Gemeinde Dornstadt

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Grundsteuerreform 2025 - Bodenrichtwerte online abrufbar

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben vom Finanzamt eine Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 erhalten.

Als Teil dieser Feststellungserklärung müssen die Bürgerinnen und Bürger auch den jeweiligen Bodenrichtwert ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 angeben.
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Dornstadt wurden mittlerweile durch den „Gemeinsamen Gutachterausschuss des Alb-Donau-Kreises bei der Stadt Ehingen“ festgelegt und können seit dem 27.09.2022 über das Portal BORIS-BW online unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

Die Bodenrichtwertkarten für Dornstadt und alle Ortsteile können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik „Bodenrichtwerte“ auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sowie eine Hilfe zum Ausfüllen der ELSTER-Formulare finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

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