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Gemeinde Dornstadt (Druckversion)

Zahlen, Daten & Fakten

Übersicht

Geographische Daten

Das gesamte Gemeindegebiet hat eine Größe von 5.916 ha. Hiervon sind 3.660 ha landwirtschaftlich genutzt, 1.540 ha sind Waldfläche.

Meereshöhen:

Dornstadt:590 m ü NNBollingen:611 m ü NN
Scharenstetten:707 m ü NNTemmenhausen:640 m ü NN
Tomerdingen:625 m ü NNBöttingen:604 m ü NN

Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:
Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 320 v.H. des Steuermessbetrags
Grundstücke (Grundsteuer B): 300 v.H. des Steuermessbetrags

Gewerbesteuer:
340 v.H. des Steuermessbetrags

 

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Monatliche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ab 01.09.2023

Zur Sozialstaffelung nach der Kinderzahl:

Bei der Kinderermäßigung zählen alle Kinder in der Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zur Berechnung des Höchstbetrags pro Familie:
Hier handelt es sich um eine "doppelte Sozialstaffelung", die zum Tragen kommt, wenn mehrere Kinder aus der Familie eine Einrichtung gleichzeitig besuchen.

Ansprechpartner:Josef Buck

Wasser- und Abwassergebühren, Wasserhärte

Wassergebühr:
1,80 Euro/cbm (zzgl. 7 % MwSt)

Die Gemeinde liegt im Härtebereich 2. Die Wasserhärte beträgt 12° dH.

Abwassergebühren:
Schmutzwassergebühr: 2,05 Euro/cbm
Niederschlagswassergebühr: 0,40 Euro/m²

Grundpreise Zählergebühr:
2,5 bis 5 cbm-Zähler: 0,87 Euro/Monat
6 bis 12 cbm-Zähler: 2,56 Euro/Monat
10 bis 20 cbm-Zähler: 4,35 Euro/Monat
Groß- und Verbundzähler: 21,73 Euro/Monat

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Hundesteuer:
1. Hund: 72 Euro/Jahr
2. Hund und weitere Hunde: 144 Euro/Jahr
1. Kampfhund: 360 Euro/Jahr
2. Kampfhund und weitere Kampfhunde: 720 Euro/Jahr

Vergnügungssteuer:
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung)

 1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung genannten Orten 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.

 2. ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 100,00 Euro
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 Euro.

http://www.dornstadt.de//de/gemeinde/daten-zahlen-fakten/zahlen-daten-fakten