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Gemeinde Dornstadt (Druckversion)

Rathaus-News

Notfallbetreuung in den Kindergärten, Schulen und Kernzeitbetreuungen

Stand 15. Mai 2020:

Geändertes Anmeldeformular für die Notfallbetreuung an der Bühl-Grundschule Dornstadt


Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der hohen Nachfrage müssen für die Notfallbetreuung an der Bühl-Grundschule Dornstadt ab dem 25. Mai drei Betreuungsgruppen gebildet werden. Des Weiteren ändert sich der Zeitrahmen der Betreuung. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Schreiben:


Das zugehörige Anmeldeformular für die Notfallbetreuung an der Bühl-Grundschule Dornstadt finden Sie hier:



Bitte beachten Sie:

Für die Notfallbetreuung an den übrigen Schulen sowie für die Kindergärten verwenden Sie bitte die Anmeldeformulare weiter unten (siehe „Stand 22. April 2020“)




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Stand 30. April 2020:

Hygienemaßnahmen für die Schulen in der Gemeinde Dornstadt


Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Erweiterung der Notfallbetreuung steigen die Risiken für eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2. Um alle am Schulleben Beteiligten bestmöglich zu schützen, haben die Schulleiterinnen und Schulleiter mit der Gemeindeverwaltung verschiedene Hygienemaßnahmen besprochen, die an allen Schulen in der Gemeinde Dornstadt einheitlich umgesetzt werden.




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Stand 22. April 2020:


Geänderte Regelungen zur Notfallbetreuung für Kindergärten, Schulen und Kernzeitbetreuungen:

Sehr geehrte Eltern,

das Kultusministerium hat mittlerweile die Kriterien für eine erweiterte Notbetreuung veröffentlicht.
Einen Auszug aus dem Entwurf zur Novelle der Corona-Veordnung mit weiteren Hinweisen über die geänderten Zugangsvoraussetzungen zur Notbetreuung finden Sie hier:


Für die praktische Umsetzung dieser Regelungen in der Gemeinde Dornstadt finden Sie im Folgenden separate Informationsschreiben für die Notbetreuung in den Kindergärten bzw. den Schulen:


 
Erweiterte Notfallbetreuung in den Gemeinde-Kindertagesstätten:


Um einen Anspruch auf Betreuung in den Notgruppen geltend zu machen kann folgendes Formular verwendet werden:


Bitte beachten Sie, dass wir zwingend von beiden Elternteilen eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers benötigen, aus dem Ihr Beschäftigungsumfang hervorgeht und die einzelnen Wochentage, an denen Sie eine Präsenzpflicht haben.
Als Muster für Ihren Arbeitgeber kann beispielsweise folgendes Formular verwendet werden:




Erweiterte Notfallbetreuung an den Schulen:


Um einen Anspruch auf Betreuung in den Notgruppen geltend zu machen kann folgendes Formular verwendet werden:


Bitte beachten Sie, dass wir zwingend von beiden Elternteilen eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers benötigen, aus dem Ihr Beschäftigungsumfang hervorgeht und die einzelnen Wochentage, an denen Sie eine Präsenzpflicht haben.
Als Muster für Ihren Arbeitgeber kann beispielsweise folgendes Formular verwendet werden:




Wir wünschen Ihnen für die bevorstehende Zeit viel Kraft, Mut und Zuversicht, um diese doch sehr außergewöhnliche Situation gut zu meistern.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.




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Stand 17. April 2020:


Sehr geehrte Eltern,

In der gemeinsamen Konferenz zwischen Bund und Ländern am Mittwoch, den 15. April 2020 wurde zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der jeweiligen Bundesländer über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.
Darin haben sich die Beteiligten auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen verständigt.
 
Betroffen hiervon ist auch die Notfallbetreuung, welche weiterhin fortgesetzt wird und künftig auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet werden soll.
Von Seiten des Kultusministeriums gibt es zum heutigen Stand allerdings noch keinen konkreten Erlass über die geänderten Zugangsvoraussetzungen zur Notfallbetreuung.

Sobald der Gemeinde weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle über die genauen Einzelheiten informieren.




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Stand: 31. März 2020


Sehr geehrte Eltern,
 
nach einer Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung kann die Notfallbetreuung für Krippen- und Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 auch in den bevorstehenden Osterferien angeboten werden. Die Familien können die Betreuung von Montag, 06.04.2020 bis Freitag, 17.04.2020 wie gewohnt in Anspruch nehmen, ausgenommen sind jedoch die Feiertage und die Wochenenden.
 
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahmen für die Notfallbetreuung wurden etwas erweitert; Sie finden die aktuellen Regelungen sowie häufig gestellte Fragen auf dem Kultusportal Baden-Württemberg (bitte hier klicken).
 
Wenn Sie Ihr Kind in den vergangenen Wochen bereits für die Notfallbetreuung angemeldet haben, gilt diese Anmeldung auch für die Osterferien. Wichtig: Bitte informieren Sie den Kindergarten bzw. die Schule über die in den Ferien tatsächlich benötigten Betreuungstage und -zeiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
Ihnen und Ihren Familien alles Gute!
 




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Stand: 16. März 2020

Sehr geehrte Eltern,

zum Schutz Ihrer Kinder und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kindertagesstätten, Schulen und Kernzeitbetreuungen hat die Landesregierung die Schließung der Einrichtungen von Dienstag, 17.03.2020 bis Freitag, 17.04.2020 (Ende der Osterferien) angeordnet. Durch diese weitreichende Maßnahme sollen die sozialen Kontakte reduziert werden, um die Wahrscheinlichkeit weiterer Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verringern.

Nach den Vorgaben der Landesregierung vom 13.03.2020 werden Gemeinde und Schulen ab Dienstag, 17.03.2020 eine Notfallbetreuung für Krippen-, Kindergarten- und Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 einrichten, deren Eltern in folgenden Berufsgruppen tätig sind:

  • Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Herstellung von Medizinprodukten),
  • Sicherheit und Ordnung (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie entsprechende Behörden),
  • öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • Lebensmittelbranche.

Bitte beachten Sie, dass zwingend beide Erziehungsberechtigte einem der genannten Bereiche angehören müssen. Dies gilt natürlich nicht für allein erziehende Eltern. Ein unkompliziertes Formular mit einer kurzen Angabe zur Berufstätigkeit und zum Arbeitgeber finden Sie am Ende dieses Schreibens zum Download. Wir bitten um Verständnis, dass der Datenschutz in diesem Punkt zurückstehen muss. Bitte geben Sie die Rückmeldung so früh wie möglich bei der zuständigen Schulleitung bzw. in Ihrem Kindergarten ab. Natürlich ist auch eine Übermittlung per E-Mail möglich. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihnen eine Änderung ergeben, werden wir diese berücksichtigen.

Wir bedauern es sehr, dass wir für alle anderen Familien bis zum Ende der Osterferien keine Betreuung anbieten können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation.

 

Notfallbetreuung für Krippen- und Kindergartenkinder:

Die Betreuung findet dezentral in den bisherigen Einrichtungen statt, um einen Wechsel der Bezugspersonen und der Räume für Ihre Kinder zu vermeiden. Die bekannten Öffnungszeiten und Buchungsmodelle werden beibehalten. Falls in einer Einrichtung nur sehr wenige Kinder betreut werden, ist eine Zusammenlegung mit einem anderen Kindergarten möglich.

 

Notfallbetreuung für Kinder der Grundschulen und der Unterstufe des SBBZ Dornstadt:

Die Betreuung der Grundschulkinder und der betroffenen Kinder des SBBZ erfolgt gemeinsam über die Schulen und die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung. Die bisherigen Unterrichtszeiten nach den zuletzt gültigen Stundenplänen werden über Lehrerinnen und Lehrer abgedeckt. Die Betreuung vor und nach den bisherigen Unterrichtszeiten erfolgt wie gewohnt durch die Kernzeitbetreuung. Im Vergleich zu den bekannten Öffnungszeiten der Kernzeitbetreuung ergeben sich keine Veränderungen. Da die bisherigen Caterer aufgrund der geringen Fallzahlen ihre Lieferungen einstellen werden, können wir leider kein warmes Mittagessen anbieten.

Nähere Informationen und Regelungen erfolgen durch die Schulleiterinnen und Schulleiter der einzelnen Schulen.

 

Elternbeiträge:

Unsere Gemeindekasse wird die Elternbeiträge für alle Familien, die nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen, anteilig erstatten. Sie brauchen hierzu nichts Weiteres zu unternehmen.

Sehr geehrte Eltern, wir bedanken uns nochmals für Ihr Verständnis für diese einschneidenden Maßnahmen. Für weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern für die kommenden Wochen alles Gute - bleiben Sie vor allem gesund!



Hier finden Sie das Anmeldeformular zur Notfallbetreuung während der Schließzeit von Kindergärten, Schulen und Kernzeitbetreuungen:

http://www.dornstadt.de//de/rathaus/rathaus-news