Gemeinde Dornstadt

Seitenbereiche

Jahreszeit wählen

Navigation

Seiteninhalt

Reiserückkehrer - Aktuelle Informationen

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:

  • Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
  • Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
  • Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
  • Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
  • Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.

 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"