Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hier möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte zur Räum- und Streupflicht von Straßenanliegern informieren. Beim folgenden Text handelt es sich um eine Zusammenfassung der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde.
Im letzten Winter hatten die Räumfahrzeuge des Bauhofs immer wieder Schwierigkeiten, engere Straßen in Wohngebieten wie vorgesehen zu räumen. Ursache hierfür waren Pkws, die an beiden Seitenrändern der Straße abgestellt waren und dadurch die nutzbare Fahrbahn erheblich verengten. Teilweise konnten die Räumfahrzeuge die Engstellen nicht passieren, teilweise waren die Arbeiten in diesen Bereichen mit einem erhöhten Risiko verbunden (Sachbeschädigungen an den parkenden Pkws). Wir bitten insbesondere die Anlieger an engeren Wohngebietsstraßen, die Abstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück zu nutzen. Falls Autos auf der Straße geparkt werden müssen, bitten wir Sie, sich mit ihren Nachbarn abzusprechen und sich auf die Beparkung eines Seitenstreifens zu einigen
Zum Streuen vereister Flächen kann an folgenden Standorten Splitt entnommen werden: