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Unwetterereignisse vom 29. u. 30. Mai 2016, Soforthilfen

Unwetterereignisse vom 29. und 30. Mai 2016
Gewährung von Soforthilfen ab 8. Juni


Das Land Baden-Württemberg gewährt Soforthilfen für Geschädigte nach den Unwetterereignissen vom 29. und 30. Mai 2016.
Die Hilfen können ab Mittwoch, 8. Juni 2016 beantragt und ausbezahlt werden.

In der am stärksten betroffenen Stadt Erbach wurde eine Antrags- und Auszahlungsstelle eingerichtet.
Die Anträge für die Soforthilfe sind erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach, Telefon 0 73 05 / 96 76-0.
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Für alle anderen betroffenen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist das Landratsamt Schillerstraße 30, Raum 4E-04 in 89077 Ulm, Telefon 07 31 / 1 85-1743 oder 07 31 / 1 85-1745 zuständig.
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 17:30 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr.

Betroffene Bürger werden gebeten, sich an die jeweils zuständige Antrags- und Auszahlstelle zu wenden.

Die Soforthilfe richtet sich nach Maßgaben des Landes Baden-Württemberg an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 25.000 € (bei Ledigen) und 50.000 € (bei Verheirateten) sowie kleine Gewerbebetriebe mit höchstens zehn Beschäftigten. Die Soforthilfe ist keine Kompensation für ausstehende Versicherungsleistungen, sie dient dazu, zerstörte für das Leben notwendige Gegenstände schnell wieder zu beschaffen. Insgesamt wurde dem Alb-Donau-Kreis ein Budget in Höhe von 85.000 € zugewiesen.

Auf Antrag werden den Geschädigten unbürokratisch bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens bis zu 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt.

Es wird gebeten, dass bei der persönlichen Antragsstellung Ausweispapiere und soweit möglich, Fotos bzw. andere Nachweise über die Schäden mitgebracht werden. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die Hilfe sofort unbürokratisch ausgezahlt werden kann.

Die Anträge auf Gewährung von Soforthilfe für Privathaushalte und für Gewerbebetriebe sowie die Bearbeitungshinweise des Landes liegen an allen eingerichteten Antrags- und Auszahlstellen aus. Zudem sind sie auf der Homepage des Alb-Donau-Kreises unter www.alb-donau-kreis.de abrufbar.  

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Pressestelle

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
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