzichten Sie auf das Händeschütteln und auf Umarmungen.

•      Hygiene beachten: Bitte waschen Sie sich mehrmals täglich für mind. 30 Sekunden die Hände. Benutzen Sie warmes Wasser und Seife. In Situationen, in denen das Händewaschen nicht möglich ist, bietet die Verwendung eines geeigneten Desinfektionsmittels eine gute Alternative. Bitte husten und niesen Sie nicht in die Hand, sondern in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

•      Alltagsmaske tragen: Bitte tragen Sie im öffentlichen Raum eine Alltagsmaske, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann.

•      Lüften: Bitte lüften Sie geschlossene Räume regelmäßig. Ein regelmäßiges Stoßlüften reduziert die in der Luft vorhandenen Aerosole deutlich.

•      Corona-Warn-App: Bitte nutzen Sie die Corona-Warn-App der Bundesregierung.


Im Alb-Donau-Kreis sind in den letzten Tagen 23,3 Fälle pro 100.000 Einwohner aufgetreten, im Stadtkreis Ulm 41 Fälle (Stand 12.10.2020). Diese sog. 7-Tages-Inzidenz ist ein wichtiger Indikator für die weitere Entwicklung. Falls bestimmte Grenzwerte erreicht werden, wirkt sich dies unmittelbar auf geplante Feiern und Veranstaltungen aus:

•      Mehr als 35 Fälle pro 100.000 Einwohner im Landkreis in den letzten 7 Tagen (Vorwarnstufe):

        Bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (verbindliche Regelung). Bei Zusammenkünften in privaten Räumen sollen höchstens 25 Personen teilnehmen (dringende Empfehlung).

•      Mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner im Landkreis in den letzten 7 Tagen (Eingriffsstufe):

        Bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen maximal 25 Personen teilnehmen (verbindliche Regelung). Bei Zusammenkünften in privaten Räumen sollen höchstens 10 Personen teilnehmen (dringende Empfehlung).

•      Ausnahmen sind bei angemeldeten Feiern möglich, bei denen das Gesundheitsamt (nicht die Gemeinde) zuvor ein individuelles Hygienekonzept geprüft und abgenommen hat.

Die Festsetzung dieser Regelungen erfolgt im Bedarfsfall über eine sog. Allgemeinverfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

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